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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1958-05-01 · 5 (Mayo, 1958) · p. Seite 11

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XX (1958)
Issue
5 (Mayo, 1958)
Date
1958-05-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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Mayo 1958 BOLETIN INFORMATIVO 11 DIE AGITATION GEGEN DIE WIEDERGUTMACHUNG In den letzten Monaten hat sich die deutsche Oeffentlichkeit in sehr verstaerktem Masse mit der Wiedergutmachung befasst. Die zweifelhafte Ehre, das Signal zum Angriff gegen die vertraglich festgelegten Leistungen gegeben zu haben, bleibt dem Justizminister der DBR, Herrn Fritz Schaeffer, Vorbehalten. Herr Schaeffer war bereits vor Jahr und Tag, als er noch das Amt des Finanzministers innehatte, fuer verlangsamte bezw. verminderte Wiedergutmachungszahlungen eingetreten. Wenngleich auch seine damaligen Erklaerungen ein sehr unliebsames Echo —und dies nicht nur in juedisehen Kreisen— fanden, so konnte man ihm doch im Hinblick auf seine Verantwortung fuer das Bundesetat nicht die Aktivlegitimation absprechen, zur Finanzierung dieser Verpflichtung Stellung zu nehmen. Nach seinem grossen September-Wahlsieg bildete aber der greise Kanzler seine Regierung um, ins Finanzministerium wurde Franz Etzel berufen und gut informierte Kreise wollten darin ein untruegliches Anzeichen sehen, dass Schaeffer in seiner Einstellung zur Wiedergutmachung von Adenauer desavouiert worden sei. Nachtraeglich gesehen, mag dem so gewesen sein: implizit. Fuer Leute von der Dickfelligkeit eines Herrn Schaeffer bedarf es aber manchmal einer expliziten Haltung. Entbloedet er sich doch nicht, nunmehr neue und verstaerkte Attacken zu reiten und damit seinem Kabinettskollegen Etzel ins Ressort hineinzupfuschen, zu einem Komplex Stellung zu nehmen, zu dem ihm jede Zustaendigkeit entzogen worden ist und noch obendrein an der Vertragstreue der Bundesrepublik, deren Pflegeihm in seiner jetzigen Eigenschaft als Justizminister ganz besonders obliegen sollte, zu ruetteln. Gewiss, Herr Schaeffer stellt immer wieder fest, dass ihn kein Vorwurf des Antisemitismus treffen koenne. Waere er ein Privatmann, so koennte man vielleicht die Sorge um die Stabilitaet der deutschen Waehrung, die ihm so am Herzen zu liegen scheint, zu seinen Gunsten buchen. Als Minister, dessen Aeusserungen im oeffentlichen Leben aber begreiflichen Widerhall finden, muessen dieselben jedoch weniger an ihren Motiven, als vielmehr an ihren Konsequenzen gemessen werden. Und letztere sind aeusserst bedauerlich. So hat, in direktem oder indirektem Zusammenhang mit den Aeusserungen Schaeffers, ein wahres Kesseltreiben gegen die Wiedergutmachung eingesetzt, das, wie die sehr vorsichtige “Neue Zuercher Zeitung” kommentiert, “eine Mehrung antisemitischer Aeusserungen und Symptome zur Folge haben muesse” und —hier zitiert das der schweizer Regierung sehr nahestehende Blatt Herrn Prof. Franz Boehm— “im Ton des politischen Lebens das Patzige, Arrogante und Unverschaemte wieder Oberwasser bekaeme”. Nicht anders sind die billigen Erfolge zu verstehen, die der Bundestagsabgeordnete Jakob Diehl, ein poetischer Querulant, im Wiedergutmachungsausschuss erzielen ¿sonnte und die u.a. den Rueckcritt des Ausschuss-Vorsitzenden Greve zur Folge hatten. Nicht anders sind auch die skandaloesen Gerichtsurteile gegen Kriegsverbrecher zu verstehen, bezw. die unglaublichen Begnadigungen bereits verurteilter Moerder. So wurden, um nur einige wenige Beispiele zu zitieren, im Februar von dem Gericht von Arnsberg in Westfalen der ehemalige SS-Ober- ¡turmbannfuehrer Wetzling wt gen “Beihilfe zum Totschlag’ von 208 Zwangsarbeitern, darunter 77 Frauen und 2 Kinder, zu fuenf Jahren Gefaengnis verurteilt, die natuerlich durch die Untersuchungshaft zum Teil als verbuesst anzusehen sind. Der ehemalige Hauptmann Koenne erhielt wegen “Beihilfe zum Totschlag” von 71 Menschen achtzehn Monate Gefaengnis, drei weitere Verbrecher wurden freigesprochen und gegen einen vierten wurde das Verfahren aufgrund irgendeiner Amnestie eingestellt, da ihnen das Gericht “Befehlsnotstand” zubilligte. Weiter: ein Arzt der “Heilanstalt” Hadamar ermordete waehrend des Kriegs mehr als tausend Nervenkranke mit Gas. 1947 wurde im Verlauf des Prozesses gegen ihn nachgewiesen, die Gasflaschen selbst geoeffnet und den qualvollen Todeskampf seiner Opfer von einem Fenster aus beobachtet zu haben. Er wurde zum Tod verurteilt. 1949 wurde das Urteil zu lebenslaenglichem Zuchthaus herabgesetzt. 1958 ist er freigelassen worden. Ferler: Eine Aerztin machte im KZ Ravensbrueck Versuche an Frauen. Sie brachte ihnen kuenstliche Wunden bei und liess sie vereitern. Ihre Opfer starben unter Qualen. Sie wurde 1947 zu zwanzig Jahren Haft verurteilt. 1952 wurde sie begnadigt. Dann wurde sie als “Spaetheimkehrerin” anerkannt und heute hat sie wieder eine bluehende Praxis. Zuguterletzt: Oberlehrer Zind aus Offenburg bedauerte oeffentlich, dass sein Fuehrer noch zu wenig Juden vergaste und bruestete sich damit, “mit seinen Jungs” selbst eine ganze Anzahl mit dem Spatenstiel erschlagen zu haben. Urteil: Ein Jahr Gefaengnis, was genanntem Zind eine Unmenge Haendedruecke und Bezeugungen von Mitgefuehl einbrachte. Die Faelle sind weder neu noch stehen sie allein. Es koennten tausende aus all den letzten Jahren auf gezeichnet werden. Aber sie sind charakteristisch fuer das Oberwasser des —und der— Unverschaemten. Und daher gehoeren sie als Stimmungsbild zu einer Betrachtung der Wiedergutmachungsfrage im Jahre 1958. Daher, und nicht weil Herr Schaeffer an Verwirrung ueber die Kompetenzen des Justiz- und des Finanzministers leidet. Trotzdem wuerde uns auch eine eingehende Betrachtung der Justizskandale, der Quertreibereien der Schaeffer, Diehl und Konsorten, der sich wieder me h r e n d e n antisemitischen Stroemungen in Politik und Presse nur ein oberflaechliches Bild vermitteln. Ein Bild vom “Oberwasser”. So wie sich aber die Ozeanographen in diesem “Geophysikalischen Jahr” um die Erforschung der tiefen Meeresstroemungen bemuehen, so muessen wir auch versuchen, in diesen Strudel zu tauchen, um zu sehen, was auf dem Grunde vorgeht. Und dabei treffen wir auf mindestens zwei neue Umstaende: Die Verschlechterung der Wirtschaftslage und die fuer weite Kreise ueberraschend hohe Summe der angemeldeten Ansprueche. Die Verschlechterung der Wirtschaftslage ist zum grossen Teil eine Konsequenz der “Rezession” in USA, die bereits die gesamte westliche Welt in Mitleidenschaft gezogen hat. Sie bringt es ganz objektiv mit sich, dass es im Moment viel schwerer ist, ein ausgeglichenes Budget frei von inflationistischen Ventilen zu finanzieren, als dies in den Jahren des “Wirtschaftswunders” der Fall war. Daher der Wunsch, “ueberfluessige” Ausgaben zu reduzieren. Rein subjektiv haben die politischen Krakeeler aber seit jeher in Krisenzeiten ihr antisemitisches Gezeter verstaerkt und wenn sie auch, wie dies eine hannoversche Nazizeitung kuerzlich tat, die Zahl der Juden in Deutschland mit 200.000 statt mit 20.000 angeben muessen. Die Hoehe der Ansprueche kann zwar heute, knapp einen Monat nach Fristablauf, erst geschaetzt werden, duerfte sich aber auf 16-18 Milliarden Mark belaufen, d. h. ungefaehr auf das Doppelte der urspruenglich angenommenen Zahl. Es ist bedauerlich, wenn dies fuer manche Kreise eine unangenehme Ueberraschung ist, aber es aendert nichts an der Tatsache, dass bei dem relativ kleinen Kreis von legitimierten und ueberlebenden Anspruchsberechtigten auch diese Summe eben nur einen Bruchteil der Werte darstellt, die vom Deutschen Reich geraubt und zerstoert worden sind, vom Schaden an Leben, Gesundheit und Glueck, der nicht bezahlt werden kann, gamicht zu reden. Es ist interessant, dass die gleichen Kreise, denen die protokollierten Ansprueche ungebuehrlich hoch erscheinen, sich nicht scheuen, im Zuge ihrer antisemitischen Argumente immer wieder versuchen, die juedischen Verluste zu minimalisieren. Ob ihnen der Widerspruch bewusst wird, mag dahingestellt bleiben, aber Logik und Antisemitismus haben noch nie im gleichen Lexikon gestanden. Die fuer die Erfuellung der WiedeBgutmachungspflic h t e n verantwortlichen Maenner stehen jedenfalls —das muss ausdruecklich gesagt werden— ueber diesen Vorwuerfen. Es darf gar keinem Zweifel unterliegen, dass sowohl der Praesident Heuss, wie der Kanzler Adenauer und sein Finanzminister Etzel den Willen zur Erfuellung haben. In seiner Etatsrede im Bundestag im Maerz hat letzterer auch zur technischen Durchfuehrung der Zahlungen wieder Stellung genommen und die offizielle Stellungnahme der Regierung, die Herr Schaeffer in dieser Frage nicht vertreten kann, festgelegt. Auch Dr. Goldmann hat von hoechster Stelle in Bonn wieder Zusicherungen erhalten, die absolut beruhigenden Inhaltes sind. Trotzdem laesst der Wortlaut all dieser Aeusserungen eine gewisse Praezision vermissen. Und das hat zur Folge, dass jene mittleren und unteren Beamtenschichten, denen die tatsaechliche Durchfuehrung der Wiedergutmachung obliegt, in manchen Aemtern mit einer Langsamkeit arbeiten, die auch bei bestem Willen nur als Obstruktion bezeichnet werden kann, so dass viele Anspruchsberechtigte wohl nur noch schwerlich bei Lebzeiten in den Genuss ihrer Rechte gelangen werden. Um diesen Mangel an Praezision zu beheben, waere es aber erforderlich, dass die Bundesregierung in einer energischen und eindeutigen Stellungnahme gegen die Fronde einmal kategorisch von Schaeffers Stellungnahme abruecke, den Wiedergutmachungsaemtern eine dem Geist des BEG entsprechende Behandlung der Ansprueche anordne und dabei an folgende vier Tatsachen erinnere: 1. ) Das Wiedergutmachungswerk ist ein Vertrag, den die DBR als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs unterzeichnet hat und dessen Verpflichtungen sie strikt respektieren wird. 2. ) Sie wird diesen Vertrag auch erfuellen, wenn die finanziellen Lasten groessere Anstrengungen erfordern sollten, als man dies urspruenglich unterstellte. 3. ) Im Moment belaufen sich die Leistungen des Bundes nur auf ca. 3% des Jahresbudgets (1,3 Milliarden bei einem Haus- | halt von ueber 39 Milliarden DM). 4.) Die Zahlungen, die an ehemalige Nazibeamte, Offiziere und Offizierswitwen, Heimkehrer, Auswanderer aus der DBR und auf Konto des “Lastenausgleichs” gezahlt werden, sind ein Vielfaches der Zahlungen an die Opfer des Dritten Reichs. Wahrscheinlich waere eine Erklaerung in diesem Sinne heutzutage nicht sehr populaer. Aber Adenauer hat schon wiederholt bewiesen, den Mut zu haben, der allein aus einem Politiker einen Staatsmann macht. Und solange er ihn nicht auch in dieser Sache erneut unter Beweis stellt, muss dieser Mangel an Energie und Klarheit als schwere Unterlassungssuende gebucht werden. Andererseits duerfen wir nicht vergessen, dass auch in unserem Lager eine Unterlassungssuende seit vielen Jahren besteht und bis heute nicht behoben werden konnte. Es handelt sich dabei um die selbstverstaendliche Besteuerung der empfangenen Zahlungen. Wie erinnerlich, war das Luxemburger Abkommen, ohne das kein Bundes - Entschaedigungs-Gesetz denkbar waere, die Kroenung jahrelanger Verhandlungen, die von juedischer Seite von der “Claims Conference” unter Vorsitz von Dr. Nahum Goldmann gefuehrt wurden. Die “Claims Conference” wiederum leitete ihre moralische Autoritaet nicht nur aus dem passiven Legat des uns widerfahrenen Schadens und Unrechts ab, sondern vor allem aus dem aktiven Kapital der Staatsgruendung Israels und der jahrelangen kostspieligen Arbeit grosser juedischer Organisationen, unter denen der “Juedische Weltkongress” den ersten einnimmt. Nun wurde es leider in Luxemburg verabsaeumt, die Nutzniesser dieser Muehe und Kosten zu einer angemessenen Rueckzahlung zu verpflichten. So wie sich niemand darueber aufhaelt, dass er seinem persoenlichen Anwalt in Deutschland ein Erfolgshonorar bezahlen muss, so haette es als selbstverstaendlich angesehen werden muessen, dass die grossen kollektiven Advokaten, in erster Linie der Staat Israel, ein Anrecht auf eine bescheidene, aber wuerdige Beteiligung haben. Es ist einfach irritant zu beobachten, wie Menschen, die unseren nationalen Belangen indifferent oder feindlich gegenueberstehen, ja wie selbst Proselyten oft nicht unerhebliche Betraege profitieren, ohne ob dieser Verpflichtung zur Rechenschaft gezogen werden zu koennen. Aber selbst in Kreisen, die sich prinzipiell ihren nationalen Verpflichtungen nicht entziehen, muss oft eine (Fortsetzung 8ette 15).

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