Sabbath-Blatt
- Journal
- Sabbath-Blatt
- Volume
- 1843
- Issue
- 45 (11.11.1843)
- Date
- 1843-11-11
- Page
- Seite 179 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/8620046-8635247-8637364--370-8620340- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
179 dergeknieet war um zu beichten, was sie zu der Bemerkung veranlaßte: ״es sei gebräuchlich, daß beide Theile knieeten", worauf der Priester erwiederte: ״Nein, dies ist Gottes Richterterstuhl; ich handele hier als fein Diener, und es ist daher passend, daß ich meinen Sitz behalte, während Ihre Hoheit vor mir knieen." Jsabella, weit entfernt, das anmaßende Benehmen des Geistlichen übel zu nehmen, fügte sich in aller Demuth, und man hörte sie später sagen, ״das ist ein Beichtvater, wie ich ihn brauche ". Wohl würde dem Lande geworden sein, wenn das Gewissen der Königin immer der Sorge von Menschen von so musterhafter Frömmigkeit, wie Talavera, anvertraut gewesen wäre. Unglücklicherweise war dieses Amt, in ihrem früheren Alter, bei Lebzeiten ihres Bruders Heinrich, einem Dominikanermönch, Thomas de Torquemada, übertragen, der aus Altcastilien gebürtig, nachher zum Range eines Priors von Santa Cruz in Segovia stieg, und wegen der bedeu- Lenden Rolle, die er im Trauerspiele der Inquisition spielte, sich zu schmählicher Unsterblichkeit verurtheilt hat. Dieser Mann, der unter seinem Mönchsgewande mehr Stolz verbarg, als ein ganzes Kloster seines Ordens auszuweisen gehabt hätte, war einer von jener Clafse, bei denen Glaubenseifer für Religion gilt, und die diesen Eifer durch wüthende Verfolgung Derjenigen offenbaren, deren Glaube von dem ihrigen abweicht; die sich für ihre Enthaltsamkeit von sinnlichen Genüssen dadurch entschädigen, daß sie jenen lödtlicheren Lastern des Herzens, als Stolz, Frömmelei und Unduldsamkeit den Zügel schießen lassen, Eigenschaften, die der Tugend nicht weniger entgegen, und der Gesellschaft in einem weit ausgedebnteren Grade unheilbringend sind. Dieser Mensch hatte eifrig dahin gearbeitet, Jsabella's jungem Gemüthe, auf welches seine Stellung, als ihr Beichtvater, ihm einen so bereitwilligen Zutritt verstattete, den nämlichen Geist der Glaubenswuth einzuhauchen, der in seinem eigenen flammte. Doch fand derselbe glücklicherweise eine Gegen- Wirkung in ihrem gesunden Menschenverstände und in ihrer natürlichen Herzensgüte. Torquemada trieb sie zu dem Versprechen, oder, wie Einige behaupten, erpreßte ein solches von ihr, daß, ״wenn sie jemals zum Thron gelangte, sie sich der Ausrottung der Ketzerei, zum Ruhme Gottes und zur Verherrlichung des katholischen Glaubens weihen wolle." Jetzt war die Zeit gekommen, wo dieses unselige Versprechen erfüllt werden sollte. Man ist es Jsabella's Ruf schuldig, dies zur Beschönigung des unglücklichen Jrrthums anzuführen, zu dem sie durch ihren mißleiteten Eifer verführt ward; ein so grober Jrrthum, der gleich einer Ader in einem kostbaren Bildwerke, ihrem sonst tadellosen Charakter einen schiefen Ausdruck giebt. Erst nachdem die Königin die wiederholten dringenden Anliegen der Geistlichkeit, besonders aber die der ehrwürdigen Herren, denen sie am meisten vertraute, erduldet hatte, die noch durch die Gründe Ferdinand's unterstützt wurden, willigte sie ein, beim Papst um eine Bulle zur Einführung des Heiligen Amtes in Castilien nachzusuchen. Sixtus IV., der damals auf dem päpstlichen Stuhle saß, erkannte bald, wie sehr diese Maßregeln zu Quellen des Reichthums und Einflusses für den römischen Hof werden könnten, gewährte bereitwillig das Verlangen der Herrscher, und erließ eine Bulle vom 1. November 1478, wodurch ec sie ermächtigte, zwei oder drei geistliche Inquisitoren zur Entdeckung und Unterdrückung der Ketzerei in ihren Landen anzustellen. Da der König indeß immer noch Gewaltmaßregeln zuwider waren, schob sie die Ausführung der Verordnung noch auf, bis erst ein milderer Weg versucht worden war. Auf ihren Befehl verfertigte daher der Erzbischof von Sevilla, Cardinal Mendoza, einen Katechismus, der die verfchiedenen Punkte des katholischen Glaubens darstellte, und wies die Geistlichkeit in seinem ganzen Kirchensprengel an, keine Mühe zu scheuen, um die in Finsterniß versunkenen Israeliten, durch freundliche Ermahnung und klare Auseinandersetzung der wahren Grundsätze des Christenthums aufzuklaren. Ob man damit nach dem Geiste dieser Befehle mitten unter der damals herrschenden Aufregung, einverstanden war, mag wohl mit Recht bezweifelt werden. Soviel ist aber ziemlich gewiß, daß der zwei Jahre später von einem Ausschusse Geistlicher, dem Alfons von Ojcda Vorstand, abgestattete Bericht über den Fortschritt der Bekehrung, ungünstig für die Juden ausfallen mußte. In Folge dieses Berichtes wurden die päpstlichen Beschlüsse in Kraft gesetzt, durch die am 17. September 1480 erfolgte Ernennung von zwei Dominikanermönchen zn Inquisitoren, mit noch zwei anderen Geistlichen, dem einen als Beisitzer, und dem andern als bevollmächtigten Schatz- Meister, mit der Anweisung, sofort nach Sevilla zu gehen, und ihre Amtsverrichtungen zu beginnen. Auch wurden an alle Stadtbehörden Befehle erlassen, den Ketzerrichtern jeden möglichen Beistand zu leisten. Doch die neue Einrichtung, die nachher der elende Stolz der Castilianer wurde, war ihnen bei ihrer Entstehung so zuwider, daß sie den Verwaltern derselben jede Mitwirkung verweigerten, und so viele Verzögerungen und Hindernisse in den Weg legten, daß sie in Andalusien in den ersten Jahren eigentlich nur in den der Krone gehörenden Ortschaften Wurzel faßte. Am 2. Januar 1481 begann der Gerichtshof seine Thatigkeit durch Erlassung einer Verordnung, auf welche mehrere andere folgten, wodurch Jedermann aufgefordert wurde, bei Aufgreifung und Anklage aller derjenigen behülft lich zu sein, die ihnen als der Ketzerei schuldig oder verdächtig schienen, wobei man denjenigen das täuschende Versprechen der Vergebung vorspiegelte, die ihre Jrrthümer innerhalb einer bestimmten Zeit eingestehen würden. Da man zu jeder Art von Anklage, selbst mit Verschweigung des Namens aufforderte, vermehrte sich die Zahl der Schlachtopfer so schnell, daß der Gerichtshof nöthig fand, seinen Sitz aus dem Kloster von St. Pauli, innerhalb der Stadt, nach der geräumigen Festung von Triana, in der Vorstadt, zu verlegen. Die muthmaßlichen Beweise, die zur Beschuldigung des Judenthums gegen die Angeklagten angenommen wurden,