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Sabbath-Blatt · 1843-05-13 · 19 (13.5.1843) · p. Seite 74

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Journal
Sabbath-Blatt
Volume
1843
Issue
19 (13.5.1843)
Date
1843-05-13
Page
Seite 74 (sequence 2)
Language
German
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74 Denn m der That, wie ließe sich Wunde gegen Wunde so genau abmesien (wie auch unsere Weisen bemerken)? Wenn z.B. ein Einäugiger einem Andern ein Auge ausschlüge, welches Urtheil sollte hier der Richter sprechen, ohne bald dem Verbrecher zu viel, bald dem Rechte zu wenig zu thun? Auch würde der Verbrecher im bangen Vorgefühle solcher an ihm zu vollziehenden Strafe unendlich mehr gelitten haben, als sein unglücklicher Gegner, welcher denn doch den Schmerz nicht vorher empfunden, der ihn unversehens traf. Und überdies, wo würden sich Israeliten gefunden haben, die kaltblütig einen solchen Marterdienft übernommen hätten, Israeliten, unter deren Tugenden Barmherzigkeit seit je obenan stand, eine Eigenschaft, die eben das göttliche Gesetz ihnen so tief einprägte, das also wahrlich nicht darauf ans-- gegangen seyn kann, sie grausam zu machen. Also jenes Recht gleichartiger Vergeltung stand nur als allgemein-theoretischer Grundsatz da, um die Gewissen in dieser Hinsicht zu schärfen, konnte jedoch und sollte auch nie zur Ausführung kommen, es sey denn vielleicht, daß derselbe dann seine An- Wendung fand, daß, wenn der Beschädigte oder sein nächster Verwandter im Augenblick dem Schläger seinen Schaden zurückgaben, daß sie dann dafür keine Strafe traf. Aber wohl mußte der Beleidiger eine andere Ausgleichung darbicten, und bei der Bemessung der ihm zuzuerkennenden Geldstrafe, und bei der PsiichL, die ihm oblag, den so grausam Beschädigten zu versöhnen, fand der Gedanke seine Anwendung, welches Opfer der Thärer bereit seyn würde darzubringen, um sich selbst einem Schaden zu entziehen, wie er ihn dem Andern zugefügt« Das Dritte der in unserer Tertesftelle genannten Verbrechen ist wirklicher Mord, und da heißt es denn: מכה ארם יומת »wer einen Menschen erschlägt, der muß sterben/' und das Gesetz verbietet ausdrücklich, von einem Mörder Lösegeld zu nehmen, wie dies bei manchem anderen Verbrechen üblich. Zur Verhinderung jedes Mißverständnisses wird aber noch hinzugesetzt: »einerlei Recht sott bei euch gelten für den Fremdling und den Einheimischen, für den Jsraeliten und den Nicht-י Israeliten, denn ich, der Ewige, bin euer Gott, der erbarmungsvolle Vater aller Menschen, der uns auch das Gesetz gegeben: liebe den Fremdling wie dich selbst." Zur Begründung der Rechtmäßigkeit der hier unerläßlichen Strafe, wie jener Gleichheit aller Menscheu vor dem göttlichen Gesetze, dient die Stelle, die wir sogleich auf den ersten Blättern der offenbarten Lehre finden, welche lautet: »Für (tödtliches) Vergießen eures Lebensblutes," so spricht Gott zu Noah, dem Stammvater aller Menschen nach der Sündfluth, » werde ich Strafe fordern, an dem Thiere werde ich sie fordern, und an dem Menschen, in Rücksicht seines Menschenbruders, werde ich Sühne fordern für das Leben eines Menschen — und wir können uns hierbei erinnern, daß ein Thier, das einen Menschen tödtete, getodtet wurde, und daß auch sein Eigenthümer Len Tod erleiden mußte, wenn er dasselbe, ungeachtet er gewarnt worden, doch nicht hütete." »Wer Menschenblut vergießt", so fährt die die Stelle fort, »dessen Blut soll wieder durch Menschen vergossen werden, denn Gott schuf den Menschen in seinem Ebenbilde." Der Mensch ist ein Kind Gottes; hierdurch wird der Mord, an einem Mitmenschen begangen, von welchem Volke er auch sei, und gleichviel ob Freier oder Sklave, zum Brudermorde. Der Mensch ist zum Ebenbilde Gottes geschaffen, sein Leben ist ein gottähnliches Leben, hierin liegt die Heiligkeit, die Unverletzlichkeit desselben. Wer einen Menschen mordet, vergehet sich nicht nur an diesem einzelnen Menschen, sondern an allen übrigen und an sich selber, denn er hat an die hohe Würde, an den heiligen Inhalt des menschlichen Seyns, seine mörderische Hand gelegt, ja an ein allgemeines Göttliches, bei dem er selbst betheiligt ist. Der Stahl, Len er gegen die Brust des Mitmenschen zückte, zerschnitt, vernichtete zugleich die Göttlichkeit, die der Mörder in sich selber trug, entmenscht ihn vor sich selber, stößt ihn hinaus aus der göttlichen Weltordnung, deren ewiges Gesetzbuch in seinem Herzen, er mit blutiger Hand zerrissen hat. Darum kann sein Herz auch nimmer Ruhe sinden, bis er die That gestand; darum fliehen wohl andere Verbrecher die Strafe, aber der Mörder will ihr entgegen — die gräßliche That seines Wahnsinns stehet ihm selbst, ein gespenstisch Fremdes gegenüber,

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