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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1961-01-01 · 1 (Enero, 1961) · p. Seite 4

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XXIII (1961)
Issue
1 (Enero, 1961)
Date
1961-01-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 BOLETIN INFORMATIVO Enero 1961 0 0 0 L OKA L INTERNA TIONAL ISRAEL MINISTER SAPIR IN CHILE FRANKFURTER SPENDE REVISION DEUTSCHER LEHRBUECHER In Verlauf einer Suedamerikareise besuchte der Handelsminister Israels, Herr Pinchas Sapir, unseren Jischuw. Das Museum von Nir David erhielt eine Spende der Stadt Frankfurt in Hoehe von 250.0000 DM. Der Verband israelischer Lehrer wurde auf gefordert sich an der Revision von an deutschen Schulen gebrauchten Lehrbuechern zu beteiligen. NEUS GEBEAUDE DER BOMBA ISRAEL . In Anwesenheit von Vertretern def Behoerden, des Cuerpo de Bomberos und Persoenlichkeiten unserer Kollektivitaet wurde das neue Gebaeude der Bomba Israel seiner Betimmung uebergeben. VERBOT NATIONALISTISCHEN STUDENTENVERBANDES Der “Bund deutscher Studenten” wurde in Niedersachsen verboten. AMERIKANISCHE JUGENDLICHE IN ISRAEL 200 Jugendliche aus den U. S. A. werden an einem einjaehrigen Lehrgang in Israel teilnehmen. CHEF DER CAJA DE COLONIZACION NACH ISRAEL JUDEN IN MECKLENBURG KOSTBARES MANUSKRIPT SICHERGESTELLT Hrr Joaquín Leiva Fonseca, leitender Agronom de Departamento Técnico der Caja de Colonización Agrícola, begab sich auf eine Studienreise nach Israel. Wie aus Rostock (D. D. R.) verlautet, leben in Mecklenburg noch 34 Juden. Ein aus dem 10 Jahrhundert stammendes Manuskript des Keter Hatorah von Aaron. Moses ben Asher konnte aus Aleppo (Syrien) nach Jerusalem gebracht werden. EHRUNG GABRIELA MISTRAL STUDENTENBESUCH IN POLEN LUCKNER-HAIN Das Institute Chileno Israelí de Cultura ehrte im Verlauf einer Akademischen Feier das Andenken der Dichterin Gabriela Mistral. 17 Studenten der Universitaet Jerusalem, des Technion und des WeizmanInstituts, besuchten Polen und die Soiojetunion. Fin Olivenhain zu Ehren von Frau Dr. Gertrud Luckner Herausgeberin der “Freiburger Briefe” wurde in Israel angelegt. DEM LETZTEN AKT.. Amtsstellen und zweifellos ebenso mit seinem Mandanten im Staat Israel erwartet. Nach einigem Hin und Her hat eine Verfuegung, die als “lex Servatius’’ bezeichnet zu werden pflegt, die Schwierigkeiten ausgeraeumt, die die hiesige Prozessordnung dem Auftreten eines auslaendischen Rechtsvertreters von Angeklagten in den Weg stellte. Unter gewissen Kautelen ist die Uebernahme der Verteidigung kuenftig auch Anwaelten gestattet, die als Nicht-Israelis keine Mitglieder der hiesigen Anwaltschaft sind, wenn es sich um den Rechtsschutz fuer Beschuldigte handelt, denen die Todesstrafe droht — was sich nach geltendem Gesetz im wesentlichen auf “Verbrechen gegen das juedische Volk” beschraenkt. Ebenso duerfte, wie es momentan jedenfalls scheint, Dr. Servatius die Frage nach der Sicherstellung bezw. Vergütung des von ihm mit 100.000 DM bezifferten Honorars mittlerweile geloest haben. Zwar lassen die hierhergelangten Informationen nicht darauf schliessen, dass die Bonner Behoerden einem Kriegsverbrecher wie Eichmann Rechtshilfe angedeihen lassen und die Finanzierung zur Gaenze oder teilweise uebernehmen werden: Doch sprechen genug Anzeichen dafuer, dass Eichmanns Familie in der Lage und willens sein wird, die Anwaltskosten aus dem Autorenhonorar der im amerikanischen Magazin “Life” soeben publizierten Memoiren des Angeklagten zu decken. Schwierigkeiten ganz anderer Art wird sich der Verteidiger indessen auf Grund eben dieser Veroeffentlichung gegenuebersehen, in der sich Eichmann zu seinen Taten mit trauriger Selbstgefaelligkeit bekennt, ja, sogar mit Worten der Enttaeuschung darueber, dass es ihm nicht vergoennt gewesen sei, weitere Millionen in die Gaskammern von Auschwitz usw. zu bringen, um Hitlers “totale Loesung der Judenfrage” restlos durchzufuehren. Sicherem Vernehmen nach hat der Angeklagte dasselbe in den Aufzeichnungen bekundet, die er waehrend der Monate seiner Haft niederschrieb, und soll sich strikt geweigert haben, als Herrn Dr. Servatius vor einiger Zeit Gelegenheit zu einer vielstuendigen Aussp rache mit ihm unter vier Augen geboten wurde, der Anregung des Rechtsanwalts zu folgen und geltend zu machen, dass er diese Notizen unter “psychologischem Druck” zu Papier gebracht habe, wenn schon nicht aus Angst vor Gewaltanwendung. (Er betonte im Gespraech mit dem Koelner Anwalt aus freien Stuecken, dass er voellig korrekt behandelt wird). Sollte Eichmann auch vor Gericht von seinem Rechtsvertreter ebensowenig dazu bringen sein, zu bestreiten oder auch nur zu bereuen, was ihm von der Anklage vorgehalten werden wird, so wird Dr. Servatius mangels einer anderen Verteidigungstaktik wahrscheinlich geltend machen, dass sein Mandant, statt aus eigenem Antrieb, nach Befehlen gehandelt habe. Gewisse Komplikationen koennten sich hier aus der Tatsache ergeben, dass es dem Rechtsanwalt kaum moeglich sein wird, dem Gericht dazu etwaige (Schluss von Seite 1) Entlastungszeugen vorzufueir ren; die Hitler, Himmler, Hey clrich, Kaltenbrunner usw. hat ihr gerechtes Schicksal laengst ereilt, und Leute wie der fruehere Oberstleutnant der SS Hermann Krumey, oder der fruehere SS-Oberst Kurt Becher wuerden selbst, wenn ihnen die Justizbehoerden der Bundesrepublick die Ausreise nach Israel gestatteten, nicht hierherkommen, weil sie als schwerbelastete Komplizen Eichmanns in diesem Lande ohne Zweifel sofort verhaftet, und dann gleichfalls abgeurteilt werden wuerden. Darueber hinaus scheint die polizeiliche Fahndungsgruppe, die das belastende Material in monatelanger Arbeit zusammengetragen hat, ueber genug Beweise dafuer zu verfuegen, dass Eichmann zumindest m Ungarn seinerzeit voellig auf eigene Initiative, weit ueber die ihm gegebenen Generalanweisungen hinaus, zum Massenmoerder von mehrerer. hunderttausend Juden geworden ist. In der breiten Oeffentlichkeit ist die Erregung, die sich ihrer gegen Ende des Mai beim Bekanntwerden der Ergreifung Eichmanns in; Argentinien und seines Her-; transports bemaechtigt hatte, I inzwischen einigermassen ab- ] geklungen. Mit bemerkens- ' werter Gelassenheit diskutiert man die Frage, ob er hingerichtet oder aus Gruenden der Staatsraison zu lebenslaenglicher Haft begnadigt werden wird. Doch — es ist eine truegerische Ruhe vor dem Sturm, bis zum 6. Maerz, an. dem sich der Vorhang zum. letzten Akt dieser beispiellosen Tragoedie heben v.Tird. FRAGE DER... dem das Verbrechen begangen wurde, trifft nicht zu. Diesel Regel trifft nicht auf das internationale Strafrecht zu, dass seiner Natur nach mehr auf Praezedenfaellen als auf Gesetzgebung beruht. In der selben weise erlaubt auch das nationale Strafrecht, soweit es auf Praezecienzfaellen beruht, nicht die Anwendung der erwaehnten Regel. In der englischen Rechtssprechung z. B. gibt es in Strafsachen die Moeglichkeit, Strafgesetze auch dann anzuwenden, wenn das Verbrechen erst spaeter begangen wurde. Denn die erwaehnte Regel existiert, um einen Angeklagten davor zu schuetzen, dass er fuer eine Handlung vor Gericht gestellt wird, die nicht als Verbrechen zu ider Zeit definiert worden war, als dieselbe begangen wurde und von der der Betreffende auch nicht annehmen konnte, dass sie zu einem Verbrechen erklaert werden wuerde. Es waere aber absurd, zu behaupten, dass das israelische Strafgesetz aus dem Jahre 1950 und verschiedene Strafgesetze europaeischer Staaten aus derzeit nach dem Krieg eine Kategorie ganz neuartiger Verbrechen geschaffen haben, (Schluss von Seite 1) soweit die sich mit dem Naziterror beschaeftigen, und dass dementsprechend der Angeklagte nicht haette wissen koennen, dass seine Handlungen Verbrechen waren. Es bleibt schliesslich die Frage eines internationalen Gerichtshofs. Das Haager Gericht ist kein Strafgerichtshof und ist nicht zustaendig fuer Einzelpersonen. Die beiden internationalen Militae rgerichte, das von Nuernberg und das in Tokio, existieren nicht mehr und die Schaffung eines neuen internationalen Gerichtes speziell fuer den Fall Eichmann erscheint schwierig und praktisch nicht durchfuehrbar. Es scheint demnach, dass Israel einen sehr starken gesetzlichen Anspruch darauf hat, die gerichtliche Zustaendigkeit im Falle Eichmann fuer sich zu beanspruchen, einen Anspruch, der staerker ist als der eines jeden anderen Landes (obwohl bisjetzt kein anderer Staat die Zustaendigkeit beansprucht hat), einen Anspruch, der aus rein praktischen Gruenden auch staerker ist als der eines moeglichen internationalen Gerichtshofes. (Auszugsweise uebersetzt aus “Commentary”) ANZEIGEN - ANNAHME Nueva York 52 OL 412 Telefon 87765 71/lfflGBfT hmtAmm.

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