Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XXV (1963)
- Issue
- 1 (Enero, 1963)
- Date
- 1963-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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6 ENERO 1963 BOLETIN INFORMATIVO DIE KRIMINELLE VERANTWORTLICHKEIT hatten, dass der Umfang der Dinge schlimm war. Viele Geschaeftsleute, die mit der Lager-SS in Lieferbeziehungen standen, Industrielle, die vom SS-Wirtschafts — Verwaltungs — Hauptamt KL-Sklaven für ihre Werke anforderten, — zahlreiche hoehere Wehrmachtsoffiziere, die über die Massenliquidierungen russischer Kriegsgefangener in den KL, ausserordentlich viele deutsche Soldaten und Feldgendarmen, die über die entsetzlichen Greueltaten in Lagern, Ghettos, Staedten und Doerfern des Ostens Bescheid gewusst haben. Medizinprofessoren, die mit Himmlers Versuchsstationen. Kreis- und Anstaltsaerzte, die mit den professionellen Moerdern zusammenarbeiteten. ..” Ergaenzend' sei zu dem Thema der medizinischen Versuche noch folgendes festgestellt: Tausende führender Aerzte im Reich waren j es die über die in das Maentelchen medizinischer Versuche gekleideten unzaehligen Ermordungen genau Bescheid wussten, einschliesslich des berühmten Chirurgen Professor Sauerbruch (siehe W- L- Shirer “Aufstieg und Fall des Dritten Reichs” S. 895). Diesem Thema waren sogar s. Zt. Tagungen gewidmet, zu denen hunderte von deutschen Medizinern erschienen und bei denen die moerderischen Experimente oeffentlich eingehend diskutiert wurden. Wir verweisen z. B. auf die Tagung vom 26,|27. Oktober 1942 in Nürnberg (vergl. Shirer, a. a. O., 903) Hat weiterhin niemand in Deutschland etwas von dem Buch von Benedikt Kautsky: “Teufel und Verdammte Erfahrungen und Erkenntnisse in sieben Jahren in deutschen Konzentrationslagern” (Büchergilde Gutenberg, Zürich 1946) gehoert, in welchem die Nazivernichtungsaktion in allen Einzelheiten dem Leser vor Augen geführt wird? Hat nicht auch dieses Buch in der Presse des In— und Auslandes eine ausführliche Besprechung erfahren? Hat niemand in Deutschland das im Jahre 1953 erschienene, berühmte und instruktive Buch von Gerald Reitlinger: “Die Endloesung Hitlers Versuche der Ausrottung der Juden Europas 1933- 45” (ins Deutsche übertragen von J- W. Brügel. Colloquium-Verlag, Berlin 1953) zur Kenntnis genommen? Gab es kein Presseamt oder eine sonstige aehnliche zentrale Stelle der Regierung, bei welcher diese Dokumentarberichte gesammelt wurden und auflagen? War all das auch den Maennern in Regierung und Verwaltung unbekannt? Man kann wohl die Behauptung, dass sogar noch 1953 die deutsche Justiz und die deutsche Staatsanwaltschaft, vor allem die hohen Beamten in den Schlüsselstellungen des Regierungs— und Verwaltungsapparates über das Ausmass der Nazi- Gewalttaten nicht orientiert gewesen seien, in das Reich der Phantasie verweisen. Die j a h r e lange Untaetigkeit Deutschlands auf diesem Gebiet bleibt ein Raetsel, dessen Loesung zur Zeit aber, nicht mehr interessiert. Was I (Fortsetzung von Seite 5) heute hingegen interessiert, das ist vor allem die Feststellung, dass Deutschland schliesslich doch die Kraft zur Tat aufgebracht hat. DIE LUDWIGSBURGER STELLE i Dies geschah i m Jahre 1958 durch die Schaffung der Ludwigsburger Stelle. Den aeusseren Anstoss hierfür gab der vor dem Schwurgericht Ulm im Jahre 1958 durchgeführte Prozess gegen ehemalige Angehoerige der Geheimen Staatspolizei und des S. D. Tilsit. Dieser Prozess zeigte mit fuer jeden sichtbarer Deutlichkeit, ein wie kleiner Teil der Naziverbrecher durch .die Nürnberger Prozesse etc. erfasst worden war. Der Verlauf _und das Ergebnis »dieser Prozesse veranlassten die Justizminister und Senatoren der deutschen Bundeslaender, im Ök tober 1958 zu einer Besprechung in Bad Harzburg zusammenzutreten- Man gelangte dort zu dem Ergebnis, dass nur durch ein zentral geleitetes Untersuchungs— und Aufklaerungsverfahren eine restlose Erfassung und Verfolgung der in der Zeit von 1933 bis 1945 begangenen Naziverbrechen moeglich sei. In Verfolg dieser Konferenz kam es zu der von den Justizministern und Senatoren aller Bundeslaender beschlossenen Verwaltungsvereinbarung, auf Grund weicher am 1. 12. 1958 die “Zentrale Stelle der Landes justizverwaltungen zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen” errichtet wurde- Ihr Amtssitz ist Ludwigsburg (Baden). Sie vereinigt in sich ein Stück übertragener Justizhoheit jedes deutschen Bundeslandes und stellt in gewisser Hinsicht ein “Novum” in der deutschen Rechtsgeschichte dar. Die Zentralstelle hat keine Strafbefugnisse, ist auch keine zentrale Anklagebehoerde. Ihre Funktion ist mit der eines General- Untersuchungsrichters der Bundeslaender zu vergleichen. Die Fachaufsicht führt der Justizminister in Baden- Württemberg. Sie ist mit Richtern und Staatsanwaelten besetzt und stellt ein Hilfsorgan der Strafrechtspflege dar, das den Staatsanwaltschaften der Bundeslaender vorgeschaltet ist. Sie erforscht Naziverbrec h e n, die waehrend der Nazizeit ausserhalb des Gebietes der Bundesrepublik sowie in Konzentrationslagern und aehnlichen Lagern begangen worden sind, und für die ein Gerichtsstand im Bundesgebiet nicht gegeben ist. Ihr Ermittlungsmaterial gibt sie jeweils an die zustaendigen Staatsanwaltsbehoerden zur weiteren Verfolgung ab. Die. se wieder müssen die Zentralstelle über abgeschlossene u. anhaengige oder anhaengig werdende Verfahren unterrichten, wobei es in diesen Faellen gleichgültig ist, ob der Tatort innerhalb oder ausserhalb der Bundesrepublik gelegen ist. Die Zentralstelle hat darüber hinaus die Aufgabe, den S t a a tsanwaltschaften der Bundeslaender auchin solchen Verfahren beratend zur Seite zu stehen, bei denen ein Gerichtsstand des Tatortes von vornherein bei einer d i e s er Staatsanwaltschaften feststeht. Die Ermittlungsergebnisse und das Fachwissen der Zentralstelle kommen daher auch diesen Verfahren in hohem Masse zugute. Die Zentralstelle hat das Recht, sich Akten der in Frage kommenden Staatsanwaltschaften vorlegen z u lassen, die Staatsanwaltschaften wiederum haben -das Recht, die Zentralstelle um ergaenzende Auskünfte zu ersuchen. Alle Erkenntnise, gleichgültig, ob sie bei der Zentrale oder -den Staatsanwaltschaften gewonnen sind, werden in der von der Zentralstelle geführten Zentralkartei erfasst. Der Zentralstelle sind Sonderkommissionen der Kriminalpolizei zur Seite gestellt, die bei den einzelnen Kriminalaemtern ihren Sitz haben. Es handelt sich hier um Beamte mit besonderen Spezialkenntnissen. Eine der Hauptaufgaben | der Zentralstelle ist die Ma- ’ terialzusammenstellung. Die inlaendische und auslaendi-; sehe Fachliteratur muss he.! rangezogen, studiert und j! ausgewertet werden. Sodann müssen die in der Literatur zitierten Beweismittel und Dokumene erfasst werden. Zur Beschaffung des über die Welt verstreuten Dokumentenmaterials musste die; Zentralstelle Verbindungen i zu den verschiedenen Insti-1 tutionen und Archiven des Auslandes aufnehmen. So: trät sie in engen Kontakt j mit den Nationalarchiven j der USA in Washington, der; Wiener Library in London, dem Centre de Documentation Juive Contemporaine in; Paris, dem Jad Washem in! Jerusalem, dem Rijksinstitut vor Orlogsdocumentatie (Netherlands (State Institute for War Dokumentation) in Amsterdam und dem Document Center der US-Mission in Berlin. Wichtiges Material lieferten auch die in dem erwaehnten Schwurgerichtsprozess in Ulm zutage gefoerderten “Ereignismeldungen” des Chefs der ehemaligen Sicherheitspolizei und des S. D., in denen u. a. mit peinlicher Genauigkeit die Massenerschiessungen dieses Kommandos, aber auch anderer derartiger Vernichtungsgruppen auf gezeichnet waren. Seit ihrem Bestehen hat die'Zentralstelle ca. 600 Verfahren gegen Hauptbeschul, digte eing'eleitet- In jedem Verfahren standen mehrere Naziverbrecher vor Gericht. SCHWIERIGKEITEN DER ARBEIT Wenn es bisher nicht gelungen ist, mehr oder gar alle der noch in Freiheit lebenden in die Tausende gehenden Naziverbrecher der Strafverfolgung zuzuführen, so sind hierfuer nicht zuletzt folgende Momente verantwortlich: Die durch die Zentralstelle in Angriff genommene Generalaktion hat immerhin erst ca. 13 Jahre nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches, d.hzu spaet eingesetzt. Die Ereignisse, mit dej nen sich die Zentralstelle zu | beschaeftigen hatte, lagen I bei Arbeitsbeginn ca. 16—18; Jahre zurück, ein Umstand,; der die Aufklaerungsarbeit ungünstig beeinflusste. j Die Gestapo hatte bereits i im Frühjahr 1945 eine gros-! se Zahl von Naziverbrechern mit falschen Personalausweisen versehen, mit deren Hilfe es vielen der an den Verbrechen als Anstifter, Taes ter, Mittaeter oder Gehilfen! Beteiligten gelang, in der Bundesrepublik unbekannt unterzutauchen oder aber, ins Ausland zu flüchten. In Aegypten allein leben, wie! man schaetzt, 600 schwerbelastete Nazis. Syrien und einige Staaten Südamerikas haben ihnen ihre Pforten willig geoeffnet. Diese Mitschuldigen an den. Verbrechen gegen die Menschlich- , keit erfreuen sich ihrer Frei- ’ heit und eines guten Lebens, zumal es ihnen auch gelun-, gen war, b e t r aechtliche i Summen von Raubgut ins Ausland zu verbringen. Die Deutsche Bundesrepublik bemüht sich um ihre Ausliefe-; rung, ob mit der erfordern-! chen Energie soll hier ununtersucht bleiben .Erstaunlich ist es in jedem Falle, mit welch liebevoller Schutz-. mauer einzelne dieser Zufluchtslaender trotz der UNO-Charter über die Verbrechen gegen die Mensch- 1 lichkeit diese Kriegsverbre-: eher umgeben. Ein weiteres Hindernis der Aufklaerung bildet die weit verbreitete “Kameraderie”. Nicht nur die Taeter schweigen, es schweigen auch alle, welche selbst kein Verschulden auf sich geladen haben, aber die Taeter und ihre Taten kennen, ohne die Kraft und den Mut aufzubringen i sich von ihren belasteten! ehemaligen Kameraden, Kol -1 legen, Berufsgenossen etc. durch aktives Handeln zu distanzieren. Typische Beij spiele hierfür sind, dass bis j vor kurzem noch schaet-; zungsweise ca. 150 ehemalige , belastete Nazirichter ihres Amtes walteten, dass erst j kuerzlich der Generalbundesanwalt Fraenkel, welcher als Mitglied der Reichsan-; waltschaft unheilvoll wirkte, ■ beseitigt werden konnte. Typisch für diese “Kameraderie” ist auch der Fall des Professor Heyde-Sawade, dev sich erst jetzt mit zwei Arztkomplicen wegen Tötung von ca. 100.000 Menschen im Zuge der sogenannten “Euthanasie-Aktion” zu verantworten hat. Heyde lebte bis vor kurzem unangefochten in Schleswig-Holstein, obwo h 1 weiteste Kreise dort seine Vergangenheit kannten. Er wurde sogar noch für wuerdig erachtet, zum amtlichen medizinischen Gutachter bestellt zu werden. Aller dieser Schwierigkeiten sucht die Zentralstelle m i t nicht nachlassender Energie Herr zu werden- Es ist festzüstellen, dass sie grosse Erfolge erzielt hat. Ihrem Wirken gebührt vollste Anerkennung. Die gleiche Anerkennung ist den deutschen Strafgerichten zu zollen, die sich bisher mit der Aburteilung der Naziverbrecher zu befassen hatten. Auch sie sind von dem gleichen Pflichtbewustsein und Eifer beseelt, die ihnen bei der Reinigung Deutschlands zugefall e n e Schlussaufgabe zu erfüllen. Schönheitsfehler duerfen im Interesse der Sache in diesem Zusammenhang gleichwohl nicht unerwaehnt bleiben. Es ist vorgekommen, dass Strafrichter in ihren Urteilen weit unter dem von der Staatsanwaltschaft für gerecht erachteten und beantragten Strafmass zurückgeblieben sind und eine unbegreifliche Milde an den Tag gelegt haben Die Strafe hat bekanntlich mehrere Funktionen- Sie soll sühnen, sie soll bessern, sie soll aber vor allen Dingen auch abschrekken. Die Wirkung der abschreckenden Funktion der Strafe wird durch unangeb rächte Milde abgeschwaecht, wenn nicht paralysiert. Ein derartiges Vorgehen erscheint im Falle dieser Verbrecher nicht ungefaehrlich. Es koennte dazu beitragen, den Mut von Neo- Nazls zu staerken und ihnen Auftrieb zu geben. (“M. B.”) INDUSTRIA PLASTICA NY-PONT * Salo Neger SOBRE BASES EN PLANCHAS DE PLEXIGLASS TRANSPARENTE Y COLORES f Manilla y Mangas para todo uso. Estantes para vitrinas. Repuestos de precisión para Industrias Tiradores. Artículos de Propaganda Aplicación varias. Se venden Planchas de 1 mm. hasta 20 mm. 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