Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- X (1911)
- Date
- 1911-08-09
- Page
- Seite 15 (sequence 22)
- Language
- German
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— 15 — Herr Max Shulmann, Chicago, Präsident des Order Knights of Zion, an Stelle des ausgeschiedenen Herrn L. Zolotkoff, Chicago; Herr Joseph Co wen, London, Präsident der englischen Federation, an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Dr. Charles Dreyfus, Manchester; Herr Ingenieur B. Beregi, Budapest, Präsident der ungarischen Landesorganisation, an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Dr. Bela Oesterreicher, Budapest. Der ehemalige Präsident der Federation of American Zionists, Prof. Dr. Friedländer, ist, da er sein Amt niedergelegt hat, aus dem A. C. ausgeschieden. Sein Nachfolger, Herr Louis Lipski, ist Mitglied des A. C. Eine besondere Ehrung wurde in der Kongreßperiode dem Mitglieds des A. C, Herrn Jakob Moser, zuteil, der in seinem Wohnort Bradford zum Lordmayor für das Jahr 1911 gewählt wurde. Kongreßgericht Das Kongreßgericht hatte sich in der Berichtsperiode nur mit einer Angelegenheit zu beschäftigen. Nachdem die amerikanische Federation gegen die seitens des E. A. C. in seiner Sitzung vom 10. August 1908 erfolgte und von der Jahreskonferenz 1908 ohne Widerspruch zur Kenntnis genommene Anerkennung des Order Knights of Zion als besondere Federation Protest eingelegt hatte, beschloß der IX. Kongreß, die Angelegenheit dem Großen A. C. zu überweisen. Darauf beschloß die Jahreskonferenz 1910, es in der Frage der Knights of Zion, deren Begelung mit dem neuen Organisationsstatut in Verbindung steht, bis zum nächsten Kongreß beim Status quo zu belassen und diese Angelegenheit dem Kongreßgericht zur Prüfung zu überweisen. Nachdem das E. A. C. darauf am 23. August 1910 die gesamten Akten an das Kongreßgericht gesandt hatte, übermittelte dieses unter dem 25. Januar 1911 dem E. A. C. seine Entscheidung, nach welcher der Order Knights of Zion bis zur endgültigen Entscheidung durch den nächsten Kongreß in seiner bisherigen Form fortbestehen, aber gleichzeitig angehalten sein sollte, innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Notifizierung der Entscheidung des Kongreßgerichts die Namen seiner 3000 Schekelzahler dem E. A. C. mitzuteilen. Das E. A. C. machte nach Erhalt dieses Briefes das Kongreßgericht sogleich darauf aufmerksam, daß es das Schreiben gemäß dem Beschluß der Jahreskonferenz nur als Gutachten, nicht aber als Entscheidung anerkennen könne, da ja die Angelegenheit dem Kongreßgericht nur zur Prüfung überwiesen und die Entscheidung von der Jahreskonferenz schon getroffen war. Das Kongreßgericht hat darauf unter dem 1. März d. J. das folgende Schreiben an das E. A. C. gerichtet: „Das Kongreßgericht hat die Zuschrift des E. A. C. vom 14. Februar zur Kenntnis genommen und hat nach reiflicher Überlegung einmütig beschlossen, seine Demission dem Kongresse zu überreichen und schon