Sabbath-Blatt
- Journal
- Sabbath-Blatt
- Volume
- 1842
- Issue
- 4 (23.7.1842)
- Date
- 1842-07-23
- Page
- Seite 14 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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14 Die ihr mit sorgsamem Blicke die Kinder eures Hauses um euch schauet, zärtliche Eltern! und sicher seyn mochtet über ihre Zukunft, hebet euer Auge zum Himmel empor und erinnert euch des allstebenden Vaters; danket Gott, der euch diese Kinder gab, vertrauet Gott, der sie euch erhält und leitet, gehorchet Gott, der euch befiehlt, wie ihr sie erziehen sollet, auf daß sie nicht dereinst ihrer Pflichten gegen euch vergessen mögen, wenn ihr jetzt eurer Pflichten gegen seinen heiligen Willen vergaßet. Der du die Schätze des äußern Glückes dir sich täglich mehren siehest und der Fülle deines Reichrhums dich freuest, sprich nicht ״meine Kraft und die Stärke meiner Hand hat mir all dies Gut erworben" *), fortdern blicke zum Himmel empor! erinnere dich, daß Gott, von dem Alles kommet, daß Er dir die gerstigen Mittel gab, dir, was dich freuet, zu schaffen 2), erinnere dich, daß Er, der ״zur Sonne spricht und sie scheinet nicht und der die Sterne versiegelt'") daß Er mit einem Wink auch dein Glück vernichten, Laß Er allein es erhalten kann! So verwalte, was Lu besitzest, nach seinem Willen. Und wiederum du, dem Alles fehlet, was die Menscheu unter Glück verstehen, suche das Glück in Leiuem Herzen, in deiner Gottesfurcht, ^) in der Reinheit deiner Gesinnung. Blicke zum Schöpfer empor und sprich mit dem Psalmisten: »Erhebe über uns das Licht Deines Angesichtes, Ewiger!" laß uns aufgehen den leuchtenden Blick Deiner Gnade, und »Du hast mehr Freude uns ins Herz gegeben, als wenn Andern ihr Korn und Most sich mehret." (Ps.4, 7.) Endlich, der du auf deinem Schmerzenslager dem letzten Augenblick entgegen siehest und nach schwerer Krankheit der Todesstunde harrest, blick noch einmal zum Abendhimmel empor, dessen letztes Roth dich verklärend umleuchtet! Die Sonne gehet unter, um wieder aufzugehen, so verlischt das Leben, um jenseits um wieder aufzuflammen. Laß die Tage deiner Wallo כחי ועצם ירי עשה לי את־־ החיל הזה 6. B. Mos. 8, 17. " הוא הנתן לך כח לעשות חיל sb-nd.D.1s. 1) Hiob 9, 7. 4הלא יראתך נסלחך נ Hiob«,«. fahrt noch einmal an deinem Geiste vorübcrgehen, bereue, was du gesündkget, freue dich deiner guten Werke! Gott vergiebt dir, Gott nimmt dich auf! und auch für die, von denen du mit schwerem Herzen scheidest, wird er als Vater sorgen! Den Blick zur Höhe lasset uns nicht vergessen! Er giebt uns Trost im Schmerze, er giebt uns Zuversicht im Glücke, er läßt uns des wahren Zieles unserer Erdenwallfahrt eingedenk bleiben, bis wir dereinst, zu Gott ausgenommen, auf den leuchtenden, seligen Höhen des Lebens stehen und die Pforten der Ewigkeit sich uns öffnen. Amen. 8 — 2. «■־*•’ ■׳ *״ ״ Literatur. Entwirrt m einer ^eitgemätsen Verkalkung der Juden in Preuksen. II. Abtheil. Getetzentwurk. II. Abschnitt. Von den kirchlichen Verhältnitten der Juden. (Fortsetzung der in Nro. 3 abgebrochenen Anzeige.) §. 24. Jeder künftig anzustellende Rabbiner muß wenigstens drei Jahre nach erlangtem Zengniß der Reife auf einer deutschen Universität studirt, und Las Rabbiner- Examen bei der von der Staatsbehörde zu diesem Behuf zu ernennenden Prüfungs-Commission bestanden haben. §.25. Die bei Publikation dieses Gesetzes im Amte befindlichen und definitiv angestellten Rabbiner können, ohne daß sie ihre Befähigung nachzuweisen nöthig haben, in ihrer Stellung verdleiben. Diejenigen Rabbiner hingegen, welche nur interimistisch fungiren, müssen spätestens nach Ablauf von 3 Jahren von der im vorigen § gedachten Prüfungs-Commission das Zeugniß des bestandenen Rabbinats- Examens nachbringen, widrigenfalls sie aus ihrer amtlichen Funktion entlassen werden. - sUm diesen Gesetz-Vorschlag zu würdigen, müssen wir seine Ausführbarkeit, feine Nothwendigkeit und seinen Zweck näher ins Auge fassen. 1. Ist er ausführhar? — Fast in jeder Preußischen Stadt befindet sich eine Israelitische Gemeinde. Diese Gemeinden sind aber größtentheils nur klein und folglich ohne bedeutende Mit» tel für die Anstellung der Beamten. So z. B. in der Preußischen Provinz, welche den Regierungsbezirk Königs» berg ausmacht, giebt es außer der einen großen Ge» meinde in Königsberg selbst, noch 43 kleinere Gemein» den von 6 bis höchstens 439 Mitgliedern. Alle diese Gemeinden müssen nach §. 20 wie eine Synagoge, so auch einen Rabbiner haben. Von einem Zusammen» Witte mehrerer Gemeinden zu diesem Zweck« (§« L8)