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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1961-05-01 · 5 (Mayo, 1961) · p. Seite 10

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XXIII (1961)
Issue
5 (Mayo, 1961)
Date
1961-05-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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10 boletín INFORMATIVO Moyo 1961 Der ANKLAEGER und der ANGEKLAGTE Von Dr. ABNER NECHUSCHTAN (Tel Aviv) In der zweiten Woche des grossen Prozesses, der in Jerusalem stattfindet, standen sich im Generalstaatsafiwalt Israels, dem aus Lemberg gebürtigen Gideon Hausner und dem aus Solingen stammenden Adolf EICHMANN nicht zwei Maenner nur, von übrigens ungefaehr dem gleichen Alter gegenüber —beide sind Mitte der Fünfzig— sondern die Verkörperungen zweier Lebenskreise, die so wie Wasser und Feuer miteinander unvereinbar sind. Der Gegenunsatz betrifft vor allem selbstredend den Umstand, dass der Eine, der Anklaeger, das Volk und die Rasse vertritt, dem der Andere, hinter seinem kugelsicheren Glasverschlag:, vor 2 Jahrzehnten als Obersturmbannführer der SS Verderben zugeschworen hatte. Aber darüber hinaus erweisen diese Prozesstage mit atemberaubender Krassheit, welch unüberbrückbare Kluft zwischen dem Grundsatz besteht, dass der Gerechtigkeit zu ihrem Siege zu verhelfen sei, und dem System der Gewalt, zu dessen Handlangern und Verwirklichern der Andere geworden war. Der Staatsanwalt hatte in den ersten Tagen des Verfahrens vom 11. April an jenen Teil der Hunderte von Korrespondenten aus aller Welt, halb und halb enttaeuscht, die in der Erwartung gekommen waren, ihren Zeitungen unverzüglich mit haarstraeubenden “Sensationen” dienen zu können. Statt sie damit zu versorgen, hatte er sich zunaec-hst in zehnstündiger Rede, die von den Sitzungspausen und zwei Naechten unterbrochen waren, mit staats— und völkerrechtlichen Vorfragen befasst, die selbst juristisch geschulten Köpfen zu schaffen machten: so subtil waren sie in ihrer Ueberfülle von Fraezedenzfaellen aus vielen Jahrzehnten der Rechtsgeschichte aelterer und neuester Zeit. Dann aber war es ein anderer Hausner, der — gleichfalls in langen Ausführungen— die Tragödie der von Hitler und seinen Schergen Verfolgten, der Millionen von ihnen ermordeten Juden in Europa enthüllte, ein Mensch von verhaltener Leidenschaft, die ihn schon in den ersten Worten seiner Rede zu den Worten hinriss, dass diese sechs Millionen Toten die eigentlichen Anklaeger waeren, und ihn nach einundeinhalb Tagen selber so erschüttert hatte, dass er eine Minute lang noch totenbleich dastand, bevor er Platz nahm. DAS J’ACCUSE DES STAATSANWALTS Was er aus dem wieder ungemein vielfaeltigen Material ableitete, mit dem er seine Darstellung fundierte, war vor allem diese Grundthese: dass Adolf Eichmann immer wieder über die Instruktionen hinausgegangen sei, die ihm als dem Leiter der Abteilung IV B 4 des Reichssicherheitshauptamtes mindestens seit Kriegsbeginn gegeben worden waren, und, praeziser noch, mit der berühmt-berüchtlgten’Wannsee-Konferenz vom 20. I. 42., in der die “totale Lösung der Judenfrage” beschlossen worden war. Diese Konferenz habe kein anderer als er angeregt, auch wenn sie von “Hoheitstraegern” weit höheren Ranges durchgeführt wurde, Himmler, Heydrich und den Staatssekretaeren der Ministerien; spaeter habe Goering die Durchführung des blutigen Geschaefts keinem anderen als ihm über die Köpfe des Reichsführers Himmler und des unmittelbaren Vorgesetzten Eichmanns, Müller, übertragen; Eichmann habe sich in allem, was er auf Grund dessen quer durch halb Europa unternahm, staendig auf einen “Führerbefehl” beziehen können. Er werde diese Behauptung an Hand der Dokumente unwiderleglich machen, erklaerte der Staatsanwalt. Mit Eichmann sei ein früher kaum je gekannter und insofern neuer Typ des Mörders erschienen —jemand, der Untaten vom Schreibtisch aus anordne, statt sie eigenhaendig durchzuführen, und eben damit u n v e r g leichlich weitergespannte Möglichkeiten als jeder sozusagen übliche Kriminelle haette, seine Verbrechen zu begehen. Gewiss, das war eine Anklagerede in der klassischen Form strafgerichtlicher Forensik, mit Hinweisen, die dem Hörer das Blut in den Adern von Fall zu Fall gerinnen Hessen. Aber so sehr sie sich insofern von dem rechtswi ssenschaftlichen “Kolleg” der ersten Tage abhob, so strikt hielt sich Gideon Hausner auch hier im Aufbau seiner Beweisführung und im grossen ganzen auch in seinem Stil an das Gebot, keiner billigen Effekthascherei zu erliegen. Berücksichtigt man, dass die Staatsanwaltschaft in den naechsten Wochen —wie von ihr angekündigt— Gelegenheit nehmen wird dem Gericht jeden nur erforderlichen Nachweis für das unheilvolle Wirken des Angeklagten zu liefern, so hatte es der Generalstaatsanwalt auch hier wieder, wie in seinen Praeliminaren Ausführungen sorgfaeltig vermieden, das Verfahren zu einen Schauprozess zu erniedrigen. ADOLF EICHMANNS “VERTEIDIGUNGSLINIE” “Im Sinne der Anklage nicht schuldig” — fünzehnma,l gab der Abgeklagte diese stereotipe Antwort auf die Frage des Gerichtsvorsitzenden, ob er sich zu den fünfzehn Punkten schuldig bekenne oder nicht, in denen der ihm zugeleitete Schriftsatz seine Delikte kapitelweise nach ihrem strafrechtlic h e n Charakter summiert hatte. Alle Augen wandten sich Eichmann zu, wie er diese Worte eintönig mit ausdruckslosem Gesicht wiederholte. Welche Tiefen und Untiefen verbirgt diese Ausdruckslosigkeit? Was geht in einem Manne vor, der sich angesichts der Vertreter des von seinem Herrn und Meister Hitler so unaussprechlich misshandelten Volkes derart um aeussere Haltung bemüht? Der nur selten mit einem nervösen Zucken zwischen Mund und Stirn, mit sekundenschnellem Verkrampfen der Haende erkennen laesst, dass er sich seiner Situation bewusst ist? Einigen Aufschluss geben die mir vorliegenden 6 Baende mit den Protokollen der Vernehmungen, die am 29. Mai vorigen Jahres in,, der Gefaengniszelle Eichmanns begonnen hatten und bis zum 15. Januar 61 durchgeführt worden waren. Sie umfassen nicht weniger als 3564 Schreibmaschinenseiten; jede Niederschrift auf Grund der dazu verwendeten 76 Tonbaender wurde Zeile für Zeile, Wort für Wort vom Ang e k 1 agten unterschriftlich bestaetigt, nachdem er Schreibfehler korrigiert, und seine Korrekturen an den Zeilenraendern viele hundert Male signiert hatte. Ein kleiner Teil der Aufzeichnungen gelangte mit der Technik des Abspielens dieser Tonbaender dem Gericht waehrend der letzten Tage jeweils auf Wunsch des Staatsanwalt zur Kenntnis, nachdem die Richter dem Verteidiger, Dr. Robert Servatius, auf seine Frage das selbstverstaendliche Recht zugestanden hatten, im'weiteren Verlauf des Verfahrens auch andere Partien ebenso zu Gehör bringen zu lassen. Diese Vernehmungen führte der Polizeihauptmann LESS von Anfang bis zu Ende mit unerschütterlicher Geduld durch, mit einer Gelassenheit, die dem Haeftling vermutlich gewise Vergleiche aufdraengte, wenn ihm beispielsweise erklaert wurde: “Ich glaube, vielleicht fühlen Sie sich schon ein bisschen ermüdet, wir werden jetzt abbrechen... “M a n erinnert sich, liest man es, an einige Worte der Anklagerede des Generalstaatsanwalts: “Der Unterschied zwischen Ihnen, Angeklagter, und Ihren Opfern besteht nicht zuletzt darin, dass sie ausserstande waren, sich gegen Ihr Verdikt zu wenden, waehrend Ihnen dies Gericht jede solche Möglichkeit gibt”. Nochmals: Wer ist dieser Eichmann? Wie wurde er? Wer war er? Im Verein der so quaelenden wie andrerseits bis zu unheimlicher Spannung gehenden Lektuere der 6 Vernehmungsbaende mit dem Eindruck, den der Angeklagte in den ersten eineinhalb Wochen des Prozesses machte, draengt sich vor allem die Ueberzeugung auf, dass er die Taktik, die Linie seiner Verteidigung zweifellos vom ersten Tag nach seiner Dingfestmachung in Argentinien an systematisch und mit einem betraechtlichen Mass natürlicher Intelligenz durchdacht hat. Seine Abteilung, beteuert er wieder und wieder, habe sich im wesentlichen auf die “transporttechnischen” Fragen der Massendeportationen zu beschraenken gehabt, der Bereitstellung von Zügen durch d i e Reichsbahnverwaltung, der Durchführung ¡sogenannter “Fahrplankon fereze n” in Deutschland und den von der Wehrmacht okkupierten Laendern. Zu einem Mehr an Mitbestimmung oder gar zur Planung der berüchtigten “Sonderbehandlung” in den Vernichtungslaegern sei er weder befugt gewesen, noch habe er persönlich daran irgendwelches Interesse genommen, Er sei nicht nur kein Antisemit gewesen, sondern haette von früh an in der nationalsozialistischen Bewegung zu den, aufgeschlossenen “Parteigenossen gehört, die einer “politischen Lösung der Judenfrage” im Sinne vor allem der von ihm bewunderten Ideen Theodor Herzls den Vorzug vor der grauenhaften Schlaechterei gegeben haetten, “für die meine Natur lange nicht robust ist, und die aus Jugend nur Sadisten machen musste”. Soweit aus amtlichen Schreiben, die seine Unterschrift trugen, das Gegenteil hervorgeht, haette er unter dem unausweichlichen Druck des Apparats gehandelt dem er sich qls Beamter mittlerer Rangstufe nicht entziehen konnte. Dabei sei ihm klar, wa3 ihm bevorstehe. “Innerlich bin ich laengst bereit... Dieses mein Wissen allein schon gibt mir eine restlose innere Bereitschft... Ich war mein ganzes Leben an Gehorsam gewöhnt gewesen, der sich... zum Kadavergehorsam entwickelte” Er haette, fügte er bei einem spaeteren Verhör hinzu, aus Kadavergehorsam seinen eigenen Vater erschlagen, wenn es von ihm verlangt worden waere7 “Trotz allem weiss ich natürlich, dass ich meine Haende nicht in Unschuld waschen kann... obgleich an meinen Haenden kein Blut klebt, werde ich sicherlich der Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen werden... Ich bitte auch garnicht um Gnade, denn es steht mir nicht zu. Ja, wenn es einen grösseren Akt der Sühneleistung bedeutet, bin ich bereit, als abschreckendes Beispiel für alle Antisemiten der Laender dieser Erde mich selbst öffentlich zu erhaengen”. Ja, wenn diese Erklaerungen aufrichtig gemeint waeren! Aber sooft ihm von Polizeihauptmann Less aktenkundige Beweise dafür vorgelegt wurden, dass er sich keineswegs auf “Transporttechnik” beschraenkt hatte, sich dem Hilferuf von Juden mit brutaler Arroganz verschlossen hatte, wenn einzelne von ihnen es wagten, bis zu ihm vorzudringen, dass er dem zionistischen Aufbauwerk in Palaestina nackten Hohn statt irgendwelcher Sympathien entgegenbrachte, und dass er den Millionemord besonders in Ungarn gegen Kriegsende noch gegen die Weisungen Himmlers weiterführte— dann antwortete er achselzuckend jedesmal etwa folgendes: “Allerdings, im Rückblick muss ich es zugeben; ich kann nicht leugnen...” Der Widersprüche, in die er sich verhedderte, als er vernommen wurde, sind so unübersehbar viele, dass sich nach und nach ein völlig anderes Bild aufdraengt. Mag dieser Mann,’ der sich heute auf “Nichtarier” in seiner Familie beruft, als junger Mensch aus welchen Zufaellen auch immer in die Reihen der oesterreichischen Nazis und in die SS gelangt sein die Karrieresucht, die ihn in der Folge packte, wurde mehr und mehr zum Leitstern seines Handelns und liess ihn auch, und gerade, wenn Hitlers antisemitische “Weltanschauung” seinem Wesen fremd blieb, in der Judenfrage paepstlicher als der Papst sein, noch agressiver, iiquidationsbereiter als die Wortführer des Rassenwahns. Nimmt man hinzu, was er selber als seinen “Kadavergehorsam” bezeichnet, seine immerwaehrende Angst vor Rüffeln, seine Servilitaet, die sich nach oben hin durch Aktennotizen “abdeckt” und den Vorgesetzten die Gedanken von der Stirn abzulesen sucht, so haben wir den wirklichen Eichmann eine Krea,- tur aus dem Inferno jener Zeit, mit aller bürokratischen Schlaeue, ohne'eine Spur von Gewissensskrupeln. YESO ROMERAL TABIQUE PROMONTA Progreso y Economía para las Construcciones Dístrib.: SODIMAC - S.A.C. SAAVEDRA BENARD AGENCIAS GRAHAM S.A.C.

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