Sabbath-Blatt
- Journal
- Sabbath-Blatt
- Volume
- 1843
- Issue
- 42 (21.10.1843)
- Date
- 1843-10-21
- Page
- Seite 167 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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167 ״Eine entschiedene Meinungsänderung zieht demjenigen, der sich dazu bekennt, meist den Vorwurf der Inkonsequenz zu. Aber mit Unrecht. So lange wir leben, sollen wir dem Leben gestatten, uns zu bilden und aufzuklaren, und sollen bereitwillig sein, dasjenige, was wir als Jrrthum an uns erkennen, als solchen zu bezeichnen und abzulegen, und der berichtigten Ansicht nicht nur im Denken, sondern auch im Handeln Raum zu geben." Ueber die Sache selbst äußert sich der Verfasser unter Anderm: ״Keiner Regierung darf es gleichgültig sein, ob ein Hunderttheil der Kinder ihres Landes in seiner geistigen Entwickelung, seinem Wohlstände und seiner Vaterlandsliebe gefördert oder gehindert werde, so wie es dem Familien-Vater nicht gleichgültig sein würde, einen Angehörigen der Familie, der bei völlig gleichen Geburtsrechten außer dem Vaterhause keine Heimalh hat, als Stiefkind mit Lieblosigkeit behandelt, ihn dadurch in jeder Beziehung herabgedrückt und zum Bösen verleitet zu sehen." ״Der Zweck kann aber nur durch Aufhebung aller Ausnahme- Gesetze, und völlige Gleichstellung bewirkt werden; denn Ausnahme-Gesetze, wie sorgfältig und gewissenhaft man auch bei der Abfassung verfahren möge, werden immer in vielen Fällen Solche treffen, wegen deren keine Ausnahme nöthig, gegen die daher die Anwendung entschieden ungerecht ist. Auch unter derjenigen Klasse von Juden, welche nach meinen frühem Vorschlägen noch gewissen Beschränkungen unterworfen werden sollte, giebt es viele durchaus achtbare, unbescholtene und dem Staate wahrhaft nützliche Männer, welchen Natur und Glück nur das erforderliche geistige und materielle Anlage - Kapital versagt haben, das vielen ihrer glücklichem, deshalb aber moralisch nicht höher stehenden Glaubensgenossen zu Begründung eines sehr glänzenden außern Zustandes verliehen worden ist. Soll der redliche Trödeljude, — der Hausirer, den man immer auf den Dörfern, wie in den Fabriken, aus welchen er seine Waaren entnimmt, gern wiederkehren sieht, weil er sich bei großer Mäßigkeit immer mit einem kleinen Gewinn begnügt, noch Niemanden mit schlechten Waaren betrogen und die Fabrikanten redlich bezahlt hat — derjenige Jude, der von Landgut zu Landgut herumzieht, um allerhand kleine Abgänge der Landwirthschaft, welche zum Wiederverkauf zu sammeln dem gemeinsten Christen zu beschwerlich und zu wenig belohnend wäre; der mit dem schweren Pack auf dem Rücken schwitzend, dem christlichen Grundbesitzer eine Einnahme von zehn oder zwanzig Thalern jährlich verschafft, — sollen alle diese und ähnliche jüdische Gewerbtreibende unter Ausnahme-Gesetze gestellt, durch solche im voraus als Menschen, vor welchen man sich hüten müsse, bezeichnet, folglich beschimpft und dem Hohne preisgegeben werden, blos deswegen, weil ihr Vater vom Großvater in demselben Geschäfte erzogen worden ist, und den Sohn wieder darin erzogen, und weil dieses Geschäft eben nur soviel abgeworfen hat, um den Mann selbst und seine Familie mit Entbehrungen, welcher nicht leicht ein Christ fähig ist, redlich zu ernähren? Wer jemals Gelegenheit gefunden hat, in einer Stellung, welche einen weiten Ueberblick gestattet, die Anwendung von Ausnahme - Gesetzen Jahre lang in Tausenden von Fällen zu beobachten, der wird mit mir darin einverstanden sein, daß fast immer der Betheiligte dadurch in seinem Lebensglücke gestört, in seiner Entwicklung zum Besten gehemmt, vor den Andern beschimpft und dadurch mit vollem Rechte erbittert worden ist, ohne daß dem Staate irgend ein Vortheil verschafft, irgend ein Unheil von ihm abgewandt worden wäre." ״Einen solchen Zustand abzustellen, erfordert die Ehre jeder Regierung um so dringender, als auch die Ehre der Staatsgesellschaft selbst mit dieser Forderung übereinstimmt. Wenn wir sehen, daß hundert Personen sich vor Einem fürchten, und nicht etwa deshalb, weil sie alle bereits von ihm überlistet und betrogen worden sind, sondern nur deshalb, weil sie doch möglicherweise durch das Uebergewicht seiner Schlauheit von ihm überlistet und betrogen werden könnten, ja daß sie sogar deshalb zu ihrer eigenen und zu ihrer Kinder und Kindeskinder Sicherheit ganz besondere Vorkehrungen treffen, und dazu allen ihren Scharfsinn anstrengen — werden wir sie dann nicht auslachen? Und dieselbe Lächerlichkeit begeht die christliche Staatsgesellschaft gegen die Juden." Der Verfasser gehet im Folgenden alle die schwersten Bedrückungen und Beschränkungen durch, welche der Jude in den verschiedenen Staaten zu dulden hatte, indem er zugleich deren Ungerechtigkeit und Nutzlosigkeit nachweiset, als: 1) Ausschließung der Juden vom Besitze des Grund- Eigenthums, 2) von Zünften und Innungen. 3) Beschränkung der Juden im Handel. 4) Die von christlichen Schuldnern jüdischen Gläubigern ausgestellten Schuldurkunden ermangeln, wenn sie nicht gerichtlich ausgestellt sind, und die Zahlung vor dem Richter geschehen ist, der Beweiskraft. 5) Ungültigkeit des Zeugnisses der Juden. 6) Besondere Besteuerung der Juden. Hier heißt es am Schlüsse: ״Diese Abgaben erscheinen um so drückender, da die Juden ehedem nirgends ihre Kinder in die aus Gemeinde- Mitteln oder Stiftungen erhaltenen christlichen Schulen schicken durften, die Synagogen auch nicht, wie die meisten christlichen Kirchen, zum Unterhalte der Priester und Kirchendiener Vermögen besitzen, die Bedürfnisse für Schule und Gottesdienst daher durch Privatbeiträge der Mitglieder gedeckt werden müssen — da auch die Juden mit achtungswerther Milde für ihre Armen und Kranken weit gewissen- Hafter sorgen als die Christen, so daß ein jüdischer Bettler zu den Seltenheiten gehört." ״Bedenkt man dies, so wird man Ursache haben, es mit Achtung anzuerkennen, daß die Juden unter solchem Drucke überhaupt haben bestehen können, und daß sie ihrer Religion treu geblieben sind, deren Verläugnung beim Uebergange zum Christenthume sie sofort alles Druckes entledigt haben würde. Daß die Juden unter diesen Umständen nicht sämmtlich in Haß und Erbitterung zu Feinden der . menschlichen Gesellschaft geworden sind, beweist, daß in ih-