... Bericht der Jüdischen Haushaltungsschule zu Frankfurt a.M. für die Zeit vom ... bis ...
- Journal
- ... Bericht der Jüdischen Haushaltungsschule zu Frankfurt a.M. für die Zeit vom ... bis ...
- Volume
- 9 (1905-1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 43)
- Language
- German
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5 Mitgliedern bestehenden Verwaltungsausschuß geführt. Der Verwaltungsausschuß muß mindestens zu einem Drittel aus Herren gebildet werden. § 10.* Der jeweilige erste Vorsitzende und erste Schriftführer des Verwaltungsausschusses bilden den Vorstand des Vereins. Ihre Unterschriften, eventuell diejenigen ihrer Stellvertreter, sind zur gesetzlichen Vertretung des Vereins erforderlich und genügend. § N. Von den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses scheiden jedes Jahr nach dem Amtsalter, eventuell nach dem Los drei Mitglieder aus. Wiederwahl ist zulässig. Die Ergänzung des Verwaltungsausschusses erfolgt durch die Mitglieder-Versammlung aus der Zahl der Vereins-Mitglieder. Werden im Laufe des Geschäftsjähres Stellen im Vorstand oder Verwaltungsausschuß frei, so kann deren Besetzung durch den Verwaltungsausschuß sofort erfolgen. Diese Wahl bedarf aber der Genehmigung der nächsten Mitglieder-Versammlung. § 12. Der Verwaltungsausschuß verteilt die einzelnen Aemter unter sich. Insbesondere werden gewählt ein Vorsitzender, ein Schriftführer, sowie deren Stellvertreter, ein Kassierer, eine Oekonomin und zur Prüfung der Verwaltungsrechnung zwei Rechnungsführer. Die Wahl erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit. § 13. Der Verwaltungsausschuß ist beschlußfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder zur Sitzung erschienen sind.