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Archiv für jüdische Familienforschung, Kunstgeschichte und Museumswesen · 1916-01-01 · 1-3 (1916) · p. Seite 5

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Journal
Archiv für jüdische Familienforschung, Kunstgeschichte und Museumswesen
Volume
2 (1916)
Issue
1-3 (1916)
Date
1916-01-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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5 auf eine grosse Kapitalskraft, zu schliessen. So hinterlässt z. B. Simon Mannheimer (3) ein recht bürgerliches Vermögen, bei dem also weder das eine noch das andere zutrifft. Diese Erscheinung, die Berufslosigkeit in einem gewissen Alter, die noch heute in Polen beobachtet werden kann, hängt mit der Natur des Zufallshandels (Lufthandel) zusammen, der eine unausgesetzte physische und geistige Anspannung verlangt, welcher Leute im vorgerückten mittleren Alter nicht mehr gewachsen sind. Als Kleinkrämer mit oder ohne offenen Laden werden 22 aufgezählt, als subnegotiatores (Unterhändler „nullam substantiam habentes"), die von der Hand in den Mund leben, nicht weniger als 21. Indes würde man fehlgehen, wenn man den mit „Minutien" Handelnden durchaus als kleinen Händler bezeichnen wollte. So ist z. B. 77 gewiss ein wohlhabender Mann (vgl. die Note zu dieser Nummer). Ebenso wird das Einkommen manches Unterhändlers nicht geringer gewesen sein als das eines stabilen Geschäftsmannes, wie aus dem Haushalte des einen oder des andern hervorgeht. Als eine Spezies unter den kleinen Krämern, sofern die Lesung und die Deutung richtig sind, erscheint der Händler mit dem Kramtisch am Haustore (64). 99 ist vielleicht Hausierer oder Träger. Die in unserer Liste benannten Handelsartikel sind : Bier 79, Borten 9 23***) 37 47 73, Branntwein 49 53 83, altes Eisen 33, Gewürz 84 95 112, Hafer 26, Honig 86, Gänse 10, Kapaune 10, Leder 39 97, Leinwand 18 31 58 59 60 75 76 87, Papier 20, Pelzwaren 16, Seide 24 31, Spitzen s. Borten, Tabak 90, Tuch 23 59 75, Wein 25 88 91, Wolle 86 88 91 97. Auffallend ist der Mangel an Handwerkern, namentlich an Schneidern und Schustern, an denen es in jüdischen Gemeinden nur selten gefehlt hat. Wenn diese Erscheinung leicht in gesetzlichen (zünftigen) Beschränkungen ihre Erklärung findet, so drängt sich uns die Frage nach dem Verbleib der Metzger auf, ohne welche eine jüdische Gemeinde um diese Zeit nicht gedacht werden kann Ebenso scheint e i n Schächter für die ganze Gemeinde nicht hinreichend zu sein. Sollten diese unter den im Dienste der Gemeinde Stehenden zu suchen sein?**) Aus der Nichterwähnung des Geldgeschäftes darf nicht geschlossen werden, dass dieser Geschäftszweig ganz geruht hat, schon aus dem Grunde nicht, weil ein grosser Teil der *) Herr Sektionsrat Dr. A. GOLDMANN denkt bei „quaestor panni ac fimbriarum" mit Bezug auf die Uebersetzung der Vulgata von Numeri 15, 38 (ut faciant sibi fimbrias) an einen Talith- und Zizzith-Händler. In der Tat passen diese beiden Artikel besser zu einander als Tuch und Borten. Im Lichte dieser Deutung ist man berechtigt, 9 37 47 73 als Zizzith-Handel anzusehen, der allerdings nicht für den lokalen Bedarf allein berechnet war. **) Ich kann mich schwer entschliessen, die Lösung darin zu finden, dass schon zurzeit ein Teil der Pressburger Judenhäuser unter der Jurisdiction der Stadt stand (vgl. SIGMUND MAYER, Ein jüdischer Kaufmann S. 9), und dass demnach unsere Liste nicht die Gesamtzahl der jüdischen Bewohner Pressburgs umfasst.

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