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Sabbath-Blatt · 1844-09-21 · 38 (21.9.1844) · p. Seite 151

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sabbath-Blatt
Volume
1844
Issue
38 (21.9.1844)
Date
1844-09-21
Page
Seite 151 (sequence 3)
Language
German
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151 nicht, daß der Teufet solches treibt den Geiz zu stärken, falsche, ertichtetk Glauben aufzurichten, Pfarrkirchen zu schwächen, Tabernen und Hurerei zu mehren, unnütz Geld und erbeit verlieren und nur das arme Volk bei der Nasen anführen." — Recht zur gelegenen Zeit wurde von den Mönchen damals eine auf den Mühlencamp in der Nähe des Herren- Hofes frisch entsprungene Wasferquelle entdeckt, welche eine bedeutende Heilkraft gegen Lähmungen beweisen sollte. Mit diesem Ereigniß war nun ein neues Wunder fertig. — Der verhangnißvolle Grapen, und die zur Durchstechung benutzten Pfriemen fanden ebenfalls ihren Platz in der Capelle. Den ersten nahmen indeß die Schweden im dreißigjährigen Kriege 1638 zu sich und bedienten sich seiner vermulhlich als Feldkessel. Aber zwei große Feuersbrünste, welche im Jahre 1659 und 1741 Sternberg und das Innere seiner prächtigen Marienkirche verwüsteten, konnten ein Denkmal des finstern Mittelalters nicht zerstören. Es ist die eichene Tafel aus Eleazar's Sommerlaube, welche noch heutigen Tages an der Wand der Blut-Capelle in Sternberg's Marienkirche hängt, und auf welcher die Worte geschrieben stehen: ״Dit is de Tafeln, dar de Jöden dat hillige Sacrament up gesteken und gemartert hefft tom sternenberge Ao, 1.4.92," als warnendes mene tekel für die Nachwelt. — Rede, welche ein berühmter Rechtsgelehrter über die Verbannungen der Hebräer aus Kastilien und Portugal in Rom verfaßte. (Beschluß.) Zur Zeit als diese Verhandlungen mit Clemens VII. angefangen, fertigte dieser, das inständige Ansuchen des Känigs sehend, eine Bulle aus, und ertheilte allen Portugiesen jener Nation die Erlaubniß, in dem Kirchenstaat sich niederzulassen; daß es Jedem, der in den genannten Staat ziehen wolle, frei stehe, nach seinen Grundsätzen, zu leben; und daß sie zu keiner Zeit inqu'rrirt würden, wie und auf welche Weise sie in Portugal gelebt hätten. Die genannte Bulle ging durch das ganze Konsistorium, und nachdem sie von den genannten Portugiesen angenommen worden, zogen Einige von ihnen nach Ancona, weil es der bequemste Hafen war. Als der König und der Kardinal von Portugal dies erfahren hatten, ließen sie im ganzen Reiche bekannt machen, daß unter Todesstrafe und Verlust aller Güter, es Niemand wage, das Reich zu verlassen. Nach Clemens' Tode folgte, wie wir es bereits gesagt, Paul III., welcher die früheren Privilegien bestätigte. Im Jahre 1550 starb Paul II!., worauf Julius III. folgte, der die vom heiligen Vater und dem ganzen apostol Stuhle gegebenen Privilegien unwiderruflich einräumte. Damals schrieben viele Gelehrte darüber, unter denen die berühmtesten Alsiato und der Kardinal Parisio im 2. u. 3. Thl. der Rathschlage für die neubekehrten Christen (consilia pro Christianis noviter conversis). Es wurde sowohl von Seite der Vernunft als des Rechts nachgewiesen, daß sie als gezwungen, nicht aus freiem Antriebe Bekehrte von jedem Tadel frei waren und sind. Als die italienischen Fürsten diese Rechtsgründe eingefehen, gewährten sie dieselben Privilegien: und zwar der Großheczog Cosmo von Florenz, der Herzog Herkules von Ferrara, und nach einigen Jahren der Herzog E m anuel Feliberto von Savoyen, was auch alle ihre Nachfolger bestätigten. Im Jahre 1492, als sie aus Kastilien verbannt wurden, liest man in den Chroniken jenes Reiches, beklagten sich die kastilischen Herren, daß ihre Städte und Dörfer wüste und unbewohnt seien; und daß sie sich dem Befehl des Königs widersetzt, und nie darein gewilligt haben würden, wenn sie solches vorausgefehen hätten. Dies berücksichrigend, und einerseits den augenfälligen Schaden sehend, wenn er sie aus dem Reiche ziehen ließe, und anderseits durch das dem Könige von Kastilien gemachte Versprechen gebunden, beschloß der König Don Emanuel von Portugal, ׳sie zum Christenrhum zu zwingen, indem sie unter Todesstrafe das Reich nicht verlassen durften. Der katholische König wurde von allen christlichen Fürsten getadelt, und besonders vom Senate zu Venedig, wie Marco Antonio Sabelico erzählt; daß ein Volk, das sowohl dem Staate wie dem Privalmanne so nützlich, ohne irgend einen Grund verbannt worden wäre. Das Parlament von Paris wun« derte sich gleichfals über diese Bestimmung. Und gewiß war es ein Gegenstand des Verwunderns werth; da wir sehen, daß der Venetianische Senat es that, der doch Alles mit wohlüberlegtem! Urtheil betrachtete oder ausführte; im Regieren alle Republiken ubertraf und die Römer, Karthagenienser, Athenienser, die sehr gelehrten Lacedämonier hinter sich ließ als auch das Parlement zu Paris, das in der Leitung der Geschäfte immer sehr klug gewesen. Viele von den Verbannten zogen in die Levante und wurden von dem osmanischen Hause freundlich behandelt; und alle nachsolgenden osmanischen Könige wunderten sich, daß die Spanier, die als klug gelten, ein solches Volk aus ihren Staaten vertrieben hätten. Der Sultan Bajazet und der Sultan Soleiman nahmen sie sehr gut auf, und die Ankunft der genannten Hebräer war ihnen sehr genehm. So verfuhren auch ihre Nachfolger, da sie sahen, welche Stütze und Vortheil ihnen deren Aufenthalt in ihren Staaten gewährte. Im Jahre 1555 wurde Paul IV., früher Kardinal von Chieli genannt und ein vertrauter Freund des Kardinals von Portugal, zum Papste gewählt, der auch die Juden in Ancona und anderen Orten des Kirchenstaates behielt; da seine päpstlichen Vorgänger die Privilegien im Namen des apostolisch - römischen Stuhles ertheilt hatten. Likurg, Solon, Draco und alle Gründer von Republiken stimmen überein, daß man die Fremden aufnehmen und lieben soll. Und dem göttlichen Gesetze zufolge (wie Mose es uns befahldarf man den Fremdling nicht drücken, vielmehr— sagt er uns — liebe ihn wie dich selbst; und erinnere dich, daß du ein Fremdling warst in Egypten.

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