Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XXIX (1967)
- Issue
- 4 (Abril, 1967)
- Date
- 1967-04-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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6 BOLETIN INFORMATIVO ABRIL 1967 Von KURT R. GROSSMANN — New York Wenn immer Naziopfer ihre Stimmen erheben, aus moralischen oder materiellen u-ruenden, weil ihnen schweres Unrecht geschah, dann ist die Reaktion mancher deutschsprachiger Blaetter: das “Weltjudentum” volltuehre eine grosse Jagd auf den Schilling oder es betreibe “einen Generalangriff” auf die Bundesrepublik oder auf Oesterreich. Das ist ebenso widersinnig wie falsch, weil nicht die Ursache untersucht, aber die Wirkung unrichtig interpretiert wird. Es muss festgestellt werden, dass in all den Faellen, da die Naziopfer Oesterreich oder die deutsche Bundesrepublik an ihre Verpflichtung erinnerten, ein schweres Unrecht wiedergutzumachen, es sich um sehr begruendete Forderungen handelte: ob es sich um die Naziopfer handelt, die wegen eines kuenstlich gezogenen Stichtages nicht in das BEG-Schlussgesetz integriert wurden oder um die ueberlebenden Verfolgten aus Oesterreich, die jetzt endlich aufbegehren, da ihnen fuer gleiche Leiden nicht die gleiche Entschaedigung gewaehrt wurde wie anderen Gruppen. Immer handelt es sich dabei um “die Stiefkinder der Wiedergutmachung”, naemlich um Menschen, die Schwerstes erlitten, weil sie den Schutz der Rechtsstaatlichkeit verloren und ihnen fuer diese Leiden keine oder eine vollkommen ungenuegende Entschaedigung gewaehrt wurde. im Falle der Entschaedigungsberechtigten aus Oesterreich — ein erklatanter Fall von vielen — wurde ein Opfer durch Kolbenschlaege auf den Kopf in Auschwitz seines Augenlichtes vollkommen beraubt und er ist hundertprozentig erwerbsunfaehig. Er erhielt eine einmalige Entschaedigungszahlung von 8000 DM! Jene also, die so leichtfertig von einer Kampagne des “Weltjudentums” sprechen und sich in den Schlagzeilen u e b e r den Grundsatz unteilbarer Gerechtigkeit aufregen, sollten ihre Energie eingesetzt haben, Unrecht zu verhueten und sich nicht ueber die Notwendigkeit seiner “Wiedergutmachung” aufregen. In den Vereinigten Staaten, wie auch in England, Schweden und Suedamerika, sind seit Anfang des vorigen Jahres spontan eine Reihe von Organisationen entstanden, die es sich zur Aufgabe machen, den Naziopfern aus Oesterreich “fuer gleiche Leiden — gleiche Wiedergutmaenung” zu erkaempfen. Das ist schwierig, weil auf der einen Seite die oesterreichische Regierung, das oesterreichische Parlament scheinbar kaum daran denken, ihr seit langem schlafendes moralisches Gewissen zu erwecken, lim einen Modus vivendi spaeter, aber gerechter Ent- .schaedigung zu verwirklichen, auf der anderen die Bundesrepublik als Adresse fuer Gesamtdeutschland diese “Stiefkinder der Wiedergutmachung in die Wiedergutmachungsgesetzge b u n g einschliessen will. Das BEG- Schlussgesetz vom 18. September 1965 war der Schlusspunkt der Wiedergutmachung, und man wuenscht nicht, von neuen Forderungen zu hoeren, obwohl diese keinswegs neu sind, sondern bisher unerfuellt geblieben sind. Diese Stiefkinder der Wiedergutmachung aus Oesterreich haben das erstemal ihre Entschlossenheit in ihrer Organisation in einer Massenversammlung bewiesen, um zu erreichen, was ihnen rechtens zusteht. Auf Grund des Kreuznacher Abkommens des Jahres 1961 hat die Bundesrepublik Oesterreich eine Summe von 95 Millionen D- Mark auch fuer Wiedergutmachung gegeben und daher zumindest eine moralische Verpflichtung gegenu e b e r diesen Naziopfern anerkannt, wie Oesterreich eine rechtliche hat. Der Unterschied der E’ntschaedigung deutsc her und oesterreichischerseits steht im Verhaeltnis 20 zu 1. Der Berufsschäden eines Anwalts zum Beispiel, der das 65. Lebensjahr erreicht hat; erhaelt nach dem BEG vom 18. September 1965 eine monatliche Rente von 1030 DM, waehrend derselbe Anwalt, nur weil er in Wien oder Graz geboren ist, eine einmalige Zahlung von, sage und schreibe, 2000 Mark erhaelt. Der Schrei, dieses Unrecht zu reparieren, muss daher verstanden werden. Ende Oktober hat in New York ein grosse Massenversammlung stattgefunden, die von mehr als 1600 Naziopfern aus Oesterreich besucht war. Aus diesem Anlass haben Gouv e r n e u r Rockefeller, Buergermeister John V. Linösay, die Senatoren Jacob K. Javits und Robert F. Kennedy, viele Mitglieder des Repraesentantenhauses, wichtige juedische Persoenlichkeiten, wie Dr. Joachim Prinz u. a., unterstuetzende Erklaer u ngen abgegeben. Fuer deutsche Leser erscheint die Erklaerung von Senator Javits besonders interessant: “Die besten Wuensche fuer die Mitglieder und Freunde des neu gebildeten Council for Equal Compensation of Nazi Victims from Austria. Es ist beunruhigend, dass heute nach mehr als zwanzig Jahren nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges wesentliche Fragen der Entschaedigung der Naziopfer aus Oesterreich noch nicht geloest sind. Oesterreich, welches m den dreissiger Jahren Deutschlands Fuehrung folgte, sollte heute der Fuehrung der westdeutschen Regierung in der Frage der-Entschaedigung folgen. Allen Anwesenden warme Gruesse”. Die Javits-Erklaerung bedeutet nicht, dass die Frage der Integrierung der Opfer aus Oesterreich in die deutsche Gesetzgebung sich damit erledigt. Sie ist durch verschiedene Entscheidungen, wie zum Beispiel des Oberlandesgerichts in Zweibruek ken akut. Was aber diese und andere Erklaerungen und die einstimmig angenommene Resolution der Naziopfer zum Ausdruck bringen ist, dass die Bundesrepublik und die Republik Oesterreich gemeinsam die Aufgaben haben, dieses letzte schwere Unrecht gegenueber den Naziopfern aus Oesterreich zu beseitigen, denn, wie ein deutscher Minister sagte: Gerechtigkekit ist der unabk o e m m 1 iche Kategorische Imperativ des deutschen Volkes ... Im Maerz 1952 hielt der verstorbene Rektor der Universitaet Muenchen, Romano Guardini, vor seinen Studenten eine Rede ueber das Thema “Verantwortung, Gedanken zur juedischen Frage”, in der er mit Recht “Kollektivschuld” als sinnlos ablehn te, aber ueber die Mitverantwortung erklaerte: “Wenn ein Mitglied meiner Familie ein Unrecht begangen hat, dann darf ich sagen: ich bin daran unschuldig. Nicht aber darf ich sagen: es geht mich nichts an. Schuldig werde ich nur durch das, was ich selbst tue oder schlachtet hätten, so die US- Magazine “Time” und “Newsweek”, und in Paris “France Soir”, “Le Figaro”, “Le Monde” und der rechtsgaullistische “Aux Ecoutes”. So wurde der Zwischenfall zu einer cause celebre hochgespielt... “Unter Ausschluss der Oeffentlichkeit” Dass der Staat Israel der Leidtragende wurde, konnte nicht ausbledben. Umso naeher lag der gegen die zustaendigen Instanzen erhobene Vorwurf, dass ihnen hier bedenkliche Verfahrensirrtuemeir unterlaufen seien. Dabei beschraenkte sich die der Knesseth von oppositionellen Abgeordneten und auch in der Presse geaeusserte Kritik nicht darauf, dass der Wunsch, den journalistischen Fehlgriff des “Bul” geheimzuhalten, der Bagatelle erst eine ihr nicht gebuehrende Bedeutung zugeschanzt haette. Wichtiger noch als die Fehlbeurteilung des Vorfalls mit ihrer Folge, dem nachteiligen Echo hier im Lande wie draussen in der Welt, war den Kritikern die Frage, ob es in einer Demokratie grundsaetzlich ueberha u p t erlaubt sei, Staatsbürger unter totalem Ausschluss der Oeffentlichkeit sowohl vor Gericht zu stellen wie ins Gefaengnis zu bringen. Gegen behoerdliche Praktiken dieser Art ist man begreiflicherweise doppelt und dreifach alergisch in einer Bevoelkerung, von der Zehntausenden noch die schreckliche Erin nerung an das Nichtvorhandensein jeglicher Rechtsgarantien im Dritten Reich wie im stalinistischen Regime als lebenslanger Schock im Bewusstsein geblieben ist. Im diametralen Gegensatz ziu dieser ¡nationalsozialistischen und russisch-kommuunterlasse; aber beteiligt bin ich an allem, was die Glieder meiner Familie tun. Denn ich stehe in ihr, und ihre Ehre ist — bis zu einer gewissen Grenze — auch die meine. Wenn die Familie gedeiht, nehme ich mit Selbstverstaendlichkeit an diesem Gedeihen teil. Wenn Einzelne in ihr Grosses leisten, fuehle ich das mit Recht als etwas, das mich mithebt und traegt. So muss ich auch das, was in ihr an Unrecht geschieht, in meine Verantwortung nehmen, sonst bin ich ein Schmarotzer. Ich muss mich mit ihm auseinandersetzen und tun, was mir moeglich ist, damit es in Ordnung komme. nistischen Willkuerjustiz war prozessuairechtlich fuer die swei Redakteure korrekt gesorgt worden, wie jetzt begannt wurde. Gute Anwaelte latten ihnen zur Verfuegung bestanden. Sie waren unter Zubilligung mildernder Umstaende weder zu 15 Jahren aoeh gar zu lebenslaenglicher Saft verurteilt worden, wie die beiden einschlaegigen Gesetze (von 1945 -und 1957) es fuer Landesverrat an sich vorsehen, sondern nur zu zwoelf Monaten und konnten ihren “Bul”, man denke, vom Gefaengnis aus weiter redigieren. Darueber, das sie sich denkbar unverantwortlich aufgefuehrt hatten und vom Gericht glimpflich behandelt worden sind, gibt es auch bei den Kritikern des Verfahrens nur eine Meinung All das befreit nach ihrer Ueberzeugung indessen den Justizminister als hoechste zustaendige Instanz nicht vom Vorwurf, die Beschlagnahme der Zeitschriftnummer, die Verhaftung der Redakteure im Dezember und den Prozess von A bis Z solange “unterdrueckt” zu haben, bis die auslaendischen Presseberichte die Regierung zum Communiqué vom 19. Februar zwangen. Derart in die Defensive gedraengt, verfuhr der Minister in der Knesseth, in der Fragestunde des Radio und vor den Journalisten, die ihm in Jerusalem zusetzten, zunaechst nach der Regel, dass der Angriff die beste Verteidigung ist; er lehnte so schroff wie ironisch insbesondere den hier und da in der israelischen Presse wie in einer angesehenen londoner juedischcn Zeitung publizierten Vorschlag ab, aus diesem Anlass zurueckzutreten. Dann aber maessigte er den Ton. Er stellte in Aussicht, dass die meisten der “von den Englaendern der palaesti- “Das gleiche gilt fuer das Volk. Aus unmittelbarem Gefuehl heraus, weiss jeder recht geschaffene Mensch sich mit dem Leben seines Volkes verbunden. Diese Verbundenheit bildet ein Wesenselement des geschichtlichen Daseins. Jeder empfindet das Grosse, das im Volk geschehen ist, als auch ihm gehoerig. So muss er auch das Unrecht, das da geschieht, in seine Verantwortung aufnehmen. Es trifft seine Ehre; und er ist gehalten, das Seine zu tun, damit es in Ordnung komme”. “...damit es in Ordnung komme”, was den Naziopfern aus Oesterreich an Unrecht geschah! (Schluss von Seite 3) nensischen Mandatszeit geerbten Notverordnungen ueber die Pressezensur “demnaechst abgeschafft werden wuerden, und kuendete sogar ein” Grundgesetz ueber Menschenrechte” als Teil der noch ausstehenden Staatsverfassung an. Kleine Ursachen, grosse Wirkungen! Noch weniger als andere, unvergleichbar staerkere Laender, mit unbestrittenen Grenzen, kann ein Staat auf die Geheimhaltung der Massnahmen seines Sicherheitsdienstes verzichten, wenn er so wie Israel von feindlich gesinnten Nachbarn staendig in seiner nackten Existenz bedroht ist. Das unterliegt keinem Zweifel. Im Prinzip rechtfertigt es sicher auch die, uebrigens strikt auf Fragen militaerischer Relevanz eingeschraenkte Vorzensur ueber die hiesige Presse. Dennoch haette die Regierung diesmal mehr Voraussicht an den Tag legen koennen. In diesem kleinen, aber ach so “interessanten” Lande befinden sich ganze Rudel smarter auslaendischer Korrespondenten ohne Unterlass auf der Jagd nach berichtenswer ten Neuigkeiten auch die geheimsten entgehen ihnen nach alter Erfahrung auf die Dauer nicht. R e g e 1 m a e ssig finden sie Mittel und Wege, sie ihren Zeitungen zukommen zu lassen. Und dann wittern diese Zeitungen wer weiss was hinter Derartigem, gerade wenn diei hiesigen Behoerden es verscnweigen wollten, und lassen es sich nicht nehmen, die “Enthuellung” entsprechend aufzubauschen. Bedenkt man das, haben diese Behoerden hier eigenhaendig dazu beigetragen aus der Muecke einen Elefanten zu machen, eine Weltsensation aus der kleinkarierten “Affaire Bul”. V C1A.LTOA. Kunstgewerbliche Handweberei Wollkleider — Jackenkleider — Roecke — Ponchos fuer Damen und Kinder — Stolas — Tischwaesche aus DUNOVA und Leinen — Cortes fuer Kleider und Roecke, etc. Santiago Sta. Elena 2251 Providencia 2507 Viña del Mar Quinta 274 Temuco M. Montt 850 Local 109 Zu viel Laerm...