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Sabbath-Blatt · 1844-09-07 · 36 (7.9.1844) · p. Seite 143

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sabbath-Blatt
Volume
1844
Issue
36 (7.9.1844)
Date
1844-09-07
Page
Seite 143 (sequence 3)
Language
German
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143 und rollte unter die Versammlung. Von einem furchtbaren Entsetzen ward aber dieselbe ergriffen, wie sie beim nähern Hinblick auf die seidene Hülle einige rothe, blutfarbene Punkte auf derselben zu bemerken glaubten. Nach einer kurzen Beralhung wurden die Hostien wieder eingewickelt und Alle entfernten sich eilig, Laube und Hochzeltshaus verlassend, in der bangen Ahnung eines ihnen bevorstehenden graulichen Unheils. — Am Dienstage vor Bartholomäi erschien in der Wohnung des Priesters plötzlich das Weib Eleazars, warf das Tuch dem über ihr Erscheinen bestürzten Peter Dane mit den Worten zu: ״Da habt Ihr Euren Herrgott wieder" und — verschwand. (Fortsetzung folgt.) Skizzen einer Neise durch das Großherzogthum Posen im Jahre 1843. (Fortsetzung.) Bleiben wir für's Erste bei den Schulen stehen. Hier ist es zuvörderst der Umstand, daß der Unterricht im Hebräischen (Pentateuch u. s. w.) nicht gesetzmäßig dem UnterrichtSplau angehört, der viele, auch der freier Denkenden vcrletzt. Nur weriige sind cs, die in Beziehung auf ihre Kiuder gleichgültig gegen einen solchen Mangel bleiben; die meisten suchen ihn anderweitig zu ersetzen, und wenn die angestellten Lehrer aus irgend einem Grunde verhindert sind, sich mit diesem Unterrichte privatim zu befasse»,, so «mffm sie Winkellehrern oder alten Melamdim in die Hände fallen. Eben so ist es überhaupt von mamrigfachen Nachtheilcn, daß der jüdische Kultus durchaus nicht von der Behörde beaufsichtigt wird. Wie viel redliche Bestrebungen sind durch diesen Mangel an Thcilnahme und Schutz gegen Ucbelwollende erstickt worden l In mehren Gemeinden sind Synagogenordnungcn von den Vorständen und rcsp. Rabbinen entworfen worden, haben aber trotz aller Mühe nicht dieBestätigung d. h. Anerkennung und Aufrcchterhaltung von Sei-- ten der Behörde erlaitgen könneit, so in Bromberg, Schwerin, Karge, Wöllstein. Freilich hat die Regierung in letzter Zeit eingcsehen, daß diese Zerrüttung der jüdischen Kultusangelegeuheiteü ein Vorwurf mehr sei, den die Judenheit der Regierung zu machen habe, und daß cs die Behörden selbst, wo ein polizeiliches Einschreiten unumgänglich, noch/ wendig wird, bei dem Mangel aller leitenden Grundsätze irr die unangenehmsten Verlegenheiten bringe. Daher di Aitfragcn an die Gcmeindevorstände und Rabbinen; vcr letzteren sind, wie man mir in Posen sagte, nur die vor Pose», Schwerin, Wrcschen, Wöllstein, Kempen angefrgt worden; in den andern erging die Anfrage an die Vorsteht. Leider war dies eine Maaßregel, von deren Mislingcn um von vornherein überzeugt tvar. Wer den Bildungsgrad er Juden in den meisten kleinen Städten kennt, der wird whl lächeln müssen, wenn er sieht, was für Fragen von dücn Leuten beantwortet werden sollen. Aber auch diejenigen, welche einen höheren Grad des Wissens cinnehmcn, haben den Absichten der Negierung nicht entsprechen können. Ich war gerade in Posen, als Anfang Sommers (1843) die vier Rabbinen Eigcr in Posen, Joel in Schwerin, Gebhard in Vreschen und Hirschfeld in Wöllstein sich in Posen vcrsammelten, um gemeinschaftlich über die Beantwortung der Fragen sich zu beratheu; Malbim in Kempen wurde schriftlich zu Rathe gezogen. Allein die Beralhung hatte ein trauriges Resultat; uämllch: Nichts. Auch von dem Wenigen, daö Eiger den jüngern Rabbinen zugeftand, ließ er sich durch des fanatischen Malbim zugleich klagende und drohende Briefe abwendig machen, und forderte sogar Joel zu demselben Krebsgänge auf, was dieser jedoch zurückwieS. Daß er auch Hirschfeld's, seines Schwiegersohns, Gutachten, das an 20 Bogen betragen haben soll, censirt habe, kann ich nicht für ganz begründet halten. Genug, die Behörde weiß so viel, wie vorher; welchem vernünftigen Menschen sollte inan es zumuthen, diesem Wust von Unsinn, Lächerlichkeit, unpraktischen Vorschlägen u. s. w. dnrchzulescn und zu verarbeiten. Auffallend bleibt cs st cilich bei alle dem, daß die Negierung über viele Dinge Aufschluß habcrr will, über die sie selbst besonders durch das Gesetz vanr 1. Juni 1833 verfügt hat, ohne daß damals Neklamatiorren und Berufungen auf rcligiöse Bestimmungen sich der Einführung des Gesetzes zu widersctzcn vernrocht. Bekarrirtlich beruhen die — nur sehr lückenhaften — Bestimmungen der jüdischen Codices über Gemcinde- und Rabbiucuwesen nur auf den nach Zeit und Ort wandelbaren Gebräuchen, haben auch bei weitem nicht dieselbe Anerkennung gefunden, wie die andern Thcile jener Codices. Thörichte Mühe daher, aus diesen zerstreuten Anordnurigen, arts diesen Andeutungen von Verhältnissen, die der heutigen Lage der Juden ganz fremd geworden sind, eine Konstitntion des jüdischerr Kultuswesens zusammcnstellen zu wollen. So haben denn auch jene Fragen bis dato keine weitern Folgen als viele Antworten, und letztere gar keine Folgen gehabt. — (Fortsetzung folgt.) Lefe-Fimmer. 1. Die Juden im XIV. Jahrhundert. Eine historische Skizze. (Fortsetzung) 1303. Die Israeliten zu Weißen see wurden in diesem Jahre schrecklich verfolgt. Am 4. Jjar ließ ein reicher Mann aus Frankfurt a. M. genannt Süßkind Wimpfen, den ehrwürdigen R»

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