... Bericht der Jüdischen Haushaltungsschule zu Frankfurt a.M. für die Zeit vom ... bis ...
- Journal
- ... Bericht der Jüdischen Haushaltungsschule zu Frankfurt a.M. für die Zeit vom ... bis ...
- Volume
- 9 (1905-1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 42)
- Language
- German
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4 ausschuß zu erlassende Hausordnung geregelt, der sich Zöglinge wie Pensionäre zu fügen haben. Angehörigen der Zöglinge ist keinerlei Einmischung in das Hauswesen gestattet. § 6. Die Mitgliedschaft wird erlangt durch Leistung eines jährlichen Beitrages von mindestens Mk. 6.—; durch einmalige Zahlung von Mk. 200.— wird die lebenslängliche Mitgliedschaft erworben. Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können durch einstimmigen Beschluß des Verwaltungsausschusses zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. § 7. Ein- und Austritt der Mitglieder kann beliebig während des Geschäftsjahres erfolgen. Der Eintritt verpflichtet zur Zahlung des Jahresbeitrages für das laufende Geschäftsjahr, ebenso ist im Falle des Austritts der Beitrag für das laufende Geschäftsjahr fort zu zahlen. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Abmeldung bei dem Vorstand. Keinem Mitglied steht während seiner Mitgliedschaft oder nach deren Beendigung ein Anspruch auf das Vereinsvermögen zu. § 8. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 9. Die Geschäfte des Vereins, insbesondere die Verwaltung des Vereinsvermögens werden von einem mindestens aus neun, höchstens aus fünfzehn