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Sabbath-Blatt · 1844-01-13 · 2 (13.1.1844) · p. Seite 7

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Journal
Sabbath-Blatt
Volume
1844
Issue
2 (13.1.1844)
Date
1844-01-13
Page
Seite 7 (sequence 3)
Language
German
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7 nissen ihrer Priester und der Staatsverfassung des Landes bekannt, das die Wiege der politischen Einrichtung mehrer Völker geworden. Die Sage macht ihn auch zum Kriegs- Helden; wovon at-ec die Geschichte seines Volks schweiget. Es ist dem Gange der Vorsehung durchaus nicht schimpflich, daß sie ihr Werk durch Werkzeuge treibt und göttliche Zwecke durch menschliche Mittel befördert. Ein Volk sollte zu den Sitten und dem Gott seiner Väter, wie es sein konnte, zurückgebildet werden, das diese Sitten in Egypten verloren hatte, dem, nahe am Götzen- und Priesterdienst der Mizraimen, der Gort seiner Vater fremde geworden war. Ein egyplischer Weiser mußce es sein, der es von seiner Verwilderung zurückbrachte, der selbst egyp: tische Einrichtungen dazu nützte, ihm die Religion seiner Vater wiederzugeben, wie es sie jetzt fassen konnte, und um sie daran fest zu halten, um auch ihre Sinne und Gewöhnheilen zu beschäftigen, aus den Gerüchen und Kleinodien eines abergläubischen Volks ihnen einen Gottcsdienst, eine Hütte aufzurichten, die trotz alles Sinnlichen und Bildlichen das erste politische Heiligthum der reinen Erkenntniß auf der Erde war. Es ist lhöricht, leugnen zu wollen, daß Moses bei der Einrichtung seines Priesterstammes, seines Tempels, feiner Gebräuche nicht auf das Egypten Rücksicht gehabt hätte, in dem er selbst gebildet war und von dem er sein Volk wegbilden wollte; die Spuren der Aehnlichkeit sind unkennbar. Daß er auf Priesterthum Alles bauete, daß er dazu einen eignen Stamm wählte, Opfer, Reinigungen, Kleider, das Brustschild des Hohenpriesters, viele einzelne Gebrauche, die es hier aufzuzahlen und mit Egypten zu vergleichen, zu lang wäre, zeigen es genugsam. Der Geist seiner Religion aber war nicht egyptisch. Sein Gott war Jehova, der Gott seiner Väter; und auch in Ceremonien zog er feine Einrichtung wie Geist aus der groben Materie, ja wo etwas abergläubig war, wo es nur von fern zur Abgötterei führen konnte, arbeitete er dem schwarzen Geist des knechtischen Egyptens stracks entgegen. Keine Götzenbilder lernte sein Volk kennen: das güldne.Kalb, das Nachbild egyptischer Kunst und Weisheit, verbrannte er mit Feuer, und gab's, voll Zorn und Eifer seinen Abgöttischen, als einen Gräuel, in der Asche, zu trinken. Keine Figuren hatte und litt sein Tempel; die Cherubim selbst nahm er nicht als egyptische Sphynxe auf, sondern als bedeutungsvolle schreckliehe Wundergefchöpfe der Sage seiner Väter. Weder Hieroglyphen, noch Götzenbilder trug sein Hohepriester an Stirn und Brust; sondern Buchstaben, heilige Schrift. Er weihete ihn Gott und den zwölf Stämmen seines Volks durch Licht und Rechtschaffenheit, d. i. durch erleuchtete Wahrheit. Das Heiligthum, das er angab,■ war der dunkle, nach morgensändischer Art geschmückte Palast eines unsichtbaren, nicht nachzubildenden Königs, dessen Diener die Priester waren, sein Heer das ziehende Hoflager Gottes. In Opfern und Reinigungen entfernte er sich vom Aberglauben der Egypter ganz und in der Wahl der Speisen arbeitete er ebenfalls dem an Wasserthieren und Ungeheuern reichen Egypten entgegen. Seine Gesetzgebung ist das älteste Muster, das wir, zumal in Schrift verfaßt, haben, wie Gesundbeit, Sitten, politische Ordnung und Gottesdienst nur Ein Werk sind. (Schluß folgt.) Ju-ens im ״Christlichen" Staate- (Aus dem Edinburgh Review.) - Die Konstitution, sagt man, ist wesentlich christlich, und Juden zu Aemtern zu lassen, hieße daher die Konstitution vernichten. Auch geschieht dem Juden durch die Ausschließung von der politischen Gewalt kein Unrecht. Denn Niemand hat ein Recht zur Gewalt. Der Mensch hat ein Recht auf fein Eigenthum, der Mensch hat das Recht, gegen persönliche Beleidigungen geschützt zu werden. Diese Rechte bewilligen die Gesetze dem Juden, und in diese Rechte Eingriff thun, wäre ruchlos. Jemanden aber zur politischen Gewalt zuzulassen, ist blos eine Sache der Gunst, und Niemand kann sich mit Recht darüber beklagen, wenn er davon ausgeschlossen wird. Wir können nicht umhin, den Scharfsinn dieser Ecsindüng zu bewundern, durch welche die Last der Beweisführung von denjenigen abgewälzt wird, die sie tragen sollten, und die sie, wie wir glauben, ziemlich schwer finden dürften. Schwerlich kann es ein Christ läugnen, daß jedes Menschliche Wesen ein Recht darauf hat, daß ihm jeder Genuß gestattet werde, der für Andere nicht schädlich ist, und das man ihn mit jeder Kränkung verschone, von welcher Andern kein Nutzen erwächst.' Ist es aber nicht eine Quelle von Kränkung für jede Menschenklasse, von der politischen Gewalt ausgeschlossen zu sein? In diesem Falle haben sie, nach dem Grundsätze des Christenthums, das Recht, von dieser Kränkung befreit zu werden, oder man müßte denn etwa beweisen, daß ihre Ausschließung nolhwendig fei, um irgend einem größeren Uebel vorzubeugen. Die Vermuthung ist offenbar zu Gunsten der Toleranz, an dem Kläger liegt es, seine Sache zu beweisen. Das sonderbare Argument, welches wir hier zergliedern, wird sogar für diejenigen, welche es Vorbringen, ein wenig zu viel beweisen. Wenn Niemand ein Recht zur politischen Gewalt hat, so hat weder Jude noch Christ ein solches Recht. Die Grundlage zur Regierung ist weggenommen. Wo aber die Regierung hinweggenommen wird, sind die Personen und das Eigenthum der Menschen nicht mehr sicher, und es ist anerkannt, daß die Menschen ein Recht auf ihr Eigenthum und ihre persönliche Sicherheit haben. Wenn es Recht ist, daß das Eigenthum der Menschen beschützt werden soll, und dieses uur vermittelst einer Regierung erlangt wwden kann, so muß es recht sein, daß eine solche eristire. Nun, eine Regierung kann nicht vorhanden sein, außer wenn eine oder mehre Personen politische Gewalt besitzen, das heißt: eine 'Person oder Mehre müssen ein Recht zur politischen Gewalt haben. Man wird es schwerlich läugnen können, des die Regierung das Mittel zu einem Zwecke ist. — Wenn

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