Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XXVIII (1966)
- Issue
- 12 (Diciembre, 1966)
- Date
- 1966-12-01
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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lü BOLETIN INFORMATIVO DICIEMBRE 1966 Israel und die EWG Am 5. Oktober uebergab Israels Botschafter in der Bundesrepublik, Asher Ben Natan, Bundesaussenminist e r Dr. Schroeder die Note der israelischen Regierung mit der Bitte an die Bundesregierung, Israels Antrag auf Assoziierung mit der Europaeischen Wirtschaftsgemeinschaft zu unterstuetzen. Der zwei Seiten umfassenden Note ist ein ausfuehrliches Memorandum angefuegt, das in 18 Punkten Israels Wunsch dadurch untermauert, dass es die israelische wirtschaftliche Entwicklungsgeschichte und vor allem auch die Handels- und Wirtschaftsentwicklung darstellt. In den ersten Punkten wird die geschichtliche Entwicklung Israels aufgezeigt und dabei vor allem auch daran erinnert, welch enge Bindung der Staat Israel zur europaeischen Kultur, Demokratie und nicht zuletzt zu den europaeischen Voelkern hat, was durch die Tatsache der Verfolgung der juedischen Bevoelkerungsteile in den europaeischen Staaten, deren Reste nach Israel auswanderten, besonders belegt ist. Es wird daran erinnert, welch uebermaessige Belastungen der junge Staat durch die Aufnahme dieser Fluechtlinge aus Europa nach dem Zweiten Weltkrieg zu bewaeltigen hatte. Das Memorandum weist in Punkt 5 darauf hin, dass eine jaehrliche zehnprozen tigc Steigerung des Bruttosozialprodukts in der israelischen Wirtschaft zu verzeichnen sei. In Punkt 6 wird dargelegt, welche Bedeutung der Staat Israel dem Gesundheitswesen, ' seinen Schulen und dem sozialen Aufstieg beimisst: ein Drittel des Staatshaushaltes wird fuer diese Zwecke verausgabt. In den 18 Jahren des Bestehens des Staates hat sich die israelische Bevoelkerung vervierfacht. Im Hinblick auf die israelische Landwirtschaft weist das Memorandum darauf hin, in welchen Produkten Israel bereits vollstaendig autark ist, aber auch darauf, dass es in bestimmten Produkten grosse Einfuh r e n taetigen muss, so z.B. muss der gesamte Reisbedarf importiert werden; Brot- und Futtergetreide sowie Pflanzenoele zu zwei Dritteln des Bedarfes, Rindfleisch zur Haelfte. 120 miU. Dollar gab Israel 1965 fuer Lebensmit- *telimporte aus. Die Exporte, so sagt das Memorandum, werden in den Landwirtschaftsprodukten 1970 160 Millionen Dollar betragen. Es weist allerdings darauf hin, dass durch eine Begrenzung der guenstigen Boeden, die mit Suesswasser versorgt werden koennen, eine Verlangsamung dieses Anstiegs eintritt. Umso mehr verweist das Memorandum auf die industriellen Anstrengun gen Israels. 25% der Bevoelkerung des jungen Staates sind in der Industrie beschaeftigt bei einer jaehrliehen Produktionszuwachsrate von 15%. Um den EWG-Laendern darzulegen, wie stark Israel sich auf die Ausweitung seiner Industrie verlegt, ist in dem Memorandum darauf hingewiesen, dass man in den naechsten zehn Jahren allein 1,5 Milliarden Dollar in den Industrieen des Landes investieren will. Damit ist der Hinweis verbunden, dass der groesste Teil dieser wichtigen Investitionen aus den Staaten der Europaeischen Wirtschaftsgemeinschaft geliefert werden koennte. 1965 erhoehten sich die israelischen Importe auf 843 Millionen Dollar, das sind 300 Dollar pro Einwohner im Jahr. Die Importe umfassten zum grossen Teil - soweit sie sich auf Industrieprodukte bezogen, wenn man von den 120 Millionen Dollar-Einfuhren der Agrarproduktion. absieht —, Investitionsgueter, Rohstoffe und Halbfabrikate. Das M e m o r a ndum zeigt sehr offen und ehrlich das Handelsdefizit Israels auf. In beiden Richtungen hat sich der Warenverkehr zwischen Israel und den Staaten der Europaeischen Wirtschaftsgemeinschaft kontinuierlich entwickelt. Zwischen 1958 und 1985 gab es ein Handelsdefizit zwischen Israel und den sechs Staaten der EWG von 700 Millionen Dollar. Dazu ist zu sagen, dass sich das Defizit von 1958 bis 1962 in der Handelsbilanz Israels mit der EWG jaehrlich auf rund 80 Millionen Dollar belief, 1963 auf 48 Mil- . honen Dollar absank und 1964 auf rund 138 Millionen Dollar anstieg, was besonderen Einfluessen zuzuschreiben ist. 1963 standen den israelischen Einfuhren aus der EWG von etwa 200 Millionen Dollar Ausfuhren in die sechs Staaten von rund 122 Millionen Dollar gegenueber. Durch die Exporte konnte also rund 60% gedeckt werden, waehrend es 1958 nur rund 30% waren. Die Dekkungsquote bei den Gesamteinfuhren Israels durch Ausfuhren lag 1965 etwas ueber 50% gegenueber ebenfalls 30% im Jahre 1958. Die gesamte Zahlenrelation zeigt, dass sich im Zeitraum 1958 bis 1965 der Warenverkehr Israel - EWG guenstiger entwickelt ‘hat als die Gesamtrelation von Einfuhr zur Ausfuhr. Der Anteil des israelischen Exportes in die EWG am Gesamtexport Isra eis erhoehte sich von rund 23% auf 29%, waehrend der EWG -Anteil am Gesamtimport Israels mit +/— 23% ziemlich konstant blieb. Die Auswirkungen des Handelsabkommens zwischen Israel und der EWG vom Juni 1964 brachten eine Steigerung der israelischen Exporte in die Gemeinschaftsstaaten von 14,5%, waehrend sich die Gesamtausfuhr Israels im gleichen Zeitraum um 23% erhoehte. Abgesehen vom Zitrusexport und den Exporten von geschliffenen Diamanten, die im Jahre 1965 einen Exportanteil von rund 30% des israelischen Gesamtexportes hatten - die Agrarausfuhren betrugen 25% gingen Industriewaren in die Gemeinschaft sogar zurueck, selbst dort, wo einige Zollerleichterungen zu verzeichnen waren. Zu den Ausführungen des Memorandums gehoert auch der Hinweis auf die grossen Leistungen Israels auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe. Rund 12.000 Praktikanten aus asiatischen, afrikanischen und lateinamerikanischen Staaten wurden in Israel ausgebildet. 2.500 israelische Fachleute wurden in die Entwicklungslaender entsandt. Diesen Hinweis hat das israelische Memora ndum nicht ohne Grund gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass Israel bei einer Assoziierung mit der EWG hier durch seine Erfahrungen sehr nutzbringend in die Entwicklungsueberlegungen der europaeischen Staaten eingreifen koennte, denen es oftmals an Flachleuten mangelt, waehrend Israel fuer die Ausweitung seiner Entwicklungsbemuehungen das notwendige Geld fehlt. LANGWIERIGE BERATUNGEN Eines wird man heute schon sagen koennen: Keiner der EWG-Staaten wird sich angesichts der vielschichtigen Probleme, so hoert man es aus Bruessel, zu einer spontanen Reaktion ~ e n tschliessen. Die deutsche Haltung kann zum Zeitpunkt, da das Memorandum auf den Tisch gelegt wurde, und was den Good Will betrifft, dahin zusammengefasst wer den: Man wird eine Regelung suchen, die zum groesstmoeglichen Wirtschaftsnutzen Israels und auch der Europaeischen Wirtächaftsge m e i nschaft fuehrt. Die gesamte Entscheidung muss unter dem Gesichtspunkt gesehen werden dass fuer die Assoziierungsregelung der Artikel 238 des Vertrages zur Gruendung der Europaeischen Wirtschaftsgemeinschaft massgebend ist der folgenden Wortlaut hat: ’’Die Gemeinschaft kann mit einem dritten Staat, einer Staatenverbindung oder einer internationalen Organisation Abkommen schliessen, die eine Assoziierung mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, gemeinsamen Vorgehen und besondere Verfahren herstellen. Diese Abkommen werden nach Anhoeming der Versammlung einstimmig vom Rat geschlossen. Werden durch diese Abkommen Aenderungen dieses Vertrages erforderlich, so muessen diese zuvor nach dem in Artikel 236 vorgesehe - nen Verfahren angenommen werden”. Diese Regelung besagt eindeutig, dass derartige Assoziierungsabkommen e i nstimmig, also mit allen sechs Stimmen der ’Mitgliedsstaaten, beschlossen wer den muessen. Das allein zeigt, welche Schwierigkeiten ueberwunden werden muessen, wenn man zu einem positiven Ergebnis in dieser Frage kommen will. In den Beratungen der gemischten Kommission, die im Rahmen des bestehenden Handelsvertrages Israels mit der Europaei s c hen Wirtschaftsgemeinschaft eingesetzt wurde, und die vom 22. bis 24. Juni 1966 ueber die Wuensche Israels nach Zollaussetzungen und Kontingentierungserleic h t erungen beraten hat, zeigte es sieh, dass ausser einem einzigen Punkt, naemlich der Einfuhr von gezuckert e n Grapefruitvierteln in Dosen, alle Wuensche Israels abgelehnt wurden, zum Teil durch die italienische Stimme, zu einem anderen Teil durch die in letzter Minute wieder an den Verhandlungstisch kommende franzoesische Delegation. Fuer eine sachliche Behandlung des israelischen Antrages ergeben sich zweifellos Fragen, die grundsaetzliche Entscheidungen fuer die Europa eische Wirtschaftsgemeinschaft aufwerfen. Israel liegt nun einmal in einem politischen Spannungsgebiet ausserhalb des europaeischen Raumes. Wie weit soll, wie weit kann eine Europaeische Wirtschaftsgemeinschaft, die noch kein politisches Dach im Sinne einer politischen Gemeinschaft Europas besitzt, sich ausserhalb einer Handels— Handelsverkehr mit den sechs Staaten des Gemeinsamen Marktes in Millionen Dollar Jahr Ausfuhr aus Einfuhr aus Israelischer den EWG- Israel in die Passiv- Saldo Laendern EWGnach Israel Laender 1961 173 66 107 1962 143 72 71 1963 158 110 48 1964 234 96 138 1965 190 110 80 und Wirtschaftspolitik allgemein politisch engagieren? Das zweite Problem: Wie weit soll und kann sich die Europaeische Wirtschaftsgemeinschaft geograp h i s c h ausweiten? Wie handelt man, wenn Nachbarstaaten Israels ebenfalls Assoziierungs a ntraege stellen, und wie weit soll man geographisch jgehen wenn z. B. der Iran einen A n t r ag auf Assoziierung stellen wuerde? Diese Fragen werden in Kreisen der EWG gestellt, nicht um Israel Schwierigkeiten aufzutuermen, sondern um zu zeigen, wie viele Einzelprobleme auf dem Tisch liegen, um eine Art Assoziierungsprogramm in B r u e s sei zu entwikkeln. Italien hatte von sich aus in Bruessel immer wieder die Forderung erhoben, eine derartige Erlaeuterung der Assoziierung zu erarbeiten, um festzustellen, in welchen Faellen sie durchgefuehrt werden koenne. Waere Israel ein europaeisches Land, so kann man immer wieder hoeren, wuerden wir es auffordern, Vollmitglied in der EWG zu werden. Zweifellos duerfte eine Assoziierung nahoestlicher Staaten ausserhalb Israels auch noch Unterschiede in der Behandlung etwa nach dem Assoziierungsabkommen fuer Nigeria oder Jaunde ins Gespraech bringen, eine Assoziierung, die praktisch einem Entwicklungshiifeabkommen mit Abnahmemoeglichkeiten d e r erzeugten Produkte zu vergleichen waere. Gerade wegen der Vielschichtigkeit der Assoziierungsvertraege, die bei der im Vertrag festgelegten Assoziierung der ehemaligen Hoheitsgebiete von Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft beginnt, und die wieder anders aussieht als die schon erwaehnte Assoziierung von Jaunde und Nigeria, verweisen israelische Kreise darauf, dass die Assoziierung anderer Nahoststaaten nicht mit einer israelischen vergleichbar sein wuerde, weil Israel eben praktisch ein europaeis-ch-er Staat sei, wie das auch in dem Memorandum zum Ausdruck kommt. Es geht also darum, das israelische Anliegen in wirtschaftlicher und in politischer Hinsicht zu pruefen. Nicht nur in Bonn, sondern in allen sechs Hauptstaedten ist man offensichtlich damit beschaeftigt, diese Vorarbeiten zu leisten. In israelischen Kreisen weist man darauf hin, dass die EWG die Moeglichkeit habe, als regionaler Bund bestimmte Praeferenzen zu geben, die ausserhalb der im GATT-Abkommen, festgelegten Medstbeguenstigu n g e n liegen. Zu der Gesamtpruefung die jetzt vorgenommen wird und warum man sich besonders an die Bundesregierung wendet, sagt man in israelischen Kreisen, dass das Assoziierungsproblem Israels fuer fuenf Hauptstaedte ein politisches Problem und nur in einem Falle ein wirtschaftliches Problem sei Nur Italien habe wirtschaftliche Sorgen auf dem Gebiet der Zitrusimporte und einiger anderer Industrieprodu k t e immer wieder durchblicken lassen. Ob man vor Dezember zu diesem Thema wieder etwas erfaehrt, wird man als sehr fraglich ansehen , muessen, denn schon die wenigen hier angeschnittenen Proble m e zeigen, -fuer welchen Diskussionskatalog z. B. -eine deutsche Delegation Antworten mit nach Bruessel nehmen muss, wenn im Kreise der Staaten -der -Europaeischen Wirtschaftsgemeinschaft, also im Ministerrat, der israelische Antrag behandelt wird. Eine gruendliche Pruefung sollte daher in Israel nicht als eine Verwaesserun-g einer deutschen Haltung fuer Israel angesehen werden, sondern vielmehr als eine gruendliche Arbeit, um viel leicht auch anderen Partner- Staaten, die auf Grund ihrer Lage nationale Bedenken gegen eine Assoziierung Israels in der Gemeinschaft aeussern koennten, sachlich und fachlich begegnen zu koennen. Aus einem Artikel von Rolf Vogel, erschienen in “Deutschland -Bericht”. 9£otel Ci Kent SANTIAGO DE CHILE HUERFANOS 878 DEPARTAMENTOS Esquina con Estado CON LIVING-ROOM TELEFONO 34026 BAÑO PRIVADO Y CASILLA 10004 TELEFONO