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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1965-04-01 · 4 (Abril, 1965) · p. Seite 9

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XXVII (1965)
Issue
4 (Abril, 1965)
Date
1965-04-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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ABRIL 1965 BOLETIN INFORMATIVO 9 VERBRECHEN UND VERJAEHRUNG Am 25. Maerz hat der Bundestag die Verjaehrungsfrist fuer NS-Verbrechen bis zum 31. Dezember 1969 verlaengert. Dieser Beschluss wurde mit 344 Stimmen gegen 96 angenommen. Die Abgeordneten der PDP (Freien Demokraten) stimmten dagegen. Zum Zeichen seines Protestes gegen diesen Parlaments-Beschluss, den er als “verfassungswidrig'’ bezeichnete, ist der Justizminister der BRD Ewald Bucher, zurueckgetreten. Es besteht kein Zweifel darueber, dass die Verlaengerung der Verjaehrungsfrist um viereinhalb Jahre nur eine Kompromissloesung, aber keineswegs eine definitive Aeusserung zu dieser schweren Frage darstellt. Am besten formuliert dies die h a m b u rger Zeitung “Die Welt” in einem Leitartikel, den wir separat abdrucken und in dem sie ausfuehrt, dass das Parlament sich “fuer die bequemste, nicht fuer die moralisch-politisch fundierteste Loesung (entschied)”. Nichtsdestoweniger, und trotz aller schweren Bedenken gegenueber dem Beschlus des Bundestages, soweit er uns bisher bekannt ist, muss anerkannt werden dass mit dieser Resolution die Bundesrepublik Deutschland bewiesen hat. dass die nachhaltigen Appelle juedischer und nicht juedischer Organisationen und Persoenlichkeiten aus der ganzen Welt nicht ungehoert verhallten, sondern dass das deutsche Volk beweisen will, dass die Abkehr von den Untaten des Nazi-R e g i m es mehr ist als nur ein Lippenbekenntnis. pft ist von berufenster Seite darauf hingewiesen worden, dass in dem Verlangen, die Verjaehrungsfrist fuer Nazi-Verbrechen aufzuheben sich, nicht der Drang nach Rache aeussert, sondern, dass in dieser Haltung, die heute in den Gesetzen fast aller Kulturstaaten ihren Niederschlag gefunden hat, die rechtliche Sanktionierung der Doktrin gesehen werden muesse, dass es Delikte gibt, die zu gross fuer m e n s c h liches Verstaendnis sind, und die deme n t s prechend auch nicht mit den fuer gewoehnlich geltenden Masstaeben gemessen werden koennen. Diese Haltung wird auch, ganz besonders gegenueber den vielfach formulierten formaljuristischen Einwaenden rechtsphilosophisch von dem Professor fuer politische Wissenschaft in Heidelberg, Carl Friedrich, formuliert, der in einem Aufsatz “Jenseits rechtsstaatlicher Normen” dazu u. A. folgendes ausfuehrt: “Die Verjaehrung ist gar keine einen Rechtsanspruch begründende Regelung, sondern ein institutionalisierter Gnadenakt. Sie enthaelt daher, wie alle Gnadenakte, auch eine rechtspolitische Komponente; der Gnadenakt soll eine durch die formale Ordnung in Frage gestellte Verwirklichung der Gere chtigkeit gewaehrleisten. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil die sinngem a e s s e Anwendung von Rechtsnormen aus der Zeit vor der nationalsozialistischen Herrschaft auf die Vorgaenge und Verhaltensweisen waehrend der nationalsozialistischen Herrschaft selbst schon problematisch ist. Es scheint nach diesen Ueb e r 1 e gungen ratsam, die Frage nicht so zu fassen, ob eine Verlaengerung der Verjaehrung statthaft sei, sondern vielmehr einmal klarzustellen, dass die weit über das bestehende Strafrecht hinausgehenden Straftaten einen Sonderfall darstellen, auf den die Verjaehrungsvorschriften keine Anwendung finden”. Unter dem Eindruck des staendig wachsenden Drucks der oeffentlichen Meinung inner— und auserhalb Dteutschlands, aufgewuehlt durch die neuerdings in der BRD stattfindenden Kriegsverbrecher-Prozesse, begann am 10. Maerz eine grosse Debatte im Bundestag, bei der Vertreter aller Parteien das Wort nahmen. Da wir es von Interesse fuer unsere Leser erachten, bringen wir nachstehend Auszuege aus dieser Debatte, die sich am 25. Maerz in dem eingangs erwaehnten Beschluss konkretieren sollte, der trotz aller Bedenken einen grossen Schritt vorwaerts bedeutet. WILLEN ZUM RECHT DARTUN Zu Beginn der Bundestagsdebatte ueber die Frage der Verjaehrung von NS-Verbrechen erlaeuterte Bundes justizminister Bücher den Bericht, den die Bundesregierung zum Stand der Auf klaerung von NS-Verbrechen vorgelegt hat. Der Justizminister bezeichnete es als “leidvolle Erkenntnis”, dass auch nach dem 8. Mai 1965 noch mit dem Bekanntwerden unbekannter Taten oder unbekannter Taeter in massgebenden Stellungen gerechnet werden muesse. BEFREIUNG VON MOERDERN UND VERBRECHERN Die Debatte wurde durch den Berliner CDU-Abgeordneten Ernst Benda eroeffnet der seinen neuformulierten Antrag zur Verjaehrungsfrist fuer Mord begruendete. Sein erster Antrag sah ei ne Verlaengerung der Verjaehrungsfrist um zehn Jahre vor. Die Neufassung des Antrag Sieht eine Abschaffung der Verjaehrung fuer alle Straftaten vor, die mit lebenslangem Zuchthaus bedroht sind. Benda unterstrich, dass einer Verlaengerung der Aufhebung der Verjaehrungsfrist keine verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten entgegenstuenden. Der Rechtsstaat muesse nicht nur auf Rechtssicherheit, sondern genauso auf Gerechtigkeit bedacht sein. “Und an der Gerechtigkeitsfindung sind wir alle beteiligt, nicht nur die Juristen”. Unter starkem Beifall aller Abgeordneten erklaertg Benda: “Das Rechtsgefuehl des Volkes wuerde in unertraeglicher Weise korrumpiert, wenn Morde ungesueihnt bLeibfen wuerden. Der Abgeordnete wies auf die zunehmende Neigung hin, nach den Verbrechen der deutschen Kriegsgegner zu fragen. Es sei allgemein bekannt, dass bei Kriegsen- Der neue Stichtag “Der Bundestag hat entschieden. Nicht der 8. Mai 1945, sondern der 31. Dezember 1949 wird als Stichtag fuer den Beginn der Verjaehrungsfrist gelten. Die Justiz hat damit gut viereinhalb Jahre gewonnen, bisher unentdeckt gebliebene Moerder aus der Zeit nationalsozialistischer Gewaltherrschaft zur Rechenschaft zu ziehen. Diese mit grosser Mehrheit, aber gegen die Stimmer der FDP, zust a n de gekommene Entscheidung setzt den Schlusspunkt hinter eine leid enschaftliche Diskussion. Sie zog sich ueber Monate hin. Sie wurde vom Ausland teils besorgt, teils haemisch betrachtet. Und doch sind wir nun, da das Parlament sich zu einer Entscheid u n g durchgerungen hat, von einem befreienden Aufatmen ebenso weit entfernt wie von einem aus vollen Herzen kommenden Dank an das Parlament. Es entschied sich fuer die bequemste, nicht fuer die moralisch-politisch fundierteste Loesung, die man nach der grossen, auf hohem Niveau gefuehrten Verjaekrungsdebatte g 1 a u bte erwarten zu duerfen. Die Loesung des Parlaments ist tragbar. Nicht weniger, aber auch ¡nicht mehr. Dem Justizminister Bucher, der selbst diese, dem Gegner einer Verlaengerung entgegenkommende Entscheidung nicht akzeptieren wollte, schien sie verfassungsrechtlich so wenig gerechtfertigt, dasser seinen Ruecktritt fuer angebracht hielt. Auch mit dieser politischen Demonstration eines Kabinettmitglieds ist nun das Ergebnis der Verj aehrungsdebatte belastet. Jetzt hat die Justiz das Wort. Sie wird zu beweisen haben, dass es moeglich ist, in vie r e i n h a 1 b Jahren alle restlichen Tatkomplexe aufzudekken die zu ahnden unsere historische und moralische Pflicht ist. Es muesste verheerend wirken, wenn dann in vier Jahren — wiederum in einem Wahljahr — jemand auch nur mit einem Schein der Berechtigung sagen koennte, dem Vergessen und Verharmlosen waere die deutsche Justiz mehr zugetan als dem Erhellen und Erkennen”. “Die Welt” de auch Verbrechen an vielen Deutschen begangen worden seien. Er wehre sich jedoch gegen ein politisches Kalkuel, “mit solchen ~ Stimmungen Stimmen zu holen”, erklaerte Benda unter lebhaftem Beifall des Hauses. Der Abgeordnete wies auch auf Argumente hin, wonach “um der Ehre der Nation willen”, mit den Prozessen gegen die NS-Verbrecher Schluss gemacht werden sollte. Er sagte dazu: "Die Ehre der Nation waere fuer mich einer der letzten Gruende, um mit der Verjaehrung Schluss zu machen”. Das deutsche Volk sei kein Volk von Moerdern. Deshalb habe es die Pflicht, sich von den Moerdern zu befreien, und das koenne es. Das gehoere, zur Ehre der Nation. Alles zu tun. um nicht mit Moerdern leben zu muessen, forderte der SPD-Abgeordnete Martin Hirsch mit der Begruendung des SPD-Antrages, nach dem nicht nur das Strafrecht. sondern auch das Grundgesetz geaendert werden soll, damit Mord und Voelkermord nie verjaehren. Die Aenderung des Grundgesetzes sei erforderlich, um in feierlicher Form den im Interesse des deutschen Volkes liegenden Wunsch nach Befreiung von Verbrechern und Moerdern zu bekunden. Schrecklich nannte Hirsch den Gedanken daran, dass sich nach der Verjaehrung ein Nazimoerder moeglicherweise seiner Schandtaten ruehmen koennte oder sich gar in einem Verfahren gegen einen anderen als Zeuge mit dem Bekenntnis anboete .nicht der Angeklagte, sondern er habe das Verbrechen begangen. Hirsch wies darauf hin, dass sich jetzt grosse Luecken bei der bisherigen Verfolgung herausgestellt haetten. Die Ansicht stimme nicht, dass das aus Ostbiocklaendern stammende Material nicht verwertbar sei, weil es sich meist um Faelschungen handele. Leider sei man im Osten angesichts der Fuelle des Materials gar nicht darauf angewiesen zu faelschen. In der Debatte lehnte dann Bundesjustizminister Ewald Bücher fuer seine Person eine rueekwirkende Verlaengerung der Verjaehrung ab. Er bezeichnete es als aeusserst bedenklich, Gesetze unter dem Eindruck geschehener Taten zu schaffen. Das Recht sei der Politik vorgegeben und duerfe nicht von politischen Erwaegungen bestimmt werden. Der Minister fuehrte weiter aus, dass in dieser schwierigen Frage jeder nach seinem Gewissen entscheiden muesse. Wenn die Mehrheit fuer eine Verlaengerung oder Abschaffung der Verjaehrungsfrist sei, sollte dieser Grundsatz im Grundgesetz verankert werden. Ein einfaches Gesetz berge ein “erheb liches verfassungsrechtliches Risiko” in sich. JURISTISCHE ODER POLITISCH-MORALISCHE ENTSCHEIDUNG Der SPD - Abgeordnete Gerhard Jahn warf Bücher vor mit seinen Auszehrungen der Sache keinen guten Dienst erwiesen zu haben. Mit den Argumenten des Justizministers koenne man nicht die Entscheidung finden, die das Hohe Haus finden muesse. Die entscheidende Frage sei, ob die ungeheuerlichen Verbrechen jener Zeit ■ nur mit juristischen Erwaegungen beantwortet werden sollten oder auch mit einer politischen-moralischen Entscheidung. Aufgabe der Juristen sei, es dem Parlament bei der Suche nach einer gerechten Loesung zu helfen und nicht das Gegenteil zu tun. Der Bundestag, so betonte Jahn, muesse einen Weg suchen, der trotz, aller Bedenken eine Loesung dieses Prblems ermoegliche. Hitler habe zwar das deutsche Volk missbraucht, aber man muesse auch sagen, dass dieser Missbrauch nicht moeglich gewesen waere, wenn nicht einzelne dazu bereit gewesen waeren. Zwar gebe es das Recht auf politischen Irrtum als Bestandteil unserer Freiheit. Die Menschen, um die es hier aber gehe, seien Moerder, fuer die das Wort vom Recht auf politischen Irrtum keine Geltung haben duerfe. Der SPD-Abgeordnete warf der Bundesregierung vor, in der Frage der Verjaehrung jahrelang “hinhaltenden Widerstand” geleistet und damit im In-und Ausland Schaden angerichtet zu haben. Die heutige Generation werde einst daran gemessen werden, wie sie sich nach den schrecklichen Jahren der NS-Herrschaft bewaehrt habe. Heftige Kritik an den Ausfuehrungen Jahns uebte der CSU-Abgeordnete Stefan Dittrich, der die Stellungnahme des SPD-Rechtsexperten “nicht konstruktiv, sondern destruktiv” nannte. Dittrich forderte, der Bundestag muesse eine Loesung finden, die mit den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit vereinbar sei. Fuer die CSU-Landesgruppe im Bundestag gab er folgende Erklaerung zur Verjaehrungfrage ab: "Die CSU - Landesgruppe weiss sich mit dem ganzen Bundestag darin einig, dass alle waehrend der NS-Zeit begangenen Verbrechen des Mords nach rechtsstaatlichen Grundsaetzen geh andhabt werden sollen. Die CSU - Landesgruppe entnimmt dem Bericht der Bundesregierung, dass— entgegen der bisher vom Leiter der Zentralstelle in Ludwigsburg vertretenen Ansicht — die Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, dass ohne gesetzgeberische Massnahmen eine Zahl von NS- Verbrechen ungesuehnt bleibt. Trotzdem ist die CSU-Landesgruppe unveraendert der Ueberzeugung, dass den Vorschlaegen, rueck wirkend noch laufende Verjaehrungsfrist e n zu verlaengern, rechtsstaatliche und rechtspolitische Grundsaetze jentgegenstehen. Die Pruefung der Fragen, ab wann die deutsche Rechtspflege nach der Kapitulation in der Lage gewesen ist, NS-Verbrechen des Mordes zu verfolgen, zu untersuchen und abzuurteilen, und ob der Zeitpunkt des Beginns der Verjaehrungsfrist durch ein Gesetz entsprechend den Anregungen von Bundeskanzler a. D. Adenauer festgesetzt werden kann, ist innerhalb der CSU- Landesgruppe noch nicht abgeschlossen”. Eindringlich mahnte der sozialdemokratische Abgeordnete Adolf Arndt das Haus, sich in dieser “wichtigsten Entscheidung, die der Bundestag seit seinem Bestehen zu treffen” habe, nicht auseinanderzureden. Es gehe bei dem Problem der Verjaehrungsfrist nicht um eine Frage der Rechtssicherheit, sondern um Gerechtigkeit. “Auch Moerder stehen im Verfassungsstaat in der Hand des Rechtes”. , (Fortsetzung Seite 10)

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