Sabbath-Blatt
- Journal
- Sabbath-Blatt
- Volume
- 1842
- Issue
- 3 (16.7.1842)
- Date
- 1842-07-16
- Page
- Seite 10 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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10 nen Wesens. — Ihr müsset bekennen und eingestehen, daß auch unser Jahrhundert nicht frei zu sprechen ist von Unglauben und Aberglauben, von Unlauterkeit der Gesinnung, von Befangenheit des Gedankens und des Urtheils, von Sündhaftigkeit des Trachtens und Strebens. Schauet nur auf die Selbstsüchtigen unserer Zeit, die nichts fragen nach dem Rechte, welches mit dem Menschen geboren ist; sehet die Niedern, die im Staube, gleich dem Wurme kriechen, und sich vom Boden nicht erheben wollen; sehet die Eiteln, wie sie Haschen nach dem unbedeutenden Flitter, den die Welt verleihet; sehet die Thorichten, die es verschmähen an den ewigen, treuen Gott zu glauben, die sich losreißen von dem Faden der Gnade und sich halten wollen am Spinngewebe, welches der Zrrthum aus fiüchtigen Gebilden gewoben hat. — Darum ward Jerusalem eine Wildniß und Zion eine Einöde, darum mußten feine Bewohner siüchtig werden und ihr Reich und Erbe verlassen, »weil sie", so spricht Gott, „mich verlassen haben und mein Gesetz nicht beobachtet." Ein Jerusalem haben wir nicht mehr zu verlieren; aber — haben wir auch keins mehr zu gewinnen? Ob unser Geschlecht den Glanz des irdischen Jerusalems schauen werde, das ist uns verborgen; aber das ist klar und gewiß, daß wir Alle dazu berufen sind, in die Thore des himmlischen Jerusalems, in daSHeiligthum, welches droben ist bei unserm Vater im Himmel, einzugehen. Ein Jerusalem ist noch zu gewinnen, dasewige Leben mit seiner Seligkeit. Der Prophet klagt: *) „Die Straßen nach Zion trauern, weil Keiner wallet zum Feste!" Aber nach dem himmlischen Zion sind die Straßen nicht öde, denn alle Kinder Gottes tragen Verlangen nach der Heimath. Alle wollen sie hin nach einem Ziele. Alle Völker und Nationen, wie verschieden auch an Denkungsart und Sitte, haben nur einen Wunsch und ein Verlangen, Zions Herrlichkeit zu schauen, den Glanz des himmlischen Jerusalems zu sehen. Aber am stärksten muß dieses Verlangen sich kund thun in der Brust des Israeliten. Denn Israel hat auch Zions irdische Herrlichkeit geschaut, hat genossen des gelobten Landes süße Früchte, hat geruht im Schatten seiner Haine, hat 1) Klagelieder 1, 4. sein Etgenthum genannt, was nun Fremde in Besitz genommen. — Wem die Erde aber ist entrückt worden, dem muß zum Tröste der Himmel bleiben; — wen der irdische Schmerz Jahrtausende hindurch gequält, der muß seine felsenfeste Hoffnung auf die himmlische Frende setzen. Wer ein Zeitalter nach dem andern in Fesseln hat umhergehen müssen, der sehnt sich nach Freiheit, in dessen Brust lebet und webet der Gedanke: frei zu werden. So lange der Mensch aber unter Menschen lebt, ist er ein Fremder unter Fremden, ein Pilger ohne Ruhe, ohne Frieden. Nur Zion, das himmlische Land des Friedens, nimmt uns als freie Bürger wieder auf. Amen. *d. - - Literatur. Entwurk )u einer ^eitgemäksen Verkalkung der Juden in preuksen» II. Äbtheil. Getet;cntwurk. II. Abtchnitt. Von den kirchlichen Verhältnitten der 2uden. (Fortsetzung der in Nro. l begonnenen Anzeige.) sReferent wird, indem er den II. Abschnitt ganz mittheilt, sich erlauben, seine mitunter abweichenden Ansichten, bei den einzelnen §§ der Prüfung vorzulegen, überzeugt, daß eine nähere Beleuchtung der Vorschläge dem ungenannten, geehrten Verfasser nur willkommen sein könnet §. 16. Die jüdischen Unterthanm im Preußischen Staate bilden unter einander keine besvndern bürgerlichen, sondern nur kirchliche Gesellschaften, welche den Namen Synagogen- oder Kirchen-Gemeinden führen, und denen die Rechte der Korporationen zustehen. fJn so weit es sich hier um die Feststellung der Namen handelt, einem allerdings nicht eben wichtigen Gegenstände, so würden diejenigen, welche das, seinem Ursprünge nach dunkle, Wort »Kirche" von dem Griechischen %v^Lxctr.yj »dem Herrn gehörig" ableiten, wobei man namentlich an Christus dachte, sowohl vom israelitischen als christlichen Standpunkte aus, mit der Benennung »Kirch en-Gemeinde" nicht einverstanden seyn. Auch gegen die in der Überschrift gebrauchte Benennung »Juden" könnten, wenn man sehr kritisch sein wollte, in Rücksicht des Inhaltes deö § Einwendungen erhoben werden, da »Jude" eben der politische (zunächst: Einwohner, oder Angehöriger des Reiches Judäa), der religiöse Name aber »Israelit" ist. RefZ §. 17. Zur Errichtung einer Synagogen-Gemeinde ist erforderlich, daß die Bestreitung kirchlicher Bedürfnisse, namentlich angemessener Gehalte für die auzustellmdea