Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XXV (1963)
- Issue
- 5 (Mayo, 1963)
- Date
- 1963-05-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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MAYO 1963 BOLETIN INFORMATIVO ROMA LOCUTA EST .... DER PAPST UND DIE JUDEN Ein zeitliches Zusammentreffen, das zufaellig sein mag, hat das Thema der Haltung des Vatikans den Juden und dem Judentum gegenueber auf zwei Ebenen aktuell werden ‘lassen. Da ist einmal der Aspekt aus der duesteren juengsten Vergangenheit, den ein junger deutscher Autor, Rolf Hochhuth, in einem polemischen Theaterstueck aufgerollt hat. Das Drama heisst “Der Stellvertreter” —eine spahische Ue- : bersetzung unter dem eindeutigeren Titel “El Vicario ' de Cristo” ist in Vorbereitung— und befasst sich mit der Passivitaet des Papstes Pius XII gegenueber der an ■ den Juden veruebten Greuel. Wie nicht anders zu erwarten, schlaegt die Diskussion um das Stueck und seine anklagende These hohe Wellen in Deutschland und darueber hinaus. Soweit dies zu uebersehen ist, scheint man sich bisher auf juedischer Seite aeusserste Zurueckhaltung auferlegt und an dieser Debatte unter christlichen Glaeubigen nicht nur nicht teilgenommen zu haben, sondern auch mit Kommentaren mehr als karg gewesen zu sein. Wir wollen im Augenblick von dieser prudenten Position nicht abweichen, wenn auch der Moment kommen mag, wo aus der Fuelle der zitierten Dokumente das eine oder andere durch seine Veroefi fentlichung dazu dienen mag, i unsere Kenntnis von der I Epoche des Grauens zu er-! weitern. Jedenfalls heisst die i Enthaltsamkeit im Kommenj tar nicht, dass uns die Frage | jeder eventuellen passiven | Mitschuld nicht gluehend in- | teressiert und es ist von Be- : deutung vorwegzunehm e r., i dass sich auch von katholi- . scher Seite —neben den vie-! len selbstverstaendli c h e n! Protesten gegen das Stueck~ . ernste Gedanken der Zustimmung vernehmen lassen. Ganz im Gegensatz dazu ist es' nicht nur unser Recht, sondern bereits eine Pflicht, zu dem gegenwaertigen Aspekt Stellung zu nehmen: der positiven Haltung des Papstes Johannes XXIII. Innerhalb weniger Tage berichteten die Kabel-Agenturen von mehreren Initiativen, die uns angehen und mehr als dies, ansprechen. Da ist ein mal jener Passus in seinem neuen Hirtenbrief “Friede auf Erden”, der von dem Recht eines jeden Mens'chen spricht Gott in Uebereinstimmung mit dem Diktat seines Gewissens zu verehren. Es mag die Arbeit von Theologen sein, zu ergruenden, ob diese Feststellung bereits einen. Verzicht auf den uralten Anspruch der Kirche beinhaltet, die alleinseligmachende zu sein, aber auch ein Laie wird nicht uebersehen koennen, dass die Formulierung weit von klassischen Praegungen der Intoleranz entfernt ist. Zum andern kam jene Nachricht, derzufolge das Hochamt zu Ostern in der Peterskirche zum grossen Teil wiederholt werden musste, weil sich —Antisemitismus am niederen Klerus oder Lapsus? — der vom gleichen Papst bereits vor drei Jahren gestrichene Passus von den “perfiden” Juden eingeschlichen hatte. Und schliesslicn illustriert der herzliche Empfang, den er noch in der Osterwoche dem Vater der unvergesslichen Anne Frank bereitete, durch seine menschliche Note vielleicht besser als jede theologische Analyse den Geist, der diesen Mann bes'eelt. .... CAUSA FINITA Massenmoerder' Walter Rauff wird nicht ausgeliefert werden. So hat die Erste Spruchkammer des Obersten Gerichts in zweiter und letzter Instanz entschieden und damit das Urteil der ersten, die auf Auslieferung erkannte, widerrufen. “Die Massenausr o 11 u n g menschlicher Wesen aus' rassischen Gruenden ist ein entsetzliches Verbrechen, das den Gerechtigkeitssinn der zivilisierten Welt anwidert und einen unausloeschlichen Schandfleck auf das politische Regime wirft, das diesen verachtenswerten Vorsatz gefasst, geplant und ausgeuebt hat”, stellt das Hohe Tribunal in Absatz 38 seiner Betrachtungen fest. Es ist der einzige, der sich mit dem Inhalt der Angelegenheit befasst: die 37 vorhergehenden beziehen sich auf die juristische Form im allgemeinen und die Einrede der Verjaehrung im besonderen. Nur ein Minister von sieben —Don Eduardo Ortiz Sandoval— stimmte gegen die Revision des Urteils: die uebrigen waren der Ansicht, dass der Fall verjaehrt ist. “Roma locuta est, causa fin i t a est”, kommentierte Rechtsanwalt Eduardo Novoa resigniert; und wo der Fapst geurteilt hat, bleibt den Glaeubigen nur uebrig, den Wahrspruch zu akzeptieren. Ein aehnliches Gefuehl mag die Leitartikler der meisten Zeitungen dazu bewogen haben, entweder sich jeder Stellungnahme zu enthalten, oder zwischen gemaessigter Zustimmung (“El Mercurio”) und gemaessigtem Missbe-: hagen (“La Tercera”) zu ’ schwanken. Nur das kommunistische “El Siglo” nahm die in den gleichen Tagen vor sich gehende Vollstrekkung des Todesurteils an einem Analphabeten, alias “Der Schakal von Nahueltoio”, zum Anlass fuer die scharf formulierte Frage. “Wer ist der Schakal?”- EST? LEHREN AUS EINER NIEDERLAGE Gewiss' koennen auch wir Bormann, Mengele und anuns eines Gefuehls der Bitderen Schwerverbrecher terkeit nicht erwehren, durch das breite Tor der Ver- Koennten wir in Paragraphen jaehrung in dieses so ueber- und in formalen Kategorien j raschend eroeffnete Asyl denken und fuehlen, so waeeinmarschieren? Man braucht re es moeglich zu sagen: Das nur an de Zustand politlwar ein Prozess zwischen der scher, moralischer und wirtdeutschen Regierung und eischaftlicher Krisis zu denn e m ihrer Staatsbürger, ken, in dem sich heute Ar- Wir waren nicht beteiligt! gentinien befindet, einen und koennen noch nicht ein- Zustand, den es den tausenmal beurteilen, ob der Aus- ( den von Nazis, die sich dort gang drueben sehr tragisch tummeln absolut nicht in genommen werden wird. i letzter Linie zu verdanken Aber ganz so einfach ist um zu der Schlussfolgcdas nicht. Die Sache ging : rang zu gelangen, dass die und geht uns' an, mehr als! Freiheit dieses Jergasungs— einen unbeteiligten Dritten,! Fachmanns keineswegs im mehr vielleicht als den Anj Interesse Chiles uegt. tragsteiler selbst. Es schmerzt , Wenn dem aber so ist, uns, dass dieser Unhold mit: dann sollten aus dieser Nieeinem halben Jahr Unterj Verlage einige Lehren gezosuchungshaft davongekom-; gen werden. Und je rascher, men ist, es schmerzt uns,; desto besser. Rauff und die dass er sich noch nicht ein mal der moralischen Sanktion der Auslieferung ausge Kriegsverbrecher haben zwar eine Schlacht gewonnen, aber es ist absolut noch Zeit zu setzt sah; es schmerzt uns, verhindern, dass sie das Ter- ■dass nach uem Buchstaben ra¡n besetzen und die Fruechdes Gesetzes hunderttausend- ¡ ihres Sieges geniessen. facher Mord nach wenig „ , , ” , „ mehr als hunderttausend; -^stellt an erster Stelle Stunden vergessen werden : °jfe Ueberlegung: was wurde soll: ein Mord pro Stunde! abgelehnt. Die Auslieferung Ausser der Bitterkeit aber, , des Rauff, mit Handschellen die wir keinen Grund haben; _u n d Polizeibegleitung. per zu verhehlen, gibt es eine! Lufthansa Heisst das aber, Gefahr- ’ínter den vielen i dass ihm damit ausdruecklich schlechten Argumenten wel- 1 das Recht gewaehrt wurde che von der Verteidigung des Rauff ins Feld gefuehrt wurden, war jenes vom Interess-c der Gesellsenaft. Der Verteidigung des Gesellschaftskoerpers, vordringliche Aufgabe sozusagen mit Gamaschen und in Gesellschaft seiner Kumpane per LAN, in Chile herumzustrolchen? Keineswegs! Die bCChs Richter, die die Auslieferung auf Grund “0; der Verjaehrung ablehnten, sprachen in schoenen Worten der Gerichtsbarkeit, hiess es— sei nicht mit der I __ „ . „ . . Verfolgung eines Mannes ge-! l?lfe. Verurteilung ueber sein dient, der seit vielen Jahren -Regime und dessen Untaten ein ehrbares Leben fuehre. aus, bevor sie schlussfolgeri ten: “trotzdem muste das Ge- Wir hatten bereits bei ei-! der Einrede des Verner frueheren Gelegenheit | Trotzdem musste^8 b '' darauf hingewiesen, dass j Goizaun musste!; ganz abgesehen von Gerech-; Aber die Regierung muss : tigkeit und Rechtsempfinden, j nicht! Was in einem demo-; die nun erfolgte Ablehnung; kratischen ¡Staate, bei klarer der Auslieferung eine soziale j Dreiteilung der Gewalten, j Gefahr fuer Chile schaffen j den Tribunalen verwehrt; koennte. Bestuende nicht die sein kann, rteht der Exekuti-! Moeglichkeit, dass nun die ve wohl zu. Die Ausweisung des Rauff, als unerwuenschter Auslaender, ist eine Massnahme der Regierung, die bald erfolgen muesste. Mag er sich dann herumtreiben, wo er will; mag fcr sich auf der juristischen Landkarte den Staat mit der kuerzesten Praeskriptionsfrist aussuchen; weder aber wird er dieses saubere Stueck Erde weiter durch seine Anwesenheit besudeln, noch werden wir den traurigen Weg des Nachbarlandes gehen, das in der ganzen Welt als Naziparadies bekannt... und bemitleidet wird. A priori scheint es nicht, dass die Ausweisung des Rauff ein allzu schwer zu erreichendes Ziel sei. Vielleicht, wenn die Regierung sie noch nicht dekretiert hat, liegt dies vor allem daran, dass' sie ganz einfach nicht daran gedacht hat. Ein Bedenken, damit einen Konflikt mit der ¡Justizbehoerde heraufzubeschwoeren, kann gewiss nicht bestehen, verweigert doch das Urteil zwar die Auslieferung an Deutschland, gewaehrt aber keine Rechte auf unbefristete Anwesenheit in Chile. Eine derartige Erledigung der Angelegenheit liegt in weitem Masse im Interesse aller demokratischen Parteien, der Kirche, der Logen, des Kongress fuer die Freiheit der Kultur, vieler ansaessiger Kolonien wie der der spanischen Republikaner und nicht zuletzt der deutschen. Gleichzeitig mit dieser Initiative der Exekutive sollte eine nicht minder wichtige im Parlament gestartet werden. Das Ziel; 1) Wiederherstellung des Artikels 94 des Strafgesetzbuches von 1874 der eine Verjaehrungsfrist von 20 Jahren ansetzt und der erst im Juni 1953, durch das Gesetz N.o 11.183 mit seiner Frist von 15 Jahren verstuemmelt wurde. 2) Aufnahme moderner Rechtsgrundsaetze, wie Bestrafung von Voelkermord (“Genocidio”), Schutz der Menschenrechte im Sinne der NU-E rklaerung von Verbrechen gegen Menschheit und Menschlichkeit, wie dies die Vertraege von Chapultepec und Montevideo —beide schon lange vom Parlament ratifiziert— empfehlen, ins chilenische i Strafrecht. | Auch dabei muss ausi druecklich vorweggenommen | werden, dass solche und aehn-! liehe Schritte auf legislati- , ver Ebene weder Kritik an I dem Urteil des Obersten Gej richts beinhaltet —das steht! dem Parlament nicht zu—, I;noch sonstige Einmischung ln seine Kompetenzen oder ueberhaupt, genau so wenig wie dies bei administrativen. Massnahmen bezueglich der Aufenthaltsge nehmigung fuer Rauff der Fall sein kann, einen Konflikt zwischen zwei Gewalten heraufbeschwoeren koennte. Im Gegenteil: An mehreren Stellen der Urteilsbegruendung werden solche Rechtgrundsaetze und internationale Abmachungen zitiert, aber ihre Nichtanwendbarkeit —f a s t mit dem Unterton des Bedauerns— festgestellt, d a (Abschnitt 35:) sie “bis jetzt” nur “Empfehlungen darstellen, um die geeigneten Vorschriften in die jeweiligen nationalen Gesetzgebung e n aufzunehmen”. Die Aufgabe der Richter ist es, Gesetze anzuwenden: das Parlament aber ist Gesetzgeber. An einer ueberwaeltigenden Mehrheit fuer eine solche Initiative duerfte nicht zu zweifeln sein, kann sich doch keine demokratische Partei ihr verschliessen. Worauf also warten? Die Regierung besitzt den Besen, das Parlament kann den Staubsauger fabrizieren. Da waere es doch wahrhaftig eine Schande, wenn man den nazistischen Unrat zum Himmel stinken lassen wuerde! ATSCHEKA