Mannheim
Compact Memory

Sabbath-Blatt · 1844-04-27 · 17 (27.4.1844) · p. Seite 66

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sabbath-Blatt
Volume
1844
Issue
17 (27.4.1844)
Date
1844-04-27
Page
Seite 66 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/8620046-8637379-8637413--490-8620435
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

66, der Unmöglichkeit eines Mosaismus ohne Talmudismus — selbst die Karaer flüchten sich ja, trotz ihres vorgeblichen Fest- Haltens an den Buchstaben der h. S., hie und da zu einer traditionellen Erläuterung — erdreistet Ihr Euch ja, ein rein mosaisches Gebot, die Beschneidung ausscheiden zu wollen! Ist das die Entwickelung, die Fortbildung, die Ihr am Mosaismus lobt und darzuthun strebet? Ist Auf- Hebung und Entwickelung, Abwerfung und Fortbildung Euch gleichbedeutend? Und welche Entbehrung, welchen Mangel an Lebensgenuß legt uns die Beschneidung auf? Mit welchem ״Leben" also steht denn die Beschneidnug im Widerspruche? Wie gesagt, nur mit dem Eurigen, mit der von Euch angenommenen Denk- und Lebensweise! Die Beweise, die für da^ Negiren dieses reinmosaischen Gebots aufgeführt werden, sind wahrlich weder mathematische noch juridische; -sie sind höchstens Dichtun gen, die jedoch von keinem ausgezeichneten Genie zeugen. Laßt hören! I. ״Die Beschneidung ist kein mosaisches Gebot, saget Ihr, ״sondern ein abrahamitisches". — Wird aber die Beschneidung (1. M. 17, 9—10) ein Bund, ein Zeichen des Bundes genannt, und erstreckt sich dieser Bund (das. V. 19, 21) blos auf Jizchack, und steht dieser Bund (das. V. 8) in enger Verbindung mit der Verheißung, das Land Kanaan zu besitzen, was doch nur auf Israel Bezug hat, so kann kein Augenblick gezweifelt werden, daß dieses Gebot ebenfalls nur ein israelitisches und, gerade als patriarchalisches, von besonderer Wichtigkeit ist. Daß Araber im dreizehnten Lebensjahre, zum ehrenden Angedenken an Jischmael, beschnitten werden, beweist nichts, und daß dieselben beschnitten werden sollen, muß im Koran, nicht im Pentateuch gesucht werden. Im Lehrbuche Mosche's findet sich nur vor, daß Jischmael mindestens so viel als ein nichtverwandter Hausgenosse Abraham's gegolten, und daß dessen Beschneidung zufällig mit seinem dreizehnten Lebensjahre zusammengetroffen. Würde aber das eigentliche Gebot auch für Jischmael und dessen Nachkommen als Zeichen ewigen Bundes (wie es V. 9. und 13 heißt) gegolten haben, so hätte wahrscheinlich Gott dieses Gesetz schon vor der Geburt Jischmael's gegeben, damit auch dieser zu acht Tagen hatte beschnitten und das Gesetz nach seinem ganzen Inhalte auch auf ihn, wie auf Jizchak hatte angewandt werden können. Man sagt: II. ״Während.im Pentateuch jedes (?) mosaische Ceremonialgebot mrhremale vorkommt und im fünften Buche alle (?) Gesetze wiederholt werden, kommt das Gebot der Beschneidung gar nicht vor. Nur an einer ganz fremdardigen und unpassenden Stelle (3. M. 12, 3) sind einige auf dasselbe sich beziehende Worte eingeschoben, die aber kein Gebot ausdrücken, sondern, richtig (!) übersetzt, nichts Anderes heißen können (?) als: am achten Tage wird (dem Herkommen nach) seine Vorhaut beschnitten." Mir kommt die Sache ganz anders vor! Die hohe Bedeutung und außerordentliche Wichtigkeit der Beschneidüng war den Israeliten nie verloren gegangen; sie ist von ihnen vielmehr stets in heiliger Frische erhalten worden, weswegen Mosche nie nöthig hatte, dieses Gebot wieder neu einzufchärfen, sondern nur gelegentlich, blos im Vorbeigehen, zu berühren. Auch in sprachlicher Beziehung müßten ich und die mir Gleichgesinnten, wenn wir unsere Ansicht über diesen Punkt aufgeben sollten, uns vorerst auf eine Schulbank in Frankfurt am Main setzen und dem Munde eines reformirt-jüdischen Lehrers die scharfsinnige Distinktion ablauschen zwischen dem Worte 1) ימול.M.17), welches ״soll beschnitten werden^ und jenem (3. M. 12.3), welches ״wird beschnitten" zu übersetzen sei. Es muß doch wirklich interessant sein, in Frankfurt am Main im Pentateuch unterrichtet zu werden! — Dort wird ja evident III. bewiesen: ״Moses selbst habe, laut 2. M. K. 4, seine Söhne (?) nicht beschneiden lassen"! — Der Talmud meint freilich, Mosche habe nicht das-Beschneidungsgebot im Sinne der ״religiösen Entwickelung und Fortbildüng", sondern nur aus menschlicher Schwache eine Zeitlang vernachlässiget oder verschoben. Allein was wissen auch Talmudisten? haben sie doch keine Schule in Frankfurt am Main besucht! — Was antwortet aber ein Lehrer an dieser Schule, wenn ein schlichtes, d. h. einfältiges Kind fragt: ״Herr Lehrer, wenn man doch die Beschneidung, als kein mosaisches Gebot, so leicht ausheben kann, warum suchte Gott Mosche so schwer heim und wollte ihn wegen Unterlassung dieses Gebotes gar tobten, so daß die Gefahr erst dann nachließ, als Zippora die Vorhaut ihres Sohnes (nicht: ihrer Söhne) abgeschnitten hatte? Oder Herr Lehrer, übersetzen Sie etwa die Verse 2. M. 4, 24—26 anders?" (Fortsetzung folgt.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.