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Archiv für jüdische Familienforschung, Kunstgeschichte und Museumswesen · 1916-01-01 · 4, 5 und 6 (1916) · p. Seite 3

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Journal
Archiv für jüdische Familienforschung, Kunstgeschichte und Museumswesen
Volume
2 (1916)
Issue
4, 5 und 6 (1916)
Date
1916-01-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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3 jüdischen Kurrent mit den schönen p, q und nd, die dem jüngsten Sohne soviel zu schaffen machten, aber in deutscher Sprache (mit hebräischen Einstreuungen), ״damit es verständig seie für jedermann“, was nach seinem Ableben geschehen soll. Seine Gläubigkeit, über die uns sein Sohn berichtet, ersehen wir aus den ersten und letzten Paragraphen. Als charakterisch möchte ich seinen Wunsch an seinen ältesten Sohn Asriel (§ 18) hervorheben, nächst den für das Seelenheil des Verstorbenen üblichen Lektionen Mischnajoth und Kaddisch auch jeden Tag einige Blätter in dem bekannten Moralbuche ■Choboth ha-Lebaboth ״Pflichten des Herzens“ zu lesen. Eine besondere Schätzung der jüdischen Gelehrsamkeit kann man, wenn nicht andere aus dem Dokumente nicht zu ersehende Ursachen zu Grunde liegen, in der Bevorzugung des ältesten gelehrten Sohnes und seiner an einen rabbinisch gelehrten Mann verheiratete Tochter sehen. Von einer selbständigen Stellungnahme zur üblichen Auslegung des Religionsgesetzes, zeigt sein Verbot einer gar zu frühen Beerdigung. In nichts zeigt sich so sehr das Festhalten an dem Überkommenen wie in funeralen Dingen. Sei es aus Superstition, sei es aus Besorgnis in irgend einer Weise dem Seelenheile des Verstorbenen Nachteiliges zu bereiten, klammerten sich die größten Gesetzesausleger an das Althergebrachte, in der Überzeugung, daß die vorhergegangenen Geschlechter die richtige Überlieferung hatten. Noch in der Zeit des Testators und auch später haben die orthodoxen Führer der Judenheit einen unnachgiebigen Standpunkt in Sachen der frühen Beerdigung eingenommen. Hinweise über diese Streitfrage folgen in einer Anmerkung zur Stelle im Texte. Die Größe des Vermögens gibt der Testator vielleicht mit Rücksicht auf seine Frau, vielleicht weil er an den nahen Tod nicht dachte, nicht an. Einen großen Teil des Testamentes nimmt die Ordnung der Schulden seiner Kinder an ihn ein. Da sehen wir, wie genau er es nimmt, in dem er die Gesamtheit der Erben durchaus nicht von einem derselben benachteiligt wissen will. Daß hier so eine Art Michael Kohlhaas-Natur mitspielt, ersieht man aus der Gegeneinanderstellung von § 11 und § 14. Seinen damals 37 Jahre alten Sohn Moritz Saphir widmet er den neunten Absatz «eines Testamentes. Er bezeichnet ihn als ״habfachur] ch[aschub] Rfabbi] Mosche Saphir.“ Bachur ist bekanntlich um diese Zeit vorzüglich die Bezeichnung für einen Unverheirateten. Chaschub (würdig) ist in der Regel ein Epiteton für Bachur, bei dem man sich im Jahre 1832 nichts mehr dachte.1) R. Rabbi, mit welchem Gottlieb Saphir alle «eine Kinder anführt, bedeutet dasselbe etwa wie unser ״Herr“. Abweichend von der Nennung der anderen Kinder ist nur die Anführung des Familiennamens. Irgend eine Andeutung auf den Ruf als Schriftsteller findet sich in dem Passus nicht. Aus der Be- Stimmung selbst ist weder eine besondere Freundlichkeit noch eine Abneigung gegen den jüngsten Sohn zu ersehen. Das bereits an den Sohn Geleistete wird genau registriert, ohne ihn vom weiteren Erbe auszuschließen. Als geldbedürftigen Mann lernen wir Moritz Gottlieb Saphir auch hier kennen. Einen großen Teil des Testamentes nehmen die auf die zweite Frau Sara, geborene Rosenthal — die von Saphir ohne Namen oft erwähnte ״Stiefmutter“ — bezüglichen Be- Stimmungen ein. Der Vater wird nicht müde, den Kindern die Rechtlichkeit und den Edelmut ihrer Stiefmutter einzuschärfen, und ihnen dringend aufzutragen, sie mit aller Ehrfurcht zu behandeln. Sara Rosenthal, die Gottlieb Saphir in vorgerücktem Alter heiratete und mit so viel Aufmerksamkeit behandelte, war die Tochter Naphtali Rosenthals (Naphtali Moor), eines der angesehensten Männer jener Zeit, der sich der Freundschaft Moses Mendels- :sohns rühmen konnte.2) Hier das Dokument:3) Im Namen des Gottes Israels. Testament und letzter Wille. In Erwägung, daß das Menschenleben einem ungewissen Ziele unterworfen ist, so bestimme ich hiermit, wohl bedacht aus freien Willen, was nach mein Ableben geschehen soll, welches gelten und angenommen werden soll, nämlich 1. Ich befehle meinen Geist in die Hand Gottes, mein Leib aber wird zur Erde ■zurückkehren, welcher er entnommen wurde,4■) jedoch verbiete ich eine zu sehr frühe Beerdi- 0 ב"ח wurde übrigens oft fälschlich als בחור aufgelöst, so daß ב״ח in Verbindung mit חעוב angetroffen wird. 2) Über ihn und seine nicht minder bekannten Söhne Salomon und Elias Siehe Literatur bei Wachstein, Inschriften II, S. 505 n. 3. Vgl. auch Löw in Ben-Chanania II (1859), S. 205 n. 24; Ben-Chan. VI, S. 418—19, Kayserling, Mos. Mendelssohn, Ungedrucktes etc., S.38—41. 8) Im Abdruck ist das Deutsch des Originals unverändert in der Transskription ־wiedergegeben. Das Hebräische wurde ins Deutsche übertragen und durch Kursivschrift!kenntlich gemacht. Eulogien hinter den Namen wurden nicht berücksichtigt

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