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Sabbath-Blatt · 1843-11-18 · 46 (18.11.1843) · p. Seite 182

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Journal
Sabbath-Blatt
Volume
1843
Issue
46 (18.11.1843)
Date
1843-11-18
Page
Seite 182 (sequence 2)
Language
German
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182 fahrdet scheint. Wir wenden nämlich ein: wenn Alles vorher bestimmt ist, so steht es auch nicht mehr in unserer Macht, dieses oder jenes anders zu leiten. Freilich können wir dem Plane Gottes nicht entgegentreten und seinen Rathschluß nicht mehr ändern, und dem Geschicke entgehen wir nicht; aber gleichwohl wirkt die göttliche Vorsehung doch nicht störend und hemmend auf den freien Willen ein, denn in Dingen, wo der Mensch die Wahl hat, kann er wählen nach seinem Urtheil und Gutdünken; da hat keine Börsehung seinem Willen Schranken angelegt. So heißt es in der Schrift: ״Siehe ich habe dir vorgelegt heute, dasLeben und dasGute, den Tod und das Böse, und du kannst wählen." Frei hat Gott den Menschen geschaffen; nicht als willenloser Sklave ist er dahin gestellt. Zwar waltet eine Vorsehung, aber Gott zwingt uns nicht, wie ein Herrscher seine Sklaven zwingt; er bindet und fesselt uns nicht, sondern überläßt es unserm Willen, zu wählen: Leben oder Tod, Gutes oder Böses. Denn stände es nicht in der freien Wahl des Menschen, ob er den Weg der Tugend wähle, oder den Pfad der Sünde betrete, dann könnte es weder unser Verdienst sein, wenn wir tugendhaft sind, noch unsere Schuld, wenn wir sündigen; dann könnte ja selbst der Sünder nach vollbrachter Frevelthat mit frecher Stirne auftreten, und sich entschuldigen und sprechen: ich habe keine Schuld, die Sache war von der Vorsehung bestimmt. — Daher muß die Lehre von der Bestimmung richtig verstan- Len werden, daß wir nicht glauben: die Vorsehung sei wie ein Strom, der das Schiff unseres Lebens gewaltsam mit sich führe; und eine unüberwindliche Macht zwinge uns den Leidenschaften anheim zu fallen, die uns zu verdecben drohen. Das ist ja eben der Vorzug des Menschen vor dem Thiere, daß er seine Neigungen dem Willen untecordnen, und selbst mit Aufopferung seines Lebens seinen Willen behaupten kann. Von solcher Freiheit und Kraft des Willens giebt die Weltgeschichte Zeugniß. Sie nennt uns Helden, die unter prasselnden Flammen, unter Folter und Marter, die Freiheit ihres Willens behaupteten; sie nennt uns Heilige und Gerechte, die sich durch keine Macht der Welt bewegen ließen,ihren Entschluß, dem einigen Gott treu zu bleiben, zu ändern oder aufzugeben. Der freie Geist des Menschen unterliegt keiner äußern Macht, der frei waltende Wille und der fessellose Gedanke bleiben das Eigenthum des gottähnlichen Menschen. Gott läßt dem Menschen, den ec ausgerüstet mit Vernunft, frei hinaus ziehen in die Welt, daß er nach freier Wahl und eigenem Urtheile seinen Weg sich wähle; aber damit er auf diesem Wege nicht allein und verlassen sei, leitet ihn die göttliche Vorsehung Mit Liebe und mit Erbarmen, wachet über ihn mit väterlicher Sorgfalt, daß er nicht strauchle und nicht falle und sein Fuß keinen Anstoß finde, wie es heißt: ״Seine Engel sendet Gott dir zu, daß sie dich schirmen auf allen ׳ deinen Wegen." Amen! (S—f—d.) Zur Geschichte -er Juden Ln Spanien. (Fortsetzung.) Ohne über die Einrichtung der verschiedenen Gerichts- Höfe derselben, die wahrend der gegenwärtigen Regierung nach und nach auf dreizehn anwuchsen, ins Einzelne einzugehen, will ich die Grundsätze darzulegen suchen, wonach sich ihr Verfahren richtete. Diese sind theils aus dem unter Torquemada zusammengestellten Gesetzbuche herzuleiten, theils aus dem Rechtsverfahren, welches während seiner Oberherrschaft beobachtet wurde. Es wurden jährlich an den ersten beiden Sonntagen der Fastenzeit Befehle in allen Kirchen verlesen, welche es Jedem zur heiligsten Pflicht machten, der einen Andern als Ketzer kannte oder als solchen in Verdacht hatte, eine Klage gegen ihn bei dem Heiligen Amte einzuleiten; und die Priester waren angewiesen, denjenigen den Sündenerlaß zu verweigern, welche Anstand nahmen, diesem Folge zu leisten, wenn etwa die verdächtige Person ihnen auch als Vater, Mutter, Kind, Ehemann oder Gattin verwandt wäre. Alle Anklagen, mit oder ohne Namensunterschrift, wurden angenommen; nur war es erforderlich, die Namen der Zeugen anrugeben, deren Aussage von einem Geheimschreiber niedergeschrieben, und ihnen nachher vorgelesen wurde, und die sie selten zu bestätigen ermangelten, wenn die' Unrichtigkeiten nicht gerade so auffallend waren, daß sie sich ihrer Aufmerksamkeit mit Gewalt aufdrängten. Der Angeklagte, dessen geheimnißvolles Verschwinden vielleicht der einzige öffentliche Beweis für seine Gefangennehmung war, wurde unterdeß in die geheimen Gemacher der Inquisition gebracht, wo ihm aller Verkehr mit Menscheu sorgfältig, abgeschnitten war, ausgenommen der mit einem Priester der römischen Kirche und seinem Kerkermeister, welche Beide man als die geheimen Kundschafter des Gerichtshofes betrachten konnte. In dieser trostlosen Lage wurde der Unglückliche getrennt von aller äußern Verbindung, und jeder aufrichtenden Theilnahme und Stütze beraubt, für einige Zeit in Unkenntniß selbst von der Art der gegen ibn angebrachten Beschuldigung gehalten; und endlich erhielt er, statt der eigentlichen Klageschrift, nur Auszüge von den Aussagen der Zeugen, die so sorgfältig gesichtet waren, daß sie jeden möglichen Leitfaden zur Entdeckung ihres Na-

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