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Sabbath-Blatt · 1844-05-04 · 18 (4.5.1844) · p. [Seite]

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Journal
Sabbath-Blatt
Volume
1844
Issue
18 (4.5.1844)
Date
1844-05-04
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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1844. Diese Zei'tschr. erscheint wöchentlich einmal, u. war so, daß sie mit derP o st zum Sabbath überallhin versandt sein kann. DerPreis für das halbeJahr ist LVSgr., ohne Porto- Zuschlag für Preußen. DiejenigenAbonnenten, welche wünschen, daß ihnen d. Blatt v. der Post in's Haus geschickt wer- Belehrung, Erbauung und Unterhaltung jüdischer Leser. Motto: חציו לי" וחציו לכם. יפה תלמוד תורה עם דרך ארץ. (Abot, 2, 2.) (Beza, 15 b.) de, zahlen dafür 2 Sgr. 6 Pf. halbjährlich als festgesetztes Bestellgeld an das Postamt. Alle wohllöbl. Postanstalten u. Aeitungs - Expedition nen des Inu. Auslandes nehmen Bestellun. gen an. — Außerdem kann das Sabbath- Bl. auch durch jedeBuchhdl. bezogen werden. Sabbath Emor, den 4. Mai. 15 פ' אמור. Ijar, 5604. Erklärung. Wir setzen unsere geehrten Herren Abonnenten in Kenntniß, daß die Herren DD. Sommerfeld und Saalschutz, einerseits durch Berufsgeschäste und anderseits durch die Entfernung des Wohnortes genöthigt, von der Redaktion dieses Blattes abgetreten sind; nichtsdestoweniger wird das ״Sabbath- Blatt" wie bisher erscheinen. Es ist uns gelungen, tüchtige Kräfte für dasselbe zu gewinnen, und hoffen wir, daß die Einheit des Wittens und die Anwesenheit der Redaktion in Leipzig das Interesse dieser Blätter noch steigern werden. Die nächstfolgenden Nummern werden den Beweis liefern, daß tüchtige und anerkannte Männer ihre Mitarbeiterschaft versprochen haben. Leipzig, 25. April 1844. _____ C L. Fritzfche. Gutachten über den Frkf. Reform-Verein von Jakob Löwenstein, Bezirks-Rabbiner in Gailingen (Großherzogthum Baden). (Fortsetzung.) Aber nicht nur der Pentateuch, sondern auch die Bücher der Propheten werden in Frankfurt am Main auf eine ganz eigenthümliche Weise gelehrt, wie dieses aus dem vorgeblichen Beweise!V. für die Aufhebung der Beschneidung hervorgcht, der da lautet: ״Sämmtliche während des vierzigjährigen Auges durch die Wüste Geborne waren, nach Josua 5, nicht beschnitten". — Dort (SS. 5.) heißt es aber allerdings: ״Denn beschnitten war alles Volk, welches ausgegangen (nämlich aus Mizrajim); das Volk aber, welches in der Wüste, auf dem Wege, als es aus Mizrajim ging, geboren worden, war nicht beschnitten." — Bei dem Auszuge aus Mizrajim war also Alles beschnitten; nur während des Auges durch die Wüste wurde die Beschneidung eingestellt; und warum? offenbar, wie unser Text sagt, weil sie ״auf dem Wege", d. h. auf der Reise waren und die Beschneidüng ihnen Lebensgefahr hatte bringen können. Dieser vierte Beweis hätte also nur dann Kraft, wenn behauptet worden wäre, die Beschneidung müsse auch bei drohender Lebensgefahr vollzogen werden; da aber der Talmud, der so sehr verschriene Talmud, die Beschneidung vielmehr verbietet, sobald sie auch nur im entferntesten Gefahr bringen oder auch nur ein schon vor der Beschneidnng vorhandenes körperliches Uebel blos vergrößern könnte; da sogar alle möglichen Vorsichtsmaaßregeln angeordnet sind, um die Beschneidung ganz unschädlich zu machen; so siehet man nicht ein, was aus Josua 5. gegen dieselbe sollte erwiesen werden. 18

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