... Bericht der Jüdischen Haushaltungsschule zu Frankfurt a.M. für die Zeit vom ... bis ...
- Journal
- ... Bericht der Jüdischen Haushaltungsschule zu Frankfurt a.M. für die Zeit vom ... bis ...
- Volume
- 9 (1905-1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 46)
- Language
- German
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Die Auflösung des Vereins kann nur nach einstimmigem Vorschlag des Verwaltungsausschusses in einer Mitgliederversammlung von zwei Dritteln der Anwesenden beschlossen werden. In diesem Falle fällt das Vereinsvermögen einer anderen rituell geleiteten Wohlfahrtseinrichtung gleicher oder eventuell ähnlicher Tendenz zu, die von der Mitgliederversammlung, welche über die Auflösung beschließt, zu bezeichnen ist. Frankfurt a. M., den 7. September 1909.