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Blätter · 1918-08-01 · 8 (8.1918) · p. Seite 74

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Blätter
Volume
4 (1918)
Issue
8 (8.1918)
Date
1918-08-01
Page
Seite 74 (sequence 76)
Language
German
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74 nach rechts oder links abzuweichen. Dir. Lange schließt sich den Worten des Vorredners an und wünscht die These insofern abgeändert, als sie lauten soll: ״Wir sind gegen jede Arbeitsgemeinschaft mit Vereinen und Körperschaften, die nicht auf unserem Standpunkt stehen. Stein: Ich möchte bitten, in diese These aufzunehmen, daß die Organisation keine Arbeitsgemeinschaft mit anderen Vereinigungen, die nicht auf unserem Standpunkt stehen, eingehen darf, dagegen von Fall zu Fall es den einzelnen Vorständen überlassen bleibt, Arbeitsgemeinschasten einzugehen. Rabb. B l um bittet um Wiederholung der Worte von Dir. Lange und ist gegen die These, wenn sie besagt, daß wir von Fall zu Fall keinerlei Arbeitsgemeinschaft eingehen dürfen, namentlich auch, wenn sie das nicht nur der Organisation, sondern auch den einzelnen Gruppen zur Pflicht macht. Dir. Lange: Wiederholt seine Fassung. Selbstverständlich ist die These so aufzufassen, daß eine dauernde Arbeitsgemeinschaft mit anderen Organisationen nicht erwünscht ist. In bestimmten Fällen aber können sowohl die Organisationen als die einzelnen Gruppen mit anderen Korporationen zusammengehen. Rosen schlägt vor, statt des Wortlautes von Dir. Lange, zu sagen: .... ״die nicht auf Tauroh-Standpunkt stehen". Dr. Birnbaum: Ich höre, daß die These etwas mißverstanden wird. Sie wollte nicht besagen, daß wir von Fall zu Fall zusammenarbeiten mit liberalen, neutralen oder anderen Organisationen. Ich möchte sie jedenfalls nur so verstanden wissen, daß wir auch von Fall zu Fall nur Zusammenarbeiten dürfen mit gesetzestreuen Jugend,- vereinen. Ich wünsche, die These dahin zu ergänzen. Cohen: M. A. nach ist es sicher wichtig, daß wir immer in der Organisationsleitung darüber unterrichtet sind/ wie die einzelnen Vereine mit nicht gesetzestreuen Vereinen zusammenarbeiten. Es könnte eine Gruppe einmal ganz schwere Mißgriffe tun, die die Organisations- Leitung büßen müßte; diese trägt letzten Endes die Verant- Wartung. Eisenberg: Wir sind uns darüber einig, daß von Fall zu Fall mit gesetzes- oder thoratreuen Vereinen in eine Arbeitsgemeinschiast eingetreten werden kann. Ich bitte um Schluß der Debatte, um Formulierung der These in diesem Sinne und um Abstimmung. Rabb. Blum ist gegen den Schluß der Debatte, weil 1. die Frage ob die Iugendgruppen in "ständiger Arbeitsgemeinschaft mit gesetzestreuen Vereinen an demselben Orte ohne Annahme dieser These arbeiten können, und 2. die Frage, ob von Fall zu Fall mit neutralen und anderen Organisationen in Arbeitsgemeinschaft getreten 'werden kann, noch nicht geklärt ist. Dir. Lange: Wir sind uns darüber einig, daß eine dauernde Arbeitsgemeinschaft mit thoratreuen Vereinen eingegangen werden darf, daß dagegen mit nicht thoratreuen Organisationen eine Arbeitsgemeinschaft seitens der Organisation selbst, wie auch seitens der einzelnen Gruppen nur von Fall zu Fall und nur im Zusammenhang mit der Organisationsleitung eingegangen werden darf. Die These wird angenommen. Auch These 2 und 3 werden zur formellen Fassung einer Redaktionskommission überwiesen. Die Kommission besteht aus den Herren Rabbiner B l u m - Pieschen, Max Lohen- Cöln und Lehrer Klein- Norden. Die Thesen wurden in folgende, endgültige Fassung gebracht: 1. Unser Ziel ist, alle in unserer Organisation zusammenzuschließen, die zu uns gehören. Darum muß unsere Propaganda sich aus olle erstrecken, die anerkennen, daß wir eine Gesetzesnation sind.

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