Sabbath-Blatt
- Journal
- Sabbath-Blatt
- Volume
- 1844
- Issue
- 20 (18.5.1844)
- Date
- 1844-05-18
- Page
- Seite 78 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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78 dem könnte es ebenso gut an denGrundlehren des Mosaismus fehlen und er dennoch׳. Jude zu sein wähnen. Denn wer von der Wahrheit dieser Lehren durchdrungen ist, wer sie mit seinem Ich so verwebt hat, daß sie von ihm unzertrennlich, sind, der wird auch das dringende Bedürfniß fühlen, dieselben in die äußere Erscheinung treten zu lassen, sie objektiv darzustellen. Das sogenannte Ceremonialgesetz überhaupt, vorzüglich aber diese drei Fundamentalgebote sind ja den mosaischen Religionsbegriffen dasselbe, was im Allgemeinen die Sprache dem Begriffe ist. Man theilt dadurch seine Begriffe nicht nur Andern mit, sondern hält dadurch auch die seinigen fester, oder berichtigt und erweitert sie. Wie nun der Mensch einen unwiderstehlichen Drang fühlt, seine Gedanken in Worten auszudrücken, ebenso muß der von seiner Religion durchdrungene Jsraelite einen unwiderstehlichen Drang fühlen, seine Neligionsbegriffe in Handlungen einzukleiden, in Eeremonien auszudrücken. Wer daher namentlich שבת מילה וחפלין nicht beachtet, der legt offen an den Tag, daß die denselben zu Grunde liegenden Begriffe wenigstens nicht tief genug in ihm wurzeln, und da diese die Fundamente des Judenthums sind, so hat er auch das Judenthum nicht erfaßt, und der, welchem es hieran mangelt, ist nicht einmal ein sigurirender Jude, vielweniger Jude im eigentlichen Sinne des Wortes, geschweige gen ein j ü d i s ch e r Luther. Daß das Gesagte über den Werth der Ceremonien überhaupt nicht blos eine Meinung, eine Ansicht, sondern im Mosaismus begründet ist, bin ich zu beweisen bereit. Man nehme das Buch zur. Hand, welches allen Juden — wären sie auch von den verschiedensten religiösen Färbungen — als .Leitfaden in Religionsangelegenheiten dient; man schlage die Stelle auf, welche die Erwählung Israels, seine Bestimmnng auf Erden enthält; man lese die Beschreibung, wie Israel auf die göttliche Offenbarung auf Sinai vorbereitet wurde. Dort (2. M. 19, 6)!lautet es: ״Ihr sollt mir ein Priesterreich und ein heiliges Volk sein." Unter ״heiliges Volk" ist, nach meiner Meinung, zu verstehen, daß Israel, als eigenthümliches Volk, d. h. als ein solches, welches durch sein Dasein und seine Schicksale die Lehre vom einig-einzigen Gott über den ganzen Erdball zu verbreiten hat, eigenthümliche Gesetze beobachten soll; Gesetze höherer Art, die eine gewöhnliche Vernunft, eine allgemeine Moral nicht vorschreibt (wie überhaupt die Offenbarung keine allgemeine Moral zum Zwecke hatte — vergl. Mendelssohn's ״Jerusalem", Abschnitt II —); Gesetze, die entweder schon früher erkannte Glaubenswahrheiten vergegenwärtigen und festhalten, oder solche, welche noch nicht erkannt, zur Erkenntniß bringen sollen. Dies umfaßt also auch den ganzen Kreis |t>ec äußern Religionspflichten, des sogenannten Ceremonialgesetzes. So definire ich den Ausdruck ״heiliges Volk" und finde den Beleg hierzu im 4. M. 15, 40. — Diese Definition ist freilich nur meine Meinung, meine Ansicht, die man mir vielleicht streitig machen kann. Dieses aber kann man mir nicht streitig machen, daß die Eigenschaff der Heiligkeit auf's Wenigste auch demjenigen beigelegt wird, der diesem oder jenem Ceremonialgesetze treu anhängt. So z. B. vom Sabbat: 2. M. 31, 13; Irrem. 17, 22; Ez. 20, 12; von den Speise» und Reinigungsgesetzen: 2. M. 23, 30; 3. M. 11, 44, 45; 20, 26; 22, 9; 4. M. 6, 5; 5. M. 14. 21 u. dergl. m. — Wenn nun Heiligkeit 'zum Berufe Israels gehört und diese Heiligkeit auch durch die Ausübung manchen Ceremonials erlangt wird, so wird doch nicht bestritten werden können, daß das Ceremonialwesen zum Berufe Israels mitgehöre, und daß derjenige, welcher es vernachläffigt, seinen religiösen Beruf indessen nicht in vollem Maaße erfülle, folglich nicht zur jüdischen Religionsgesellschaft im wahren Sinne des Wortes gehöre. Ich fasse nun das Gesagte kurz zusammen, indem ich die volle aber wehmüthige Ueberzeugung ausspreche, daß der als Jude Geborene, wenn er auch nur ein einziges mosaisches Gebot, wäre es auch nur irgend ein einziges Ceremonialgebot, verwirft, se i n Creditiv als Jude eingebüßr hat. Wer aber noch gar eines der drei Fundamentalgebote, vorzüglich das der Beschneidüng, verwirft,der kann durchaus nicht Jude genannt werden. Ec selbst sucht sich der Religion zu entfremden, zu welcher ihn die Geburt verpflichtet, er strebt, mit Gewalt ihrer ihn umfassenden Mutterarme sich zu entwinden; er entsagt dem geistigen Bürgerrech te, welches seine Religion ihm gewährt; er ermangelt zugleich alles festen Fußes, aller Gewährleistung in der ganzen M e n sch e n,'g e se l l sch a f t; er schwebt mit einem Kain's- Fluche zwischen allen Religionsgesellfchaften auf der ganzen Erde; er ist, mit Einem Worte, in lallen Religionsgesellschaften — ein Fremdling. — Gailingen (Großherzogthum Baden), August 1842. Z. Löwenstein, Bezirksrabbiner.