Sabbath-Blatt
- Journal
- Sabbath-Blatt
- Volume
- 1844
- Issue
- 34 (24.8.1844)
- Date
- 1844-08-24
- Page
- Seite 134 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/8620046-8637379-8640859--575-8620503- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
134 Skizzen einer Reise durch das Großherzogthuw Posen im Jahre 1843. (Fortsetzung.) Was die socialen Zustände der Juden in der Provinz Posen betrifft, so ist zuerst das Verhältuiß gegen die Christen günstiger, als es sich anderswo gestaltet. Der Pole selbst ist kein Judenfeind, dies geht mt§ den Zuständen Polens in früherer Zeit, die noch stellenweise in die Gegenwart hiueiuragen, hervor. Der Adlige fühlte steh zu hoch über dem Juden, als daß er denselben hassen sollte; er schätzte ihn sogar höher, als den Bauer, der nicht viel besser war, als das liebe Vieh, während der Jude stch zu allen Geschäften und Aufträgen brauchbar erwies. Jetzt freilich fängt das Verhältniß au, ein andres zu werden. Der Edelmann ist nicht mehrScuvcrain auf seinem Gute, der Bauer ringt sich immer mehr aus dem Sklaveustande heraus, und endlich sängt ein Mittelstand sich zu bilden an. Wenn dieser, der Bürgerstand, wozu noch der Beamtenstand zu rechnen ist, judcnfeindliche Gesinnungen hegt, so kommt dies einerseits daher, daß viele Deutsche, besonders Beamte nach der Provinz kommen, andrerseits und hauptsächlich daher, daß das Gesetz den Juden niedriger stellt, als den Christen. Wahrend im Allgemeinen in der Provinz Posen der Jude auf derselben Höhe der Kultur steht, wie sein christlichex Mitbürger derselben Stadt, wird dem Christen durch das Gesetz, gelehrt, daß der Jude tiefer zu stehen habe, daß der Jude also verachtet werden müsse. Es ist dies ein Moment, das noch nicht gehörig berücksichtigt worden ist, und das sich bei dem hier besprochenen Gegenstand als besonders richtig erweist. Hier, wo der Jude nicht als Eindringling betrachtet wird, wo er seit Jahrhunderten gleich dem Christen eingebürgert ist, hier hat das Gesetz zum großen Theil den Judenhaß hervorgerusen; denn Verachtung und Geringschätzung erzeugen Haß, wo man sich nicht verachten läßtr daher in Städten, wo der Jude in der Kultur tiefer steht, er bei weitem weniger gehaßt wird, als in andern, wo er schon mehr zum Bewußtsein seiner Menschenwürde gelangt ist. Sonst aber, wie gesagt , findet in der Provinz Posen weniger Judenhaß statt, als in Deutschland. Hier ist man es gewohnt, daß der Jude allen Handel in Händen hat, und in manchen Städten wäre ohne den Juden gar kein Handel. Noch ein anderes Moment wirkt hier nicht, das Judenhaß zu erzeugen pflegt. Der Pole ist an den Juden und dessen Gebräuche gewöhnt; er kennt sie sogar und oft so gut, wie der Jude; er findet es höchst natürlich, daß der Jude sie übt, und erstaunt über nichts so sehr, als wenn er einen Juden sieht, der den Sabbat nicht hält oder unerlaubte Speisen genießt; so gewährt er fast unbewußt dem Judenthum eine gewisse Anerkennung. Der Deutsche, besonders in Städten, wo erst seit dem Edikt von 1812 Juden wohnen, fühlt eine gewisse Antipathie gegen Leute, die so sonderbare Gebräuche ausüben; er fühlt sich gleichsam unbehaglich solchen Menschen gegenüber, die hartnäckig einen andern Tag als Ruhetag betrachten denn er, die seine Speisen nicht genießen wollen, und »!acht sich oft die abentheuerlichsten Vorstellungen von den! Sinn und der Bedeutung gewisser Gebräuche, besonders da oft die Juden aus falscher Schaam dieselben in Zurückgezogenheit üben. Das Alles findet in Polen nicht statt. Hierzu kommt endlich das Gewicht, das den Juden ihre Anzahl gewährt, indem sie in vielen Städten der Provinz die Hälfte, Ln manchen die Mehrzahl der Einwohner aüsmachen, und somit einen sehr wesentlichen Einfluß selbst auf die städtifchc Verwaltung ausüben. Das Gesetz, daß die Zahl der jüdischen Stadtverordneten auf ein Marimum von oder der Gesammtzahl der Stadtverordneten beschränkt werde, wird nicht immer beachtet, und ist ihm sogar durch einzelne Entschcidüngen der Negierungen widersprochen worden; den einzelnen kleinlichen Plackereien, welche die christlichen Behörden gegen die Juden ausüben, wissen diese, gewöhnlich mit genauer Gesetzcskenntniß ausgerüstet, auf eine feine Weise entgegeuzuarbeiten, und in schwierigen Fällen hört man innerlich gern den Rath des welterfahrenen, klugen Juden. Natürlich waren es die religiösen, oder besser die inneren Zustände der Juden meiner Hcimath, denen ich bei meiner kurzen Anwesenheit die meiste Aufmerksamkeit schenkte. Welch' erfreuliche Veränderungen hatte ich hier wahrzuuchmen. Vorallen Dingen ist es die Drdnuug, die dem Gemeindewescn geworden, die einen sichtbaren Einfluß auf die innern Zustände gehabt hat. Das Gesetz vom 1. Juni 1833 hat die Gemeinden unter unmittelbare Aufsicht der Regierung gestellt, ihre Verfassung fcstgestellt, mit Korporationsrechten beschenkt. An der Spitze der Gemeinde steht der Korporationsvorstand, als exekutive, und das Repräsentantenkollegium als dekretireude Gewalt; -diese werden von der ganzen Ge-, meinde, die Mitglieder des Vorstandes von den Repräsentauten gewählt; die Anzahl derselben richtet sich nach der Stärke der Gemeinde. Jeder Jude muß Mitglied der Gemeinde der Stadt sein, in der er lebt, und die nach klaffenmäßiger Repartition auf ihr kommenden Steuern 'f bei Vermeidung exekutivischer Einziehung zahlen; doch steht ihm der Weg zur Beschwerde offen. Jede Behörde fungirt 3 Jahre. — Nur wer den aufgelösten Zustand der frühem Gemeindeverhältnisse kennt, weiß die Wohlthat zu schätzen, welche die Regierung den Gemeinden im Herzogthum Posen durch Verleihung dieser Konstitution gewährt hat, und, einzelne Mängel derselben abgerechnet, ist es ein schon mehre Male ausgesprochener Wunsch der jüdischen Gemeinden in den alten Provinzen, ihre Gemeindeangelcgenheiten auf ähnliehe Weise geordnet zu sehen. In enger Beziehung hierzu steht eine ändere, noch segensreichere Institution, welche die Behörden den jüdischen Gemeinden der Provinz Posen verleihen, nämlich die Begründung von Elementarschulen. (Fortsetzung folgt.)