Archiv für jüdische Familienforschung, Kunstgeschichte und Museumswesen
- Journal
- Archiv für jüdische Familienforschung, Kunstgeschichte und Museumswesen
- Volume
- 2 (1916)
- Issue
- 4, 5 und 6 (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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4 gung und bitte mit Aufmerksamkeit nachzusehen, ob nicht ein Scheintod möglich seie, im Berücksichtigung, daß solche Fälle schon oft geschehen sind, wie auch in unserem Talmud solche Fälle zu finden sind.1) 2. Werde nach meinem Tod an der hiesigen Moorer armen Juden vierzig Guldeir Wiener Währung2) verteilt, sage 40 fl. W. W. Soeben an den armen Christen Katholisch als Reformirte zusam dreißig Gulden. Wiener Währung, sage 30 fl. Zu dem Ispital,3 4 5) welches erbauet werden soll, zwanzig Gulden Wiener Währung* sage 20 fl. Dem Rabbiner unserer Gemeinde Moor, der um diese Zeit sein wird, sollen fünfzig Gulden Wiener Währung ausgefolgt werden, sage 50 fl., damit er ein ganzes Jahr zum Heile meine Seele lerne und täglich nach dem Lernen das Kadischgebet verrichte. Dem Rabbiner der Gemeinde Lovas-Bereny,*) der um diese Zeit sein wird, damit er das ganze Jahr zum Heile meiner Seele lerne und das Kadischgebet verrichte, vierzig Gulden Wiener Währung, sage 40 fl. Dem Rabbiner der Gemeinde Palotaf) der um diese Zeit sein wird, ebenfalls um za lernen und das Kadischgebet ein ganzes Jahr zu verrichten, vierzig Gulden Wiener Währung, sage 40 fl. An meine armen Verwandten, Geschwisterkinder und Gliedgeschwisterkinder soll zusam verteilt werden, jedoch nach dem Grade der Verwandtschaft verhältnismäßig״ summa hundertundzwanzig Gulden Wiener Währung, sage 120 fl. 3. Schenke ich an den Verein ״Gemillath Chassadim“ hier in Moor unter der Bedingung, daß die Schenkung erst eine Stunde vor meinem Tode fällig wird, für ewig und immer, meine kleine Thorarolle, die gegenwärtig in der Synagoge sich befindet. Extra werde an der Chewra Kadischa hier gegeben ein Betrag von zweihundert Gulden Wiener Währung, sage 200 fl., mit der Kondition, daß selbe dieses Kapital mit 5 Prozent Zinsen nach dem von Rabbi Moses festgesetzten Modus6) anlegen solle. Das erwähnte Kapital von 200 fl. soll ewig bestehen bleiben und nur der in erlaubtet Weise gewonnene Nutzen werde jährlich an meinem Sterbetag dazu verwendet, nämlich. an diesem Tage in der Synagoge ein Wachslicht brennen zu lassen; der Rabbiner oder der Rabbinatsverweser, welcher um diese Zeit sein wird, soll an diesem Tage zum Heile meiner Seele lernen und Kadisch sagen und nach dem Ermessen des genannten Vereines sollen die zehn Gulden alljährlich an meinem Sterbetag verwendet werden. Ausdrücklich wird daran die Bedingung geknüpft, daß die Chewra Kadischa gehalten seie, bei Übernahm dieses Kapitals im Betrage von zweihundert Gulden Wiener Währung all das eben. Erwähnte in ihren Büchern einzuprotokollieren, damit die späteren Geschlechter wissen, weichermaßen sie gegen den Toten fromme Liebeswerke üben sollten. 4. Vermache ich hiermit meiner noch unverheirateten Enkelin Dina, der Tochter meines Sohnes mhrr7) Asriel, den Betrag von tausend Gulden Wiener Währung, sage 1000 fl.,. und meinem Enkel, dem Arzte R. Simcha, dem Sohne meines Sohnes mhrr Asriel,8) den Betrag von zweihundert Gulden Wiener Währung, sage 200 fl. 7) Der Testator denkt an die von den Gegnern der frühen Beerdigung vielzitierte Stelle aus Semachoth viii, 1 ■יוצאין לבית הקברות ופוקדין על המתים עד ג׳ ימים ואין הוששין משום דרכי האמורי. מעשה שפקדו אחד והיה עשרים וחמשה שנים ואה״ב כת, א׳ והוליד ה׳ בנים ואח׳ב מת. ״Man geht an den Begräbnisort und untersucht die Verstorbenen bis nach Ablauf dreier Tage (seit ihrem erfolgten Tode) ohne sich daran zu kehren, daß dies emoraitischer Brauch wäre. Es ereignete sich der Fall, daß man einen untersucht hat, der noch 25 Jahre lebte und erst dann starb; ein anderer wiederum zeugte noch fünf Kinder und starb erst nachher.“ — Die ganze Frage wurde durch das im Jahre 1772 erfolgte Verbot der braunschweig’schen Regierung, die jüdischen Toten am selben Tage zu beerdigen, ins Rollen gebracht und von Mendelssohn und seiner Schule vielfach behandelt. Vgl. ha-Meassef תקמ״ה S. 86—90, 152—155, 169—174, 178—187; תקמ״ו S. 78—81, 183—192, 202—205. תקט״ח deutsche Beilage (Marcus Herz, Über die frühe Beerdigung); תקנ״ד S. 160—171, 361—391. Vgl. auch Löw in Ben Chanania II, S. 38—40, RGA Chatham Sofer, Jore Dea Nr. 338״ Hirsch Chajes דרכי ההוראה Bl. 17 יי19—יי• Vielleicht ist der sonst orthodoxe Gottlieb Saphir in seinen Ansichten vom Rosenthal’schen Kreis beeinflußt. 2) Um diese Zeit ist das Verhältnis des Guldens W. W. zum Gulden C. M. 05 1 : 4־ fl. oder ״Schein“ galten soviel wie 2 fl. Konventionsmünze. 8) Spital, die magyarische Form. 4) Der frühere Wohnort des Testators. 5) Värpalota, Komitat Veszprem. 6) היתר עסקי כתקון מהר״ם ז״ל Rabbi M. ist R. Moses R. Mendels. 7) Über diese Titulatur vgl. Landau und Wachstein, Jüdische Privatbriefe, S. 8״ n. 9, und Wachstein, Inschriften, I S. XXXVII ff. 8) Simcha ist Sigmund Saphir, der das ״Pesther Tagblatt“, später die ״Pesther Sonntagszeitung“ redigierte. Vgl. über ihn Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaisertums Österreich, Bd. 28, S. 232. Nach den sicheren Daten in unserer Quelle sind die