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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1967-11-01 · 11 (Noviembre, 1967) · p. Seite 8

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XXIX (1967)
Issue
11 (Noviembre, 1967)
Date
1967-11-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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8 BOLETIN INFORMATIVO NOVIEMBRE 1967 KURT R. GRDSSMAN - NEW YORK GIBT ES HOCK WIEDERGUTMACHUNGSPHOBLEME? UNTHERHALTUNG MIT MARTIN HIRSCH IN BONN Der Reisende, der vom Ausland in diesen Tagen nach Bonn kommt und mit Ministern oder Bundestagsabgeordneten sich über die wirtschaftlichen Probleme des Landes unterhaelt, wird mehr als ihm lieb ist immer wieder erfahren, dass die Bundesrepublik sich in einer “Wirtschaftskrise” befindet, welche die soeben verabschiedete mittelfristige Finanzplanung notwendig mache. D er Bundesfinanzminister Franz Josef Strauss hat in seiner Rede bei dieser Sondersitzung sehr deutlich gesagt, dass Neuausgaben für "die Vergangenheit” nun endlich vorbei sein müssten. Man müsse nun die vorhandenen Mittel in die Zukunft investieren. Unter diesen Umstaenden ist es gut .einen Mann wie Martin Hirsch zu treffen, der sein Interesse für die Wiedergutmachung und die Probleme der Vergangenheit bewahrt hat; notabene in der Partei aufgestiegen ist (er ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender) und dessen Auffassungen baiancie r t e r und mehr realistisch erscheinen, obwohl keineswegs zu optimistisch. Martin Hirsch lie'bt es manchmal, Vergleiche zu ziehen, die drastisch die Unmoeglichkeit der Erreichung eines Zieles unterstreichen sollen. Ihm liegt sehr daran, zuerst über die Noete der Naziopfer aus Oesterreich zu sprechen, von denen er sagt: “Ich weiss sehr wohl, dass diese ungenügend entschaedigt worden sind und sie sich daher zu recht beklagen”. Aber Hirsch fügt dann hinzu: “Nur eine Minderheit würde jemals für eine Entschaedigung an die Oesterreicher stimmen". Und er fügte hinzu: “Die Mehrheit würfe auf die Barrikade gehen, wenn man den Versuch machen würde, diese in das BEG einzuschliessen”. Natürlich koennte ich mir bessere Gründe dafür vorstellen, aber ich frage Hirsch, warum im Bundestag eine so Eine Kreuzfahrt is,t nicht mehr das Privileg eines Multimillionaers. Beweis! WEIHNACHT!! - KREUZFAHRT i ttr . n?? mit tim l vom 17 bis 27 Dezember 1967 B. Aires - Montevideo - Rio - Santos - B. Aires ab US$ 140.— pro Person. KREUZFAHRT IM KARIBISCH MEER mit “Federico C” Reisedauer 14 Tage Abfahrten: 22.12.67, 5.1., 19.1., 2.2., 1.3., 15.3., 29.3. 1968. ab US$ 395.— Reservieren Sie ehest Ihre Passagen und Hotels fuer die Sommerferien im Sueden Chiles Argentinien Uruguay Brasilien Peru Ver. Staaten S. I. T. DECA LTDA. TeL 82662/3 Casilla 2932 allgemeine negative Einstellung gegen ein auch von ihm anerkanntes eklatentes Unrecht besteht. “Der Grund liegt einfeh darin, dass die Republik Oesterreich einzig und allein für den beklagenswerten Zustand verantwortlich ist, denn diese hatte die Verpflichtung, ihre Naziopfer angemessen zu entschaedigen und zwar auch dann, wenn sie inzwischen eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben”. Hirsch wird lebhaft. “Sehen Sie, lieber Freund, wir konnten und durften schon aus voelkerrechtlichen Gründen die Naziopfer aus Oesterreich gar nicht anders behandeln als die aus Frankreich, Belgien usw. Die Bundesrepublik hatte mit der Republik Oesterreich das “Kreuznacher Abkommen” geschlossen, dessen Inhalt den einschlaegigen globalen Abkommen mit andern westtlichen Laendern entspricht”. Dann unterstreicht Hirsch ein Argument, welches in der Tat schwer wiegen sollte. "Ein erheblicher Teil der oesterreichischen Bevoelkerung hat sich bedauerlicherweise sehr aktiv an der Verfolgung aus politischen, rassischen, weltanschaulichen oder religioesen Gründen beteiligt und -auch daraus Vorteile gewonnen. Und dieser Rechtseiferer setzt ein wenig sarkastisch hinzu: “Lieber Freund, für dieses Verhalten hat der oesterreichische Staat einzustehen, und es sollte eigentlich selbstverstaendlich sein, dass die Republik ihre verfolgten Bürger genau so entschaedigt wie dies die Bundesrepublik Deutschland gegenüber denjenigen tut, für welche sie verantwortlich Ist”. Es entspinnt sich eine lange Unterhaltung über die Verfolgten aus Ostdeutschland und anderen Teilen Osteuropas, die in der Tat, wenn auch nicht in gleicher Weise, unter das Bundesentschaedigungsgesetz fallen. Leider habe die augenblickliche finanzielle Lage der Bundesrepublik es, wohl zunaechst, unmoeglich gemacht, “angesichts des Versagens der Republik Oesterreicht ein mal durch freiwillige Haerteleistungen helfen zu koennen”. Nun sind wir bei dem Thema der mittelfristigen Finanzplanung, und Martin Hirsch antwortet auf meine Frage, ob diese die Wiedergutmachungszahlungen (Rückerstattung und Entschaedigung) beruehre, mit “nein”. Die mittelfristige Finanzplanung "sieht keine weitere Novellierung der deutschen Entschaedigungsgesetze vor..” Als wir nun das Feld sondieren, ob es noch eine Anzahl wesentlicher Punkte des [ “unfinished business” bezübg lieh der Wiedergutmachung g gaebe, weist Martin Hirsch B darauf hin, dass vier wicht! - g ge Verfassungsklagen schweben, die, wenn die Klagepartei gewinnt, vielen Wiedergutmachungsberechtigten zugute kommen würde. In allen diesen Verfassungsklagen ist der Gleichheitsgrundsatz verletzt worden. Eine schwebt wegen des Par. 30 des am 25. Mai 1964 angenommenen veraenderten Bundesrueekerstattungsgesetzes, weil der Bundestag entgegen der Entscheidung der hoechsten Rückerstattungsgerichte die auf den Mantelboegen nur anmarkierten Eigentumsschaeden nicht als eine “begründete Wiedergutmachunq” anerkennen will. Die zweite Verfassungsklage betrifft die noch immer' unrichtigen Rententabellen, obwohl diese zwischen 8 und 64%angehoben worden sind. Darüber wird ein Sonderartikel spaeter noch ausführlicher informieren. Die dritte Verfassungsklage dreht sich um das am 9. Dezember 1966 angenommene Haushaltssicherungsgesetz, die sofort von den jüdischen Organisationen angekündigt wurde und die nun anhaengig gemacht worden ist. Und schliesslich laeuft eine vierte Verfassungsklage um nachtraeglich festgesetzte Stichtage ( 150 BEG), durch die jetzige Antragsteller schlechter gestellt werden als jene, die unter dem früheren BEG behandelt worden sind. Natürlich will ich von Martin Hirsch wissen, ob mit irgendwelchen Gesetzesnovellen bezüglich der Wiedergutmachung oder Entschaedigung zu rechnen sei. Er verneint das mit zwei Ausnahmen: “Das Gesetzeswerk sei abgeschlossen bis auf eine Ausnahme, welche die Stellung der Verfolgten in der Sozialversicherung betrifft. Dieses Gesetzesnovelle würde eine Verbesserung für die Verfolgten bedeuten”. Eine andere Gesetzesnovelle - man kann sie eine Gesetzesinterpretation nennen - ist um den umstrittenen Par. 160 moeglich, der durch eine irrtümliche Rechtsprechung eine Definition braucht, die jedes Missverstaendnis ausschliesst. Dabei handelt es sich um eine Anzahl von Gerichtsentscheidungen, die sich auf den Satz "Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention”stützen und in denen die Gerichte Entschaedigungsantraege ablehnten, weil die Flüchtlinge nicht nachwelsen konnten, dass sie (im Sinne der Konvention) sich in der Gefahr einer Verfolgung befanden. Dieser Punkt fahrt zu eine laengeren Unterhaltung mit Martin Hirsch, da ich mich in der Tschechosolowakei von der Unmoeglichkeit der Rückkehr von Juden aus dem Westen in ein “sozialistisches Land” überzeugt habe. In Erinnerung an die Rede, die Martin Hirsch am 14. April 1966 in New York, gehalten hat, frage ich ihn, ob er inzwischen einen Partner für die Wiedergutmachungsfrage bei den andern Parteien gefunden haette. “Die Situation ist dieselbe, wie ich sie damals in New York geschildert habe. Aber ich moechte doch sagen, dass in der CDU Eugen Gerstenmaier wie auch Rainer Barzel, wenn sie auch keine Fachexperten sind, immer wieder ihr Interesse bekunden und verlaessllche Freunde der Wiedergutmachung geworden sind. Für beide Maenner ist dies” so meint Hirsch, “vor allem wohl ein moralisches Anliegen”. Am Schluss unserer Unterredung kommt Martin Hirsch sehr intensiv auf die Notwendigkeit der Geschichtsschreibung über die Wiedergutmachung zu sprechen. “Ihre Kurzgeschichte ‘Die Ehrenschlud' war ein guter Anfang und dringend notwendig, aber ich hoffe, dass alle an der Sache Beteiligten und Verantwortlichen begreifen werden, dass man schon aus biologischen Gründen begin nen müsse,ihren Anfang zu vervollstaendigen, naemlich eine wissenschaftliche Dokumentation vorzubereiten, für die der bekannte Berliner Walter Schwarz Plaene entwickelt hat. Es waere ein Jammer, wenn für die Nachwelt dieses immense Material, Zeugnis des Leidens und der Rehabilitierung, verloren gehen würde”. Wie immer, wenn man mit Martin Hirsch spricht, Ist man von seiner Waerme, seiner Anteilnahme und Interesse angetan, und es ist nicht zuviel gesagt, dass wir in ihm, selbst wenn wir nicht in allen Dingen mit ihm überreinstimmen sollten, einen wirklichen Freund der Verfolgten haben. RESTAURANT INNSBRUCK« Av. 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