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... Bericht der Jüdischen Haushaltungsschule zu Frankfurt a.M. für die Zeit vom ... bis ... · 1907-01-01 · 9 (1905-1907) · p. [Seite]

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Journal
... Bericht der Jüdischen Haushaltungsschule zu Frankfurt a.M. für die Zeit vom ... bis ...
Volume
9 (1905-1907)
Date
1907-01-01
Page
[Seite] (sequence 45)
Language
German
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2. Sie nimmt die Ergänzungs-Wahlen für die ausscheidenden Mitglieder des Verwaltungsausschusses vor. 3. Sie beschließt ferner über sonstige Anträge des Verwaltungsausschusses. § 18. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden außer in den Fällen der §§ 20 und 21 mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. In der Versammlung führt der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses den Vorsitz, der Schriftführer des Verwaltungsausschusses das Protokoll. Bei Behinderung eines derselben bestimmt der Verwaltungsausschuß aus seinen Mitgliedern den Vorsitzenden bezw. den Protokollführer für die betreffende Mitgliederversammlung. Die Beurkundung der Beschlüsse erfolgt durch Unterzeichnung des Protokolls seitens des Vorsitzenden und des Protokollführers der Versammlung. § 19. Ausser den satzungsgemäß zu berufenden Mitgliederversammlungen müssen solche innerhalb 3 Wochen einberufen werden, wenn der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt. 8 20. Abänderungen der Satzungen können nur in einer Mitgliederversammlung von 2 Dritteln der Anwesenden beschlossen werden. § 4, der die rituelle Führung der Anstalt vorschreibt, bleibt jedoch unabänderlich.

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