Mannheim
Compact Memory

... Bericht der Jüdischen Haushaltungsschule zu Frankfurt a.M. für die Zeit vom ... bis ... · 1907-01-01 · 9 (1905-1907) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
... Bericht der Jüdischen Haushaltungsschule zu Frankfurt a.M. für die Zeit vom ... bis ...
Volume
9 (1905-1907)
Date
1907-01-01
Page
[Seite] (sequence 44)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/8878932-8894009--224-8879507
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 6 — Zu den Sitzungen des Verwaltungsausschusses ist schriftlich mit Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen. Die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses werden mit absoluter Stimmenmehrheit gefaßt, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. § 14. Ist eine Sitzung nicht beschlußfähig, so muß innerhalb 14 Tage vom Vorstand eine neue Sitzung mit gleicher Tagesordnung einberufen werden. Diese Sitzung ist alsdann ohne Rücksicht auf die Zahl der Teilnehmer beschlußfähig.. § 15. Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses sollen in der Regel monatlich stattfinden. Auf Antrag von 3 Mitgliedern des Verwaltungsausschusses muß eine Sitzung innerhalb acht Tagen einberufen werden. § 16. Die Mitgliederversammlung hat alljährlich mindestens einmal stattzufinden. Der Vorstand hat zu derselben durch Bekanntmachung in einer hiesigen Tageszeitung unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 8 Tagen einzuladen. § 17. Die Mitgliederversammlung hat folgende Befugnisse : 1. Sie nimmt den Bericht des Verwaltungsausschusses über dessen Leistungen im abgelaufenen Vereinsjahre, sowie über den Stand des Vereinsvermögens entgegen. Findet die Versammlung auf Grund des Berichtes der Revisoren die Rechnungasblage richtig, so erteilt sie Entlastung.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.