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Archiv für jüdische Familienforschung, Kunstgeschichte und Museumswesen · 1913-01-01 · 4, 5 und 6 (1913) · p. Seite 4

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Journal
Archiv für jüdische Familienforschung, Kunstgeschichte und Museumswesen
Volume
1 (1912-1913)
Issue
4, 5 und 6 (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 Denkmable allerhöchst Kaiserlichen Gnaden erhalten haben, wenn zu einer der gleichen, vorzüglichen allergnädigsten Begünstigung meine vormals o b g e h a b t e Religion, nicht verhinderlich gewesen wäre. Nun aber da ich aus ganz besonderem innerlichen Antriebe unter die Anzahl der Rechtgläubigen zur Romisch Katholischen Kirchen gekommen, auch hiedurch mein Gemüth vollkommen beruhiget finde und nun hierzu nichts mehreres wünsche als meiner zahlreichen Familien Denkmahlen allerhöchst Kaiserlichen Gnaden in ihrem Vattern zu hinterlassen. Alss gelanget an Euer Romisch Kaiserlichen Majestät mein allerunterthänigst allergehorsamstes Bitten Höchstdieselben geruhen aus allergnädigsten Rücksicht meiner dem allerhöchsten Aerario jederzeit sowohl getreu als nutzbar geleisteten Diensten mich in den Reichs Ritterstand erheben und den Titel eines Kaiserlichen Rath allergnädigst beylegen zu lassen auch mich hiedurch mit jenem allerhöchsten Gnaden und Wohlgewogenheiten zu begnädigen welche schon einige andere meiner dermahligen. Carrakteurs nicht nur von Euer Römischen Kaiserl. Majestät sondern auch von Höchstermelt Wayland Se. Majestät Francisci lmi in eben diesen Stands Erhöhungen unter Beylegung eines höheren Carracteurs allergnädigst erhalten haben. Zu dieser allergnädigsten Bitts Erhörung vor aller Höchstdero geheiligten Gnaden Thron in der alltiefesten Unterthänigkeit fussfallend ersterbe Euer Rom. Kais. Maj. allerunterthänigst treu gehorsamster Carl Abraham Wetzlar Kays. Hofagent Ausser diesem Gesuch, das trotz des gewundenen Kurialstils manches von seiner Persönlichkeit verrät, reichte er ein zweites6) ein. indem er noch andere seiner Verdienste anführt und insbesonders darauf hinweist, dass er eine Reise nach Warschau unternommen habe, wo er „es auch bei viermonatlichen Aufenthalt und seinem jederzeit unverminderten Eyfer dahin gebracht, durch Allerhöchste Bewilligung Sr. Majestät des Königs mit der Königl. Pohlnischen Krön Schatz Commission wichtige Geschäfte anzustossen, solche aber vollkommen auszuführen." Man fand seine Bitte, die vom Fürsten Colloredo und den Grafen Hadik und Wilczek befürwortet wurde, gerechtfertigt und am 23. November 1777 wurde er Freiherr des römischen Reichs. Kennzeichnend für die Inkonsequenz des Josefinismus sind die Worte, mit denen der Kaiser, der wenige Jahre später das Toleranzpatent erlassen sollte, sein Gesuch genehmigt: „Da anjetzo (ein Teil seiner) Famillie schon getaufft und die übrige es noch werden wird, so verwillige ihm die anverlangte Nobilitation." Das Adelsdiplom enthielt auch die Einschränkung, dass der Freiherrnstand nur den zur christkatholischen Religion übertretenden Leibeserben zukomme. Der durch diese eigentümliche Fassung des Diploms veranlasste Übertritt der übrigen Familienmitglieder erfolgte keineswegs auf einmal, sondern nur in längeren Zwischenräumen während der nächsten drei Jahre. Es scheint, als ob seine Gattin Leonore, die Zeit ihres Lebens trotz aller Anfechtungen und Verlockungen eine stolze und aufrechte •) Adelsarchiv des Ministerium des Innern.

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