Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- X (1911)
- Date
- 1911-08-09
- Page
- Seite 16 (sequence 23)
- Language
- German
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jetzt davon dem E. A. C. Mitteilung zu machen. Die Gründe, welche die Mitglieder des Kongreßgerichtes zu diesem Schritte veranlassen, sind folgende : _ Bei der Übernahme dieser Ehrenstelle waren wir überzeugt und auf Grund des Organisationsstatuts zu dieser Uberzeugung berechtigt, daß wir in unserer Tätigkeit vollkommen unabhängig sind und sein müssen, und daß alle Zionisten und zionistischen Organisationen, das E. A. C. nicht ausgeschlossen, sich unserer Entscheidung, ohne dieselbe zu kritisieren, zu fügen haben. Nachdem diese unerläßliche Vorbedingung für unsere Tätigkeit fehlt, so betrachten wir notgedrungen unsere Mission als beendigt und ersuchen das E. A. O, von diesem Entschlüsse samt dessen Begründung dem nächsten Kongresse gebührende Mitteilung zu machen." Agrarkreditbankkommission Die vom Hamburger Kongreß gewählte und unter dem Vorsitz von Prof. War bur g stehende Agrarkreditbankkommission kooptierte in ihrer Sitzung vom 26. Juni 1910 die Herren B. Goldberg, Wilna und Dr. H. G. Hey mann, Berlin. Sitzungen der Kommission fanden am 26. Juni und 23. November 1910 statt. Die Kommission führte gemeinsam mit dem E.A. C. die Vorbereitungsarbeiten für die Gründung eines Agrarkreditinstituts in der Türkei. Organisationskommission Nachdem der Hamburger Kongreß beschlossen hatte, die Frage eines neuen Organisationsstatuts als ersten Punkt der sachlichen Beratungen auf die Tagesordnung des X. Kongresses zu setzen, legte das E. A. G. der Jahreskonferenz 1910 den Entwurf eines solchen Statuts vor, der von der Jahreskonferenz einer fiinfgliedrigen Kommission, bestehend aus den Herren Dr. M. J. Bodenheimer, Dr. W. Münk, Dr. E. Margulies, R.-A. S. Gronemann undB. Goldberg, überwiesen wurde. Diese Kommission legte den umgearbeiteten Entwurf auf der Novembersitzung des A. C. vor, wo er besprochen und einer autoritativen Kommission, bestehend aus dem E. A. G. und 21 weitern Mitgliedern, zur endgültigen Redigierung überwiesen wurde. Die Kommission wählte Herrn Dr. M. J. Bodenheimer zum Vorsitzenden, Herrn Dr. A. H antke zum stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Dr. W. Münk zum Referenten, die Herren D. A. Friede mann und Dr. E. Margulies zu Schriftführern. Nachdem das A. C. dann in seiner Sitzung vom April d. J. den redigierten Entwurf noch einmal beraten hatte, stellte die Kommission in ihrer Sitzung vom 2. Juli d. J. den endgültigen Text des Entwurfes fest und publizierte ihn nebst einem Motivenbericht und der Zusammenstellung des Materials in der „Welt" vom 21. Juli des Jahres (1911, Nr. 29). In Erwägung der Wichtigkeit dieses neuen Statuts, das die Institution der leitenden Behörden unserer Organisation neu regelt, die Fragen der Doppelföderationen in einem Lande und der inter-