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Sabbath-Blatt · 1842-07-09 · 2 (9.7.1842) · p. Seite 7

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Journal
Sabbath-Blatt
Volume
1842
Issue
2 (9.7.1842)
Date
1842-07-09
Page
Seite 7 (sequence 3)
Language
German
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7 werden, als wenn uns die Propheten zurufen: es wird der Tag kommen, da der Streit dem Frieden und der Haß der Liebe weichen wird —? Wer möchte solches Morgenroth über die Völker nicht aufgehen sehen, und, darf er nicht erwarten, es selbst zu erleben, sich nicht der Hoffnungen der Überlebenden freuen! Aber für den Israeliten schließt sich hier noch ein Anderes an, die freudige Gewißheit der Fortdauer seines Geschlechts. Generationen nach Generationen sehen wir scheiden, nassen Blickes stehen wir an dem Grabe würdiger Männer und schmerzlich erinnert uns der Tod an den Flug der Zeiten. Auch das innere Leben Israels bietet uns manches traurige Bild. Es verfliegt der religiöse Geist der Familien; der Ernst gottgeweiheter Gedanken ist nur noch Las Erbe von Einzelnen; die Erziehung der Kinder in und zu solchem Geiste ist leider Manchem eine überflüssige, eine beschwerliche Sache. Und doch — Israel kann nicht un-!ergehen, bis jene Verheißungen sich erfüllt haben, bis das irdische Zion sich aus seinem Staube erhoben und die Fasten sich in Feste verwandelt haben. Israel wird fortdauern, um durch alle Zeiten, zum Erstaunen und zur Belehrung der Menschheit, als ein Denkmal der ältesten Offenbarungen Gottes dazustehen. Israel wird nicht untergehen, wie der Rathschluß Gottes nicht wanket und nicht endet. אני ה' לא שניתי ״ ואתם בני יעקב לא כליתם.Ich der Ewige andere mich nicht und ihr, Söhne Jakobs! werdet nicht aufhören, also spricht der Herr, der Ewige!" *) Zwar giebt es kein äußeres Mittel, um jene Er-- eignisse herbeizuführen und die Zeiten des Meschiach zu beschleunigen, deren Tag ein Geheimniß Gottes ist. Aber geistig der Erfüllung jener Zeiten entgegenstreiten, geistig dahin wirken, daß Israel, daß die Menschheit ihrer würdig werde, Lies ist des Volkes Pflicht und seiner Lehrer. Die Tugend des Bürgers üben, im Vollesten Sinne des Wortes, in dem Vaterlande, das uns Gott als Wohnort auf der Wallfahrt des Lebens angewiesen, vorangehen mit dem Beispiele der Rechtlichkeit und edler Sitte, der Treue gegen Fürsten und Gesetz und der Theilnahme am allgemeinen Wohl, dies sey in den Verhältnissen des äußern Lebens das Streben der Israeliten. Aber, vor Allem müssen 1) Maleachi 3, 6. wir unser religiöses Erbe uns zu wahren suchen: den lebendigen Gedanken an Gott, als unfern Schöpfer, den lebendigen Glauben an ihn, als den Leiter unseres Geschickes. Dann werden wir als Israeliten, wie als Bürger, unserer Pflicht getreu seyn, und würdig jener großen Hoffnungen, die alle Edlen der Menschheit mit uns theilen, würdig unserer heiligen Aufgabe und der unendlichen Gnade unsers Gottes. Amen. 8—2. Die heidnischen Sklaven bei den alten Hebräern. ' (Schluß.) Betrachtet man noch jetzt, in Staaten, in denen eS Sklaven giebt, dieselben gleichsam als Maschinen, die man grausam mit unablässiger, schwerer Arbeit martert, siehet man es dort, wie berichtet wird, ungern, wenn die Sklaven zur Religion ihrer Herren übergehen, weil man dann gezwungen ist, ihnen den Sonntag als Ruhetag zu gewähren, so umfaßte das mosaische Gesetz des Sabbarhs auch den heidnischen Sklaven. Auch der Fremdling, der in deinen Thoren ist, wird vom Sinai herab geboten, soll am Sabbath nicht arbeiten, »damit dein Knecht und deine Magd ruhe gleich wie du!' (vergl. das Gebot: »liebe den Mitmenschen, den Fremdling, wie dich selbst" 3.Mos. 19,34.), ״denn erinnere dich, daß du selbst einst Knecht warst in dem Lande Ägypten, und daß der Ewige dein Gott, dich von dort herausgeführet hat, darum befiehlt dir dein Gott, den Sabbath-Tag zu halten. ” 5. Mos. 5, 14. 15. Wenn es dem Griechen, dem Römer frei stand, seinen Sklaven zu mißhandeln, ja selbst zu tödren — und nur mit Abscheu kann man daran denken, daß der Römer Cato seine alt gewordenen Sklaven, um sie nicht mehr ernähren zu dürfen, verhungern ließ — so stand der Sklave des Hebräers unter dem Schutze eines milden Gesetzes. Wer seinen Sklaven so schlug, daß er ihm einen körperlichen Schaden zufügte, z. B. ihm ein Auge, oder auch nur einen Zahn ausfchlug, der mußte ihn dafür ganz frei lassen. Er wurde also für seine leidenschaftliche Rohheit durch den empfindlichen Verlust des Sklaven oder der Sklavin» bestraft, die ihm, zu seiner großem Beschämung, Ln dem»

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