Sabbath-Blatt
- Journal
- Sabbath-Blatt
- Volume
- 1844
- Issue
- 18 (4.5.1844)
- Date
- 1844-05-04
- Page
- Seite 70 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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70 Noch mehr. Unwahrheit ist es, wenn behauptet wird, sä m mtliche während des vierzigjährigen Zugs durch die Wüste Geborne seien nicht beschnitten worden. Wir lesen 4. M. K. 9, daß die Israeliten im zweiten Jahre nach dem Auszugs aus Mizrajim das Pesachlamm schlachteten; lesen aber auch 2. M. 12, 43—48, daß ein Unbeschnittener diese Feier nicht begehen darf; daß auch ein Fremdling, wenn er das Pesach schlachten will, vorerst alle seine Männlichen beschneiden muß. Demnach hatten die Israeliten auch während des ersten Jahres nach ihrem Auszugs aus Mizrajim ihre Kinder alle beschnitten und unterließen die Beschneidung nur in den folgenden 39 Jahren. Und warum? Weil sie wahrend des ersten Jahres beständig am Sinai gelagert haben, die Beschneidung also der Gesundheit nicht nachtheilig war; späterhin aber, als sie nicht sicher waren, jeden Augenblick ihren Ruheort verlassen zu müssen (vergl. 4. M. 10, 11), da erst wurde die Beschneidung, und mit ihr die Pesachfeier, bis zur Ankunft in Kanaan suspendirt. — Reformer, suchet nun Euern Beleg in Jos. 5! — Reformiret erst Eure Bibelkenntniß, rathe ich Euch, und dann bringet Eure Resormversuche in Antrag! Fragt man aber: V. ״Wodurch treten denn die Töchter in das Judenthum ein?" so antworten wir allerdings mit den Worten des Einsenders jenes Artikels in das ״Franks. Journal" (No. 188, Beilage): ״Die Wahrheit ist, daß, nach den Principien des mosaischen Glaubens, die Geburt zum Juden macht"; aber, fügen wir hinzu, die Geburt macht derart zum Juden, daß, nach eben diesen Principien, auch keine moralische Möglichkeit vorhanden ist, aus dem Judenthum wieder heraustreten zu können. So hochwichtig das Beschneidungsgebot auch ist, wie schon theils aus dem Obigen erhellt, theils durch die für die Nichtbefolgung angedrohte harte Strafe der Extermination und endlich dadurch, daß die Beschneidung die erste Religionshandlung ist, welche einem Proselyten zur Pflicht gemacht wird, so bezeichnet sie dennoch, wie dies auch die dabei auszusprechende Segensformel ausdrückt, nichts Andres als den Eintritt in den Bund des Stamm- Vaters Abraham, keineswegs den Eintritt in das Judenthum überhaupt. Denn hinge davon das Bekenntniß zum Judenthum ab, so könnte diese Handlung nicht schon an einem bewußtlosen achttägigen Kinde vollzogen, noch weniger der Uebertretec dieses Gebotes mit Exterminationsstrafe belegt werden, da er doch noch gar nicht die Verpflkchtung übernommen hat, Jude sein zu wollen. Daraus geht klar hervor, daß es nicht von der Willkür eines Juden abhangt, sich zur mosaischen Religion zu bekennen oder nicht. Jeder von jüdischen Eltern Erzeugte, sagen wir mit unfern protestantischen Gegnern, gehört zur jüdischen Religionsgesellschaft, ohne daß es erst einer Handlung oder eines Gelöbnisses bedürfte, um ihn dem Judenthum einzuverleiben. Gerade deswegen aber kann ec sich von der Verpflichtung, Jude zu sein und als solcher zu leben, nicht willkürlich lossagen. Sagt er sich dennoch los, sei es in Dogmen oder in Lebensweise, so übt freilich die menschliche Willensfreiheit ihr Recht aus; es ist aber ein Recht, welches das Gewissen bestreitet, ein Recht, welches die Religion nicht rechtfertigt. Hier treffen wir also mit unfern nicht talmudischen Gegnern auf Einem Punkte, aber als Antipoden, zusammen; hier muffen sich also unsere gegenseitigen Kräfte erproben. Jene benutzen dieses Pcincip, daß der Jude als Jude geboren werde, zu der Folgerung, daß er zur jüdischen Religionsgesellschaft gehöre, ״selbst wenn er kein einziges Ceremonialgesetz beobachten sollte, solange ec nicht die Grundlehre von einem einzigen Gott und die Offenbarung leugnet"; und wir folgern daraus, daß der Jude nicht erst durch ein freiwilliges Bekenntniß der jüdi scheu Religionsgesellschaft einverleibt werde; daß er daher auch nicht ohne Verantwortkeit und Strafbarkeit auch nur von Einer mosaischen Vorschrift sich entledigen und freisprechen könne, wenn ihn das Religionsgesetz selbst seiner obhabenden Pflicht nicht entbindet. Das Leben bringt die Verpflichtung zum Judenthum; der Tod allein löst sie wieder auf. Doch wir wollen uns genau verstehen, meine Herrn! Ich weiß nicht recht, was Ihr mit dem Worte ״R e lig i o nsgesellschaft" sagen wollet. Ihr meinet entweder die unsichtbare oder die sichtbare, d. h. entweder die innere, geistige Gemeinschaft, welche zwischen allen Juden auf allen vier Enden der Welt besteht und sie zu Glaubensgenossen im engern Sinne des Wortes stempelt, oder Ihr versteht darunter das äußere, in's Leben tretende Band, welches um alle diejenigen geschlungen ist, welche sich Juden nennen, und durch welches sie einander kenntlich werden. Für den ersten Fall argumentire ich aber also: Der Jude wird unwillkürlich Jude durch die Geburt; er kann sich also vom Judenthum und den ihm dadurch auferlegten