Archiv für jüdische Familienforschung, Kunstgeschichte und Museumswesen
- Journal
- Archiv für jüdische Familienforschung, Kunstgeschichte und Museumswesen
- Volume
- 2 (1916)
- Issue
- 4, 5 und 6 (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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5. Nehme vor allem meine teuere Ehegattin Frau Sara, wann sie beim Leben ist, die Summe laut am Hochzeitstage am 18. Feber 1813 von mir ausgestellte Schrift auf den Betrag von sechstausend Gulden Wiener Währing, sage 6000 fl. 6. Was ihr eigenes Vermögen betrifft, es seie bar, Ware, Schuldforderungen, Wirtschaft, Möbel, Silber und Gold, was immer es sei, seie niemand berechtigt, dem mindesten Anspruch zu machen, oder sie nur diesfalls im mindesten zu beunruhigen, weil ich hiemit abermal diejenige Enthebungsurkunde,1) die ich am Tage der Hochzeit gegeben habe, d. d. 18. Feber 1813, hiemit wiederhole und bekräftige. 7. Es seie niemand berechtigt, dem mindesten Eingriff in ihrem Hause zu tun oder sich das mindeste zu erlauben, vielweniger sie zu ein Schwur anzuhalten, weil ich hiemit sie, meine Ehegattin Sara Saphir geborne Rosenthal von allem freispreche, nachdem ich von ihre gute Tugenden, Rechtschaffenheit und Frömmigkeit ganz überzeugt bin, so ist es mir ganz gewiß, daß sie dasjenige, was nicht schon von früher ihr Eigentum war, sich nicht zueignen wird. Es wäre eine Sünde, in Gedanken nur die Ehrenhafte zu verdächtigen, es wäre eine unverzeihliche Sünde, nur so was zu denken, da ich von ihr •edlen Charakter und Denkungsart so ganz überzeugt bin, wie sie gegen meinen Kindern immer ganz mütterlich gehandelt hat, so ersuche ich meine Kinder, daß sie sich bestreben mögen, sich in ihrer Gunst zu erhalten, sie schätzen und ehren mögen. 8. Wiederhole ich hiemit abermal, daß es ganz meiner Ehegattin Sara überlassen seie anzuzeigen, was mein Eigentum und was ihr Eigentum ist, so auch in Silber und Gold und Hausmöbel. Es ist bewußt, daß ich von Pest und Ofen nur sehr wenig oder •gar kein Möbel hieher gebracht habe, auch seie es bewußt, daß im Gewölb ihr eigen Kapital steckt. Es war ihr Wunsch so und dieses beweist ihre edle Handlungen und Denkungsart. 9. Bringe ich hiemit zur Kenntnis, daß ich an meinen unverheirateten Sohn R. Mosche Saphir auf sein dringendes Ansuchen, ich möchte ihm das versprochene Aus-־ Steuer und einige Preziosen, die ich für ihm bestimmt habe, je eher einschicken, da det Augenblick es verlangt, so habe ich ihm durch das Haus H. Biedermanns Söhne2) eintausend Gulden in Zwanzigern am 25. April 832 eingeschickf, der Brief und Quittungen findet sich unter meinen Schriften. So eben habe ich auf dessen Anersuchen, ihm dem Wert der Preziosen von 260 fl. Zwanzigern in Bar einzuschicken, so habe ihm auch diese 260 fl. Zwanzigern am 13. Juli 832 durch Herrn Reitlinger3) von hier an dem Haus H. Biedermanns Söhne eingeschickt. Die Quittungen finden sich bei mir. Folglich hat mein Sohn R. Mosche von mir erhalten als Aussteuer Summa 1260 fl. Zwanziger. 10. In Anbetracht, daß mein Sohn R. Löb im Jahre 820 oder 821 Wolle in mein Pester Magazin lagern hatte, die er zwar damals verkauft hat, aber erst dem darauf folgenden Jahrmarkt abgenommen und bezahlt werden sollt, er, mein Sohn R. Löb, aber von meinem seeligen Schwager R. Simeon Boskowitz4) Gelder zu leihen zu nehmen pflegte, die er jeden Pester Markt zahlte und wieder gleich genommen hat, folglich, da er für der verkaufte Wolle erst künftigen Markt das Geld zu erwarten hatte, konnte er meinem Schwager R. Simeon jetzt nicht das Geld im Betrage von 2000 fl. W. W. erlegen, sagte aber, daß die Wolle in mein Magazin liegt und ich weiß, daß künftigen Markt die Wolle abgenommen und bezahlt werden wird. Auf diesen persuadirte 5) mich mein Schwager R. Simeon und mein Sohn R. Löb, weil die Wolle in meine Händen ist, dem Wechsel bis künftigen Markt als Bürger6) zu unterschreiben, welches ich nicht widerstehen konnte und unterschrieben habe bis künftigen Markt giltig. Wie aber dem kommenden Markt die Wolle abgenommen und bezahlt worden ist, so schickte ich gleich meinen Sohn R. Löb zu meinem Schwager R. Simeon, damit er ihm bezahle. Wie er zurück kommen ist, sagte er, er hat richtig bezahlt und dem Wechsel vernichtet. An diese Angelegenheit zu denken fiel mir nicht mehr ein. Nun jetzt nach dem Tode meines Schwagers R. Simeon Boskowitz findet sich der nämliche Wechsel in der Verlassenschaft und entwickelt sich nun, wie es sich von selbst versteht, daß mein Sohn R. Löb von Fall zu Fall wiederum die 2000 fl. W. W. von ihm genommen hat und aus Mangel Zeit wegen vielen Marktgeschäften nicht wieder einen andern Wechsel schreiben wollt, oder aus was immer einer Ursache es geschehen sein mag, daß dieser Wechsel mit *) שטר הבלוק Die Witwe konnte sonst auf Verlangen der Erben die ihr gesetzlich zukommende oder freiwillig versprochene Summe nur gegen einen Eid erhalten, daß sie sich aus dem Vermögen des Mannes nicht bereits bezahlt machte. In unserem Falle war Vorsicht besonders geboten, da die Frau selbständig im Erwerbsleben stand. Vgl. Kethubot 86 b. Ein Formular für eine solche Urkunde bei Samuel b. David ha-Levi, :נחלת שבעה Nr. 18. 2) In Wien. 3) Derselbe, der als Zeuge die Urkunde fertigt. 4) Simon Boskowitz, gest. 1828, hinterlies der jüdischen Gemeinde in Alt-Ofen für Wohltätigkeitszwecke den Betrag von 11.026 fl. Ben-Chanania II, S. 130. Die Zeit- .angaben im Testamente würden allerdings gegen die Identität sprechen. 5) Original פרעשלועדירטע.