Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- X (1911)
- Date
- 1911-08-09
- Page
- Seite 17 (sequence 26)
- Language
- German
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- 17 — territorialen Sond erverbände zu lösen und die finanzielle Lage der Organisation zu sichern versucht, hat das E. A. C. einen ganzen Kongreßtag zu seiner Durchberatung reserviert. Die Organisationskommission unterbreitet dem X. Kongreß auch den Entwurf einer Geschäftsordnung für die Kongresse. Die geltende Geschäftsordnungist sehr verbesserungsbedürftig, und bereits zum Hamburger Kongreß lag ein Entwurf, ausgearbeitet von der Kommission Gronemann-Hantke-Franzie Berenstein vor (abgedruckt „Welt" 1909 Nr. 9 und 10 und Kongreßausgabe 28. Dezbr. 1909 Nr. 3), der jedoch auf dem Kongreß nicht zur Beratung gelangte. Unter Zugrundelegung dieses Entwurfes unterbreitete dann Herr Dr. Boden heimer der Organisationskommission einen Neuentwurf, der von dieser in ihrer Sitzung vom 2. Juli d. J. nach Vornahme einiger kleiner Änderungen akzeptiert und in der „Welt" (1911, Nr. 29) veröffentlicht wurde. Seine wichtigste Änderung betrifft die Feststellung der Rednerliste, die im Interesse sachlicher Erörterungen von nun ab in der Weise erfolgen soll, daß zuerst der Eeihe nach die von den Landsmannschaften und Fraktionen nominierten Redner zu Worte kommen, danach erst die einzelnen Delegierten. Ehrengericht Da sich das Fehlen eines Ehrengerichts in unserer Organisation als ein Mangel herausgestellt hatte, setzte die Jahreskonferenz 1910 eine Kommission ein, welche dem A. C. Vorschläge unterbreiten sollte. Sämtliche Mitglieder der Jahreskonferenz, die in Berlin ihren Wohnsitz haben, bildeten diese Kommission, die der Novembersitzung des A. G. den Entwurf einer Verfassung für ein Ehrengericht mit dem Sitz in Berlin vorlegte und Personalvorschläge unterbreitete. Das A. C. setzte zur Prüfung des Entwurfs eine Kommission, bestehend aus den Herren Dr. M. J. Bodenheimer, Dr. A.Friedemann und Dr. H. Spitzer, ein; diese gelangte jedoch zu keiner Einigung, worauf das A. C. die Erledigung der Angelegenheit bis zu seiner nächsten Sitzung verschob. In seiner Sitzung vom April d. J. beauftragte dann das Actions-Comité das E. A. C, für die Zeit bis zum X. Kongreß nach eigenem Ermessen ein Ehrengericht zu ernennen. Das E. A. C. ernannte darauf ein Ehrengericht mit dem Sitz in Berlin, das unter dem Vorsitz von Herrn Rechtsanwalt Gronemann, Berlin steht. Sache des Kongresses wird es sein, für die Einrichtung eines ständigen Ehrengerichts, die auch im Entwurf des Organisationsstatuts vorgesehen ist, Sorge zu tragen. Finanzlage Die finanzielle Lage der Organisation hat das A. G. in der Berichtsperiode wiederholt beschäftigt. Die Gelder für alle unsere