Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XXVI (1964)
- Issue
- 12 (Diciembre, 1964)
- Date
- 1964-12-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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8 BOLETIN INFORMATIVO DICIEMBRE 1964 ÖSTERREICHS UNBEWALTIGTE VERGANGENHEIT Nach 1949 konnten sich viele nationalsozialistische Verbrecher der Strafverfolgung entziehen VON MANFRED VON CONTA Die Herren seifen immer nur ein. Wann werden sie zu rasieren beginnen,” umreisst der gern als “Eicbmann- Jaeger”' apostrophierte Leiter des juedischen Dokumentationszentrums in Wien, Simon Wiesenthal, die Einstellung der oesterreichischen Justiz gegenueber den einheimischen SS-Verbrechern Nach seiner Kalkulation waren 50 Prozent der Mannschaften hi den Vernich - tungslagern des Osten Oesterreicher, weil die Reichsleitung zur Verwaltung der besetzten Ostgebiete mit Vorliebe solche Leute abkommandierte, von denen sie annahm dass sie als Nachfahren der k. u. k. Monarchie besondere Erfahrung im Umgang mit den slawischen V o e 1 k ern haetten. Leiter der oestlichen Modeindustrie wurde so der einstige Gauleiter von Wien, Globocnik, der sich zu seiner Hilfe die alten Kameraden aus der engeren Heimat holte. Dieser starken Beteiligung von oesterreichischen Staatsbuergern an Mord und Totschlag steht eine minimale Zahl von Oesterreichern gegenueber, die nach 1945 vor Gericht gestellt worden sind: in einer ersten Welle wurden bis 1948 durch oesterreichische V o 1 k s g erichte 43 Todessurteile gegen Kriegsverbrecher gefaellt, von denen 30 — das letzte 1949 — vollstreckt wurden. Zu jener Zeit war jedoch ueber die Maschinerie der Juden Vernichtung noch recht wenig bekannt. Diese Kenntnis verbreitete sich erst, und zwar hauiptsaechlich in der Bundesrepublik, nachdem aus oestlichen Archiven ein demagogisch gelenktes Zielfeuer mit zweifellos echtem Belastungsmaterial auf integrierte wohlstandsbuerger mit dunkler Vergangenheit eroeffnet worden war, um die neue deutsche Demokratie als Hort von Moerdern und Henkern zu diskriminieren. Aufgeschreckt von den unerwarteten Enthuellungen errichtete man 1958 in Ludwigsburg die Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen. Die Folge war eine Kette von Prozessen, die seit drei Jahren in der Bundesrepublik laeuft. In Oesterreich fand diese Aktivitaet erst spaet und spaerlich Widerhall. So rigoros man in den ersten drei Jahren der zweiten Republik gegen die Nazis allgemein und die Kriegsverbrecher unter ihnen im besonderen vorgegangen war, so milde war man diesem Personenkreis von 1955 an gesinnt. Dieser Gesinnungswandel hatte sich schon 1949 angebahnt: am Ende jenes Jahres fanden Parlamentswahlen statt, an denen zum ersten Mal nach 1945 die in oeffentlichen Listen registrierten minderbelasteten Parteigenossen wieder aktiv teilnehmen durften, insgesamt 497 653. Um diesen Personenkreis bemueh_ ten sich ploetzlich die beiden grossen Koalitionspgirteien, denn sie lagen um nur 220 000 Stimmen voneinander getrennt fast Kopf an Kopf, AMNESTIEBESCHLUSS Als die Sowjetunion nach dem Abschluss des Staatsvertrags 1955 auch jene Oesterreicher nach Hause schickte, die wegen ihrer Teilnahme an Massenexekutionen im Osten zu lebenslaenglicher Zwangsarbeit verurteilt worden waren, stellte der Bundesipraesident die meisten der laufenden Verfahren gegen sie durch Amnestiebescheid ein. Andere Verfahren würden von den Staatsanwaelten eingestellt, nur sehr wenige kamen vor einen Richter. Gegen diese Praxis erhob sich erst ziemlich spaet der Protest von Kommunisten, organisierten Widerstandskaempfem und KZ-Opfern. Hervorgerufen wurden die Proteste durch die Amnestierung des Gestapo-Chefs von Wien, Johann Sanitzer, der 1949 von einem oesterreichischen Gericht zu lebenslaenglich Zuchthaus verurteilt worden, dann aber von den Sowjets aus der Haft nach Russland abtransportiert worden war. Er kehrte im November 1955 nach Oesterreich zurueck und wurde sofort auf freien Fuss gesetzt, zusammen mit ihm 44 weitere SS-, SD- und Gestapobeamte. Obwohl die Wogen iler Eimfpoerung bis ans Parlament schlugen, stellte die Staatsanwaltschaft ein neuerlich gegen Sanitzer angestrengtes Ver fahren “wegen Mangels neuer Verdachtsmomente” ein, und im April 1957, anderthalb Jahre nach seiner Heimkehr, wurde er auf Antrag des Justizministers begnadigt. Von seiner lebenslaenglichen Haftstrafe hatte er drei Jahre in oesterreichischer Untersuchungshaft und sechs in einem russischen Lager verbracht. Immerhin bewirkte die durch den Fall Sanitzer ausgeloeste Protestwelle, dass man einigen der letzten Nachzügler Prozesse machte. Es sind nicht mehr, als man an den Fingern abteaehlen kann. Anders naemlich als in der Bundesreipublik, wo die Geschworenen in gemeinsasamer Beratung mit den Berufsrichtern über Schuldspruch und Strafmass entscheiden, faellen die Oesterreichis c h e n Geschworenen ganz allein, ohne Anwesenheit von Richtern ihren Schuldspruch und neigen in Kriegsverbrecherpro z e s s e n leicht zu einem “Nicht schuldig”, da sie sie allzuoft vom “Schlusstrich” gehoert haben. Der Fall Maurer ist keineswegs der bedeutendste, wenn er auch das meiste Aufsehen erregt hat. Franz Maurer war stellvertretender Gebietskommissar von Wilna und bekleidete den Rang eines SS-Sturmbannführers. Von den 80 000 jüdischen Einwohnern Wilnas lebten am Ende seiner Amtszeit nur noch 250. Obwohl er als gelernter Landwirt angeblich nu r für die Ernaehrung der Ghetto-Insassen zustaendig war, beteiligte er sich auch persoenlich an ihrer Ausrottung, indem er etwa einen Saeugling mit dem Kopf gegen eine Mauer schlug oder eine Passantin erschoss, weil sie ein halbes Pfund Erbsen bei sich trug. Insgesamt wurde er der persoenlichen Teilnahme an 5000 Morden beschuldigt. 1949 lieferten ihn die Englaender an die Russen aus, er wurde zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt, kam aber schon 1955 auf sein Gut in Gaishorn bei Liezen zurück. Waehrend der Staatsanwalt ein laufendes Verfahren gegen Maurer “im Hinblick auf die in Russland verbuesste Haft” einstellte, avancierte er schnell in die heimatliche Prominenz: er wurde Funktionaer der OEVP und übernahm die Praesidentschaft in der Bezirksbauernkammer von Liezen. Erst das hartnaeckige Bohren von Simon Wiesenthal, der erneut Zeugen gegen Maurer ausfindig machte und in Pressekonferenzen laut die Alarmglocke schlug, brachte die Grazer Staatsanwaltschaft wieder in Bewegung: Sie strengte 1960 ein neues Verfahren gegen Maurer an, dem schon in der Untersuchungshaft durch freundschaftlichen Briefwechsel mit der hoechsten OEVP-Prominenz Trost zuteil geworden war. Die Geschworenen sprachen ihn frei — weil sie die Zeugenaussagen nicht für beweiskraeftig genug erachtet hatten. Das im Jahre 1945 in Oesterreich erlassene drakonische Kriegsverbrechergesetz liess freilich an Strenge nichts zu wünschen uebrig. Es setzte den Beginn der zwanzigjaehrigen Ver j ae hrungsfrist auf den 29. Juni 1945 fest, schloss den Befehlsnotstand aus und bedrohte nicht nur die Toetung von Menschen mit dem Tod, sondern auch die Zugehoerigkeit zur NSDAP vom Kreisleiter aufwaerts und die zur SS vom Standartenführer aufwaerts. Mit Zuchthaus, in krassen Faellfjn auch mit dem Tod, bedrohte es Kriegshetzerei, Denunziation, Kraenkungen der Menschenwürde und “m i s sbraeuchliche Bereicherung” (die Arisierung). In der Praxis wurde dieses Gesetz nur bis Anfang der fünfziger Jahre angewandt. Schon die Verfahren gegen Spaetheimkehrer wurden unter den Gesichtspunkten der normalen Strafgesetze gehandhabt, und 1957 wurde Anzeigen Annahme fuer das Boletín Informativo Nueva York 52 of. 412 Tel. 87765 das Kriegsverbrechergesetz dann auch formal aufgehoben. Man wünschte damals, die Rechtsgleichheit aller Staatsbürger auch in der Theorie wiederherzustellen, vergass aber die Verjaehrungsfrist zu regeln: fortan lief sie entsprechend den normalen Gesetzen bereits vom Zeitpunkt der Tat an 20 Jahre lang. Erst 1963, als das bei deutschen Prozessen anfallende Belastungsmaterial gegen oesterreichische Staatsbürger die Aufmerksamkeit einiger Zeitungen erregte und Debatten im Parlament hervorrief, wurde eine Verjaehrungsnovelle erlassen, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellte, das heisst den Beginn der Verjaehrung wieder auf den 29. Juni 1945 festsetzte. Freilich ohne rückwirkende Geltung, so dass alle Taten, die zwischen 1957 (der Aufhebung des Kriegsverbrechergesetzes) und 1963 (dem Erlass der Novelle) durch Ablauf der 20 Jahre verjaehrt waren, auch verjaehrt blieben. Praktisch kann ein oesterreichisches Gericht kein Verbrechen mehr verfolgen, das vor dem 10. Juli 1953 begangen wurde, es sei denn, seine Verjaehrung sei schon vorher unterbrochen worden. Diese Unterbrechung ist nur in den seltensten Faellen eingetreten. Die Verjaehrung endet entsprechend der Novelle nunmehr am 29. Juni 1965. So koennen beispielsweise heute bei der Wiener Polizei unbesorgt 30 Beamte ihrem Dienst nachgehen, die als Angehoerige des Polizeibataillons 314 im Jahre 1941 an Massenerschiessungen in Polen teilgenommen haben, wie unbesorgt diese Beamten sind, zeigt dass die anonyme Anzeige, die erst die Aufmerksamkeiten auf dieses Bataillon lenkte, hoechstwahrscheinlich aus den eigenen Reihen kam und wohl den Zweck verfolgte, einen inzwischen mehr als üblich (avancierten Kollegen anzuschwaerzen. Meistens kommen die Anzeigen jedoch nicht aus Oesterreich, sondern sind die Folge der in Deutschland geführten Untersuchungen; Ludwigsburg und die Staatsanwaltschaften in Frankfurt, Koeln und Dortmund haben von jeher alles Material, das oesterreichische Staatsbürger belastet, nach Oesterreich geschickt. Allein beim Koblenzer Heuse-Prozess, der sich mit dem Komplex Minsk befasste, wurden 50 Oesterreicher belastet. Mit der Erforschung ihrer Untaten beschaeftigt sich seit zwei Jahren die Abteilung Ilc im Wiener Innenministerium. Diese Abteilung ist praktisch eine oesterreichische Aussenstelle von Ludwigsburg und steht unter der Leitung eines jungen Polizeirates, der sich an seiner früheren Dienststelle Linz energisch mit Adolf Eichmann befasst hatte. Oesterreich delegierte ihn zum Eichmann-Prozess nach Jerusalem und installierte ihn anschliessend mit acht Kriminalbeamten als Sonderkommission im Ministerium. Studienreisen führten ihn ,und seine Mitarbeiter wiederholt nach Deutschland, und entsprechend der dort ausgearbeiteten Einstellung entwarf er ein Schema der Tatorte und Einsatzgruppen. ERFINDER DER FAHRBAREN GASKAMMER VOR GERICHT Seine Kartei nennt rund 40 verschiedene Komplexe, wie etwa die Konzentrationslager Auschwitz, Buchenwald, Flossenbürg, Gross-Rosen, Mauthausen, Sachsenhausen, Dora Theresienstadt und Majdanek, die Einsatzgruppen A, B und D, oder die Taetigkeit verschiedener Polizeibataillone. An diesen Komplexen waren etwa 700 Oesterreicher beteiligt, die aber bis auf unbestimmte Zeit in Freiheit leben dürfen. Am 16. November begann immerhin in Wien der Prozess gegen den ehemaligen Eichmann-Helfer Franz Novak, den Erfinder der fahrbaren Gaskammer. Die Geschichte dieses Falles zeigt, welch zaehe Widerstaende das allgemeine Schlusstrich- Denken dem Beginn eines Verfahrens entgegensetzt: Schon 1947 hatte Oesterreich deutschen Behoerden Belastungsmaterial gegen Novak uebergeben. Novak war naemlich 1934 in die Reihen der illegalen Oesterreichischen Legion eingetreten und hatte dadurch seine oesterreichische Staatsbürgerschaft verloren. Man waehnte ihn in Deutschland. In Wahrheit lebte er aber unter dem falschen Namen Dolak in Oesterreich, wo er sich so sicher fühlte, dass er 1957 unter seinem richtigen Namen die Wiedereinbürgerung verlangte. Gewiss war es nur Schlamperei, dass man beim Einbürgerungsverfahren den Akt Novak nur oberflaechlich prüfte und ihm als minderbelastetem Alt-*PG das Heimatrecht zurückgab. Er etablierte sich durch Funktionaere der Freiheitlichen Partei (FTOE) in einer Wiener Druckerei. Erst als die Frankfurter Staatsanwaltschaft ihn 1960 erneut zur Fahndung ausschrieb, traten die oesterreichischen Behoerden in Aktion und verhafteten ihn. Bis dahin war er oertlicher Fünktionaer der “SS-Kameradschaft IV” im oesterreichischen Kameradschaftsbund gewesen, deren Obmann Kaltenbrunners Stabsschef Dr. Rinner ist — jener SS-Offizier, der am 10. Maerz 1938 mit einem Rollkommando das oesterreichische Bundeskanzleramt besetzte. Hunderte aehnlicher Faelle inspirierten den Kabarettisten Qualtinger zu einer Abwandlung der Marlene-Dietrich- Frage nach dem Verbleib der Blumen. Qualtinger: “Wo sind denn die Nazis hin, wo sind sie gebliehiben...”. (“Sueddeutsche Zeitung”)