... Bericht der Jüdischen Haushaltungsschule zu Frankfurt a.M. für die Zeit vom ... bis ...
- Journal
- ... Bericht der Jüdischen Haushaltungsschule zu Frankfurt a.M. für die Zeit vom ... bis ...
- Volume
- 9 (1905-1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 44)
- Language
- German
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— 6 — Zu den Sitzungen des Verwaltungsausschusses ist schriftlich mit Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen. Die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses werden mit absoluter Stimmenmehrheit gefaßt, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. § 14. Ist eine Sitzung nicht beschlußfähig, so muß innerhalb 14 Tage vom Vorstand eine neue Sitzung mit gleicher Tagesordnung einberufen werden. Diese Sitzung ist alsdann ohne Rücksicht auf die Zahl der Teilnehmer beschlußfähig.. § 15. Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses sollen in der Regel monatlich stattfinden. Auf Antrag von 3 Mitgliedern des Verwaltungsausschusses muß eine Sitzung innerhalb acht Tagen einberufen werden. § 16. Die Mitgliederversammlung hat alljährlich mindestens einmal stattzufinden. Der Vorstand hat zu derselben durch Bekanntmachung in einer hiesigen Tageszeitung unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 8 Tagen einzuladen. § 17. Die Mitgliederversammlung hat folgende Befugnisse : 1. Sie nimmt den Bericht des Verwaltungsausschusses über dessen Leistungen im abgelaufenen Vereinsjahre, sowie über den Stand des Vereinsvermögens entgegen. Findet die Versammlung auf Grund des Berichtes der Revisoren die Rechnungasblage richtig, so erteilt sie Entlastung.