Sabbath-Blatt
- Journal
- Sabbath-Blatt
- Volume
- 1844
- Issue
- 41 (12.10.1844)
- Date
- 1844-10-12
- Page
- Seite 163 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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163 ler Dr. medicinae, wozu der Knabe bestimmt und nach der jüdischen Pädagogik mit diesem Zwecke früh vonj Seiten der erziehenden Eltern befreundet^ ward, oft bevor dieser nochuieasa deklinirt, wird ein noch schlechterer Kaufmann, und einer der schlechtesten Handwerker, und gewiß einer der elendesten jüdischen Lehrer. Hat aber das Kind unglücklicher Weise Gelegenheit bis 9 oder 10 Jahren eine jüdische Schule zu besuchen, die wir ad 0 genauer kennen lernen werden, nun! da ist es vollends bedauernswürdig. Da genügen keinesweges die 5 Bücher Moses, oder die ganze heilige Schrift, und warum sollte dies auch wahrend 5 Kinderjahre genügen? sind wir doch gewöhnt das voluminöse Machsor in 12 Stunden zu exekutiren und wo bleiben noch die Selichot, nein! es wird als unerläßliche Forderung, wenigstens Raschi, wenn nicht auch in aller Eile etwas Mischna und Talmud (in der That hat Oberschlesien noch eine sein sollende jüdische Elementarschule, wo nebenbei die zarten Elementarschüler, statt des Turnens, welches חוקת הגוי wäre, lieber im Talmudmeere umherschwimmen, das aber bekanntlich der Talmud zu den älterlichen Pflichten zählt 'ברטנורה כ ט * קידושין פרק א משנה ז) und daß muß Alles fix und fertig sein bis 10 Jahren, das muß und soll der Lehrer, trotz dieser ungeheuren Fülle des Gegenstandes, wozu noch mindestens Siddur u. nicht selten die mittelalterliche poetische Literatur מהווה und קחבץ Hinzuge fügt wird, zusammen drängen, in der Jugend als kostbares Gut, trotz seiner Ueberzeugung, daß dies Alles, theils der Un- Natürlichkeit halber, theils durch bereits erwähnte Umstände durchaus keine Anhaltspunkte im Leben findet, und viel rascher, als die Einimpfung geschah, in Geschwüren und Eiterbeulen sich äußert, — dem Gedächtnisse der Kleinen übermachen, wenn auch nur um wörtlich zn erfüllen ותם לריק (Dt. 28) כיחיך• Unser schönes Geschlecht hat lediglich einem Rabbi, der jenen bekannten Satz כל המלמד את בתו תוהה דמכם ה' ת״ת פ׳ א׳ הלכה יג׳ו כאלו מלמדה תפלות) lehrte, inniglich zu danken, daß es dieser Qual enthoben ist, und wird überhaupt die religiöse Bildung der zarten mütterlichen Sorgr falt überlassen, die sie liebevoll in die Mysterien der jüdischen Küche einweiht, und ihre Tochter mit den 2 friedlichen Elementen Nord- und Südpol, fleischig und milchig genügend bekannt macht, und wenn diese noch beten erlernt, so geschah in Betreff der Herzensbildung alles Mögliche und Nochwendige. So erheischts die gegenwärtige Pädagogik der preußischeu Juden, so fassen, sie das תנוך לנער על פי דהכו , גם (Pr. 22) כי יזקין לא יסור ממנה auf, und die Verkehrtheit dieser Erziehung wird von der Gegenwart aufs Klarste gezeigt, der Buchstab vermag sicherlich nicht diese so lebhaft darzustellen, als das Leben es leider thut. Die große Menge der Apostaten beiderlei Geschlechts besonders weiblichen, die oft nicht einmal die Schale unserer Religion kennen, die noch größere Menge der Indifferenten, und die schreckliche Schaar der Heuchler und Scheinheiligen, stellen die jüdische Erziehung ins hellste Licht, und wird diese aufs Unzweideutigste an ihren Früchten erkannt. Meiner unmaßgeblichen Ansicht nach wäre es wünschenswerther, wenn der so strebsame Magdeburger Rabbiner, für das Hospital in Jeruschalajim, für das er so kräftig und rüstig arbeitet, in Preußen andere Heil-Anstalten ins Leben riefe im Sinne: /!נ״ עירך ,ועני׳ עיר אהדת , עניי עירך קודמים. (Schluß des ersten Artikels.) Lese immer. 1. Die Juden im XIV. Jahrhundert. Eine historische Skizze. (Fortsetzung) 1315. Ludwig X. Hutin schenkt dem Adel von Languedoc die konsiscirten Güter der Juden jener Provinz, welche er von ihm verlangte. In demselben Jahre bedingt er, auf die Vorstellungen der Geistlichkeit und des Adels zu Burs gund, daß, wenn er die Juden zurückberiefe, sie denselben Herren wie früher gehören. Eine ähnliche Bedingung wurde für Nivecnois (Nievre) gemacht. Endlich erlaubte er allen Juden auf 12 Jahre in das Reich zurückzukehren. In der Einleitung der Ordonnanz, welche die Zurückberufung aussprach, wird gesagt, daß man dem König mehre Gründe vorgebracht, und überdies den ״allgemeinen Ruf des Volkes, warum sie geduldet werden sollten, denn wie sie es früher und in andern Gegenden gewesen, so glauben wir, daß die h. röm. Kirche, unsere Mutter sie duldet, gleichwie Ludwig der Heilige, unser Aeltervater, der auch bewogen wurde, sie zu vertreiben, sie dann aber zurückberief und behielt u. s. w." In einem Vertrag vom Jahre 1315 zwischen dem Dauphin Johann und den Erben Guichard's d'Anthon ist bedungen, daß die Nachfolger dieses Herrn Juden und andere Bankiers in ihren Landern aufnehmen können, ohne daß der Dauphin die gewöhnlichen Abgaben von ihnen einfordern könne. 1315. In den Cortes zu Burgos wurde unter andern Reglements beschlossen, daß die Steuer- und Abgabeneinnehmer des Königs aus den ansehnlichen Bürgern der verschiedenen Orte gewählt werden, und sie weder Adlige, noch Priester, noch Israeliten sein dürfen. 1316. Johann XXII. fand es für gut, daß die Juden ein Abzeichen an ihrer Brust tragen sollten. Diese Maaß׳ regel wird auf seinen Vorschlag auf dem Koncil zu Ravenna verordnst. In demselben Jahre schenkte Ludwig X. dem Adel von Nivernois (Nievre), außer den konsiscirten Gütern der Juden dieser Provinz wahrend deren Verbannung — wie wir schon früher zu bemerken Gelegenheit hatten — auch Jedem die Israeliten, welche ihm vor der Vertreibung gehört hatten.