Sabbath-Blatt
- Journal
- Sabbath-Blatt
- Volume
- 1844
- Issue
- 7 (17.2.1844)
- Date
- 1844-02-17
- Page
- Seite 27 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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worden ist, wird noch lange auf eine gerechte Beurtheilung warten müssen. Am schädlichsten aber muß es auf diese einwirken, wenn man es übersieht, daß der Talmud nur Disputationen, Gespräche und Bemerkungen über, namentlich juridische und rituelle, Gesetzesfcagen und zugleich auch über tausend andere, im Lause des Gespräches sich darbietende Gegenstände enthält, aber keinesweges ein abgerundetes Lehrbuch des Gesetzlichen selbst ist. Eine große Anzahl von Männern, aus den verschiedensten Gegenden des Landes, sowie auch aus verschiedenen Jahrhunderten, sprechen hier ihre Ansichten aus, und wer je einem Streite, oder einer eifrigen Unterredung von Gelehrten beigewohnt hat, wird gewiß erkennen, wie wenig billig es wäre, jene Männer für Alles was sie, oft vielleicht nur im Scherze, oder in sinnbildlicher Weise sagten, im Ernste und schonungslos zur Rechenschaft zu ziehen, namentlich wenn man die schrecklichen Zeiten blutiger Verfolgung bedenkr, während deren sie zum Theil auftraten, die gräßlichen Thaten des Hasses, die mitunter durch ein Wort erwidert zu haben, man ihnen nicht wohl sogar übel nehmen kann, und das Geheimniß, in welches sie oft, mit ihren Studien und Gedanken, sich zu hüllen gezwungen waren, da es Zeiten gab, in welcher derjenige, welcher das göttliche Gesetz studirte, zur Strafe, mit feiner heiligen Rolle umwunden, verbrannt wurde. D1\ Lovo sitz hat, zur Erwiderung auf die oben bezeichneten Aeußerungen, einen Aufsatz in dem Januar Hefte der Preuß. Provinzialblätter abdrucken lassen, welcher aber auch besonders (״der Talmud und seine Verurteilung." Königsberg bei Theile) erschienen ist. Wir heben aus diesem, sehr viel Treffendes enthaltenden Aufsätze, folgende Stelle aus: ״Bindende Kraft hat der Talmud nur in seinem eigentlichen nothwendigen Inhalt, als Auslegung des Gesetzes, nur dadurch und nur in so fern, als er die a llein authentische und allein glaubwürdige, auf ursprüngliche Ueberlieferung und auf׳ Kenntniß der gleichzeitigen Praxis sich gründende Auslegung bietet, und andererseits das Gesetz, wie oben angedeutet ist, der Auslegung und nähern Bestimmung bedarf. Der Talmud stellt, wie bereits bemerkt worden, nicht b!os ausdrückliche mosaische Vorschriften als gesetzliche Bestimmungen auf, sondern auch das was sich in der gleichzeitig üblichen Art der Vollziehung und Anwendung des Gesetzes als gesetzliches Element zeigt und feststeht, und sucht dafür die Begründung in der h. Schrift, begnügt sich dafür aber auch oft mit einer bloßen Andeutung der Schrift, oft auch nur mit einer bloßen Anknüpfung oder Anlehnung an die Schrift; daher nichts^ lächerlicher ist, als wegen solcher Anlehnungen und Anknüpfungen, die man fälschlich für Beweise nimmt, gegen die Logik des Talmuds zu Felde zu ziehen. Nicht der Talmud für sich hat diese bindende Kraft, auch nicht die Mittheilungen in Bezug auf eine persönliche Autorität ihrer Urheber im Talmud haben sie, sondem die Mittheilungen, in so fern ihre Begründung als gesetzlicher Bestimmungen nachgewiesen und verbürgt ist. Im Talmud gilt in dieser Beziehung kein Ansehen der Person, es giebl da keinen Autoritätsglauben; überall wird die Zurückführung auf die ursprüngliche Quelle verlangt. ״Woher kommt uns dies?" ״Woher hast Du dies^ ist die so häufig wiederkehrende Frage, der auch der Höchste und Weiseste Rede stehen muß. Um so wenigerkann daher in Bezug auf den zufälligen Inhalt des Talmuds auf die gelegentlichen Aeußerungen, die nicht ein gesetzliches Moment vertreten, von einer Annahme und einem Glauben auf die Autorität ihres Urhebers hin, auch nur entfernt die Rede sein. Nichts hindert den Juden, solche Aeußerungen des Talmuds, wenn sie entschieden unwürdig wären, und der heutigen Bildung und Gesittung widersprächen, eben so verwerflich zu finden, wie der Nichtjude sie finden müßte, und wenn sie selbst von den ersten, ältesten und weisesten der talmudischen Lehrer herrührren. Selbst bei den gesetzlichen Bestinimungen liegt die Persönlichkeit desjenigen, der sie zunächst vertritt, sein sittlicher und intellektueller Charakter ganz außer der Frage. Die Frage ist eine wesentlich historische, und wie in andern historischen Verhältnissen wesentlich die Frage die ist, ob der Zeuge in dem vorliegenden Falle die Wahrheit sagen konnte und wollte, so ist hier durchaus abgesehen von dem Charakter der Persönlichkeit im Allgemeiuen, nur die Frage nach dem Zusammenhang mit der ursprünglichen Quelle der Ueberlieferung. Aber in Bezug auf sittliche und religiöse Anschauung und Empfindüng giebt es für den Juden keine sanktionirte Ueberlieserung. Jedes Zeitalter und jeder Einzelne schöpft hier mit voller Freiheit nach Maaßgabe seiner Empfänglichkeit und seiner Bildung an der heiligen, unversiegbaren Quelle, und die Geschichte der biblischen Auslegung zeigt sattsam, daß man von dieser Freiheit den ausgedehntesten Gebrauch gemacht hat. Wenn jene gelegentlichen Aeußerungen des Talmuds verwerflich sind, so sind sie es wie gesagt durchaus nicht minder für den Juden. Sie sind diesem durch keine Autorität empfohlen; weil das Unwürdige jede Autorität entkräftet, und weil hier überhaupt keine Rücksicht auf Autorität obwaltet. Aber es muß auch dies in Abrede gestellt werden, daß Aeußerungen des Talmuds Vorkommen, welche, recht derstanden, als entschieden unwürdige verwerflich sind. Was dafür ausgegeben wird, zeigt sich vollkommen gerechtfertigt, wenn man die obigen Erinnerungen über die Eigenthümlichkeit der Anfchauungs-, Empsindungs- und Ausdrucksweife in Betracht zieht. Wie übrigens die Bildung über- Haupt, so ist auch die sittliche Bildung Sache des geschichtlichen Fortschrittes. So mag denn auch die talmudische Gesinnung in manchen Einzelnen noch nicht den Höhepunkt unserer heutigen geistigen Entwicklung erreicht haben. Und doch enthält der Talmud unzählige Aussprüche und sonstige Mittheilungen, welche eine sittliche Hohheit und eine religiöse Erhabenheit der Gesinnung kund geben, die bei ihrer