Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XXIX (1967)
- Issue
- 1 (Enero, 1967)
- Date
- 1967-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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ENERO 1967 BOLETIN INFORMATIVO 7 Norbert Wollheim, der “voreingenommene Zeuge” Ich g,ehe nicht mehr als Zeu&e in die Bundesrepublik... Von Kurt R. Grossmann—New York Des Prozess der Selbstreinigung des deutschen Volkes nach seiner immensen Tragoedie ist kein leichter. Das war bereits klar geworden, als die Debatte 'um die Verlaengerung der Verjaehrungsfrisi am 10. Maerz 1965 im Bundestag gefuehrt w u r d e. Schlimmer noch, der Kompromiss, die widerstreitenden Meinungen auf einen Nenner zu brin gen, bewahrheitete d i e Glossierung in einem deutschen Kabarett, “dass wir (Deutsche) die Debatte um die Verlaengerung haben konnten, verdanken wir Tel Aviv, London und New York” Es gibt keinen Zweifel darue'ber, dass die Mehrheit des deutschen Volkes weder materielle noch moralische Wiedergutmachung wuenscht. Die Wahlergebnisse in Hessen und Bayern, die hasserfüllten Artikel in der “National Zeitung und Soldaten Zeitung” und anderen rechtsextremen Blaettern sind eigentlich nur ein Niederschlag fuer die immer staerker werdende Stimmung gegen das, was gemeinhin die Bewaeltigung der Vergangenheit genannt wird. Die Urteile der Gerichte in aen Prozessen gegen die Kriegs— oder Naziverbrecher und vor allem die Urteilsbegruendungen sind ein Beweis dafuer, dasS auch die Richter nicht ueber ihren Schatten springen koennen und entweder ueberraschend milde Urteile faellen Gder den betroffenen, wenigen ueberlebenden Zeugen der Katastrophe Voreingenommenheit vorwerfen, wenn sie nicht in der Lage sind, auch “etwas Gutes” ueber den Angeklagten mitzuteilen. Nun ist der Ausdruck “Voreingenommenheit” gegenueber einem Zeugen sinnlos, der unter seinem Eid wahrh.eitsgemaess Zeugnis ueber Miterlebtes ablegt. Man kann von einem Zeugen, der von SS—Bestien misshandelt und maltraitiert worden ist oder der miterlebte, wie diese Mitgefangene erschossen oder so fange quaelten, bis sie ihr Leben aushauchten, nicht verlangen, dem Gericht mitzuteilen, dass dieser Unmensch ein Christ sei, der dem Gebote Gottes, “Du sollst nicht toeten”, getreulich folgte. Voreingenommenheit kann doch nur dann einem Zeugen vorgeworfen werden, wenn er wider besseres Wissen, nur aus Abneigung, faelschlich einen Angeklagten belastet. Der Vorwurf der Voreingenommenheit ist aber einem Manne gemacht worden, der nicht nur in Auschwitz das Schwerste erlebte, sondern dessen Zeugenaussage im zweiten , Auschwitz - Prozess (vergl. “Frankfurter Allgem eine” vom 19. XII. 65) als klar, ueberzeugend, objektiv von den Berichterstattern beschrieben wurde. In der Urteilsbegruendung erkannte das Frankfurter Schwurgericht an, dass die Zeugen bestrebt waren, die Wahrheit zu sagen, und dass bei ihnen — mit zwei Aufnahmen — keine Voreingenommenheit bemerkbar gewesen ft SQNDER-BERICHT FÜR DAS B.I. sei. Diese eine Ausnahme war Norbert Wollheim, der den erfolgreichen Modellprozess gegen I. G. Farben wegen der Ausbeutung der Arbeitskraft juedischer Haeftlinge in Monowitz gefuehrt hatte. Er trug, wie ihm. die “Frankfurter Rundschau” attestierte, seine Zeugenaussage (Im Auschwitz Prozess 1965) “in bemerkenswerter Ruhe und Sachlichkeit” vor. Wollheim wurde vereidigt; aber nun stuetzt der Vorsitzende des Schwurgerichts, Amt s g erichtsrat Opper, den Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Zeugen Wollheim darauf, dass er auf dessen Frage, welchen Ruf der Angeklagte Neubert genossen habe, geantwortet hat: “Die herkoemmliche moralische Wertung von Gut und Boese ist fuer Auschwitz, das Vernichtungszentrum des europaeischen Judentums, nicht anwendbar. Jeder SS-Funktionaer, der diesem Vernichtungssystem gedient hat, war Teil dieses Systems und stand fuer uns auf der untersten Stufe einer wenn ueberhaupt noch denkbaren menschlichen Skala”. Norbert Wollheim sagte mir, dass er viermal als Zeuge gegen Kriegs— bzw. Naziverbrecher in der Bundesrepublik aufgetreten sei, und zwar im beruehmten Nürnberger I. G. Farben Prozess, im Veit Harlan - Prozess in Hamburg und schlieslich in den Prozessen um Auschwitz - Funktionaere in Osnabrueck und Dezember 1965 in Frankfurt am Main. Im Nuernberger Prozess habe er Richter gefunden, die seine Aussage objektiv und gemaess ihrer tatsaechlichen Bedeutung beurteilten. “Im Veit H'arlan - Prozess vor einem deutschen Gericht — 1948 — hat mich der aufsehenerregende Freispruch Veit Harlans veranlasst, in der zweiten Instanz nicht weiter als Zeuge aufzutreten, zumal derselbe Richter, dessen Freispruch fuer mich einer Verunglimpfung der ermordeten juedisehen Opfer gleichkam, auch in der zweiten Instanz den Vorsitz fuehrte”. Als ich Norbert Wollheim fragte, was ihn veranlasst habe, 1959 und 1965 dennoch wieder als Zeuge aufzutreten, antwortet er mir: “Zunaechst die Pflicht, die ich meinen umgekommenen Mitleidenden schulde, eine Hoffnung auf endliche Suehne der Verbrechen des Jahrhunderts, und schliesslich wollte ich mich dem Bemuehen um moralische Wiedergutmachung im neuen Deutschland nicht entziehen. “Was waren Ihre Erfahrungen?” frage ich Wollheim. “Der Osnabruecker Prozess gegen den frueheren SS— Hauptscharfuehrer Rackers, der bei der Evakuierung von Auschwitz vor den heranrueckenden russischen Truppen im Januar 1S45 schwache Haeftlinge erschossen hatte, endete mit einem -mir bis heute unbegreiflich gebliebenen leichten Urteil. In seiner Urteilsfindung hatte das Gericht erklaert, dass die Zeugenaussagen der wenigen Ueberlebenden nicht ausreichten, um diesen Unhold wegen Mordes zu verurteilen”. Dieses Faktum hat Norbert WTollheim enttaeuscht, weil das Urteil ungerecht war und nicht die Verbrechen suehnte, die der Angeklagte begangen hatte. Dennoch, sechs Jahre spaeter, fliegt Norbert Wollheim nach Frankfurt, um den ehemaligen SS-Sanitaeter Neubert, der bestreitet, bei Selektionen mitgewirkt und eigenmaechtig Kranke und alte Haeftlinge in die Gaskammern geschickt zu haben, dieser Taten zu ueberfuehren. Das hat Wollheim gewissenhaft getan, als er die schauerliche Geschichte von dem “Henker mit dem Apfel” erzaehlte, weil er Zeuge wurde, wie der angeklagte SS- “Sanitaeter” Neubert die an ihm vorbeimarschierenden Haeftlinge zum Tode selektierte und dabei mit Wohlbehagen an einem Apfel kaute, Der Vorwurf angeblicher Voreingenommenheit des Gerichtes hat Norbert Wollheim nicht nur enttaeuscht, nicht nur geschmerzt, sondern weit mehr die Hoffnung in Frage gestellt, ob das neue Deutschland, vor allem seine Richter, ernstlich den Willen haben, den durch die Mordtaten der SS geschaendeten Namen ihres Volkes zu rehabilitieren. “Das Unglueek, das diese Gewaltverbrecher ueber uns Juden und alle anderen Feinde des Nazi-Regimes gebracht haben, ist nicht wiedergutzumachen. Diese Vergangenheit zumindest durch den kompromisslosen Willen der Selbstreinigung zu bewaeltigen, ist ein eminentes moralisches Anliegen, auf dessen Verwirklichung nicht nur wir Verfolgte gewartet haben, vor allem dort, wo schwere individuelle Schuld offenbar ist. Nun aber habe ich erneut erkennen muessen, wie dies z.B. auch Rechtsanwalt Henry Ormond im Frankfurt in seiner kritischen Betrachtung des Duesseldorfer Einsatzkommando - Prozesses so mutig kritisiert, dass die Justiz aus einem mir unverstaendlich psychologischen Solidaritaetsbewusstsein mit den Angeklagten Recht und Gerechtigkeit hintenanstellt, mir aber uebel nimmt, einen Henker als Henker bezeichnet zu haben bzw. von mir als einstigem Opfer und jetzigem Zeugen erwartet, ueber einen Massenverbrecher “etwas Gutes” zu sagen. Diesem Verlangen im Falle des apfelkauenden Henkers. Neubert nicht nachgekommen zu sein, hat das Frankfurter Gericht mir als Voreingenommenheit angekreidet. So bin ich nach langer Ueberlegung zu der Erkenntnis gekommen: “Es ist umsonst!” Einer erneuten Vorladung als Zeuge vor einem deutschen Gericht werde ich nicht mehr Folge leisten, da ich, das Urteil im zweiten Auschwitz - Prozess beweist es mir, nicht mehr an die Unvoreingenommenheit der deutschen Gerichte in Prozessen gegen K. Z. und andere Gewaltverbrecher aus der Nazizeit zu glauben vermag”. Fábrica Heba Ltda- Tóanos 744 -t«l 63026 Maletería City Monjüas 827 - Tel. 398258 Maletería Master * Estado 377 - Tei. 36984 Koffier - Bmiaettrtíhmi - Hcmdschuhe DamemtaacHen * Sportartihel (F uaaball-Baakaiball-Vollayball-Tannlsarlikal) BACHNER Y CIA. LTDA. Casilla 9357 — Santiago Magnifico modelo para baños de sol; playa y jardín. Cubierta de lona HACE MAS GRATO SU DESCANSO ti V**^*0%‘ iS FABRICADO POR FLAQU9 CAMAS, MESAS, SILLONES, ETC. al Pool del Estadio 1