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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1972-02-01 · 2 (2.1972) · p. Seite 12

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XXXIV (1972)
Issue
2 (2.1972)
Date
1972-02-01
Page
Seite 12 (sequence 12)
Language
German
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12 BOLETIN INFORMATIVO FEBRERO 1972 DH. ARON ZWERGBAUM, JERUSALEM GEMEINDEARBEIT IN KEINE ZUFLUCHT FÜR ZWEIFELHAFTE ELEMENTE “Ist Juden wegen des Verdachtes einer kriminellen Vergangenheit die Alija zu verweigern?” war das Thema eines “Mischpat Ziburi”, einer im Radio gespielten Gerichtsverhandlung. Das ist eine in Israel sehr beliebte Form für die Eroerterung strittiger Fragen, wobei die Argumente für und gegen eine These von der Anklage und Verteidigung sowie deren Zeugen vorgebracht werden. Bei diesem Mischpat ■ wurde versichert, dass es um die prinzipielle Klaerung eines wichtigen Problems gehe, und man erwaehnte bei der Verhandlung keine Namen, aber jeder wusste, dass die ungenannten “Helden” dieses Stückes die Herren Meir Lansky und Claude Lipsky sind, die den Staat in Verlegenheit und die Oeffentlichkeit in Erregung gebracht haben. Inzwischen gab es weitere einschlaegige Faelle. Die eine Seite —im Radioprozess der Klaeger— sagt, dass der Staat Israel nicht au einer Zufluchisslaeile für Elemente mit krimineller Vergangenheit werden darf, die andere wendet ein, dass das im “Gesetz der Rückkehr” verbriefte Recht auf Alija heilig ist und dass jeder Mensch als unschuldig angesehen werden muss, solange er nicht von einem Gericht rechtskraeftig verurteilt wurde. Das letztere Prinzip ist deshalb wichtig, weil das “Gesetz der Rückkehr” neben zwei Faellen, die uns hier nicht weiter interessieren —Taetigkeit gegen das jüdische Volk und Gefaehrdung der öffentlichen Gesundheit oder Staatssicherheit—, einen Grund zur Verweigerung der Alija kennt: kriminelle Vergangenheit, die eine Gefahr für die oeffentliche Ordnung darstellt. Es unterliegt keinem Zweifel, dass eine kriminelle Vergangenheit dann gegeben ist, wenn jemand von einem Strafgericht verurteilt wurde —vorausgesetzt, dass es sich um ehrenrührige Delikte handelt und nicht etwa um technische Vergehen, und zweitens, dass die Verurteilung in einem Staat mit einer geordneten Rechtspflege erfolgte, wo Juden nicht diskriminiert werden. GENÜGT VERDACHT? Die grosse Frage ist: Wie steht es mit Neuankoemmlingen, die einen schlechten Ruf haben und verdaechtig sind, Straftaten begangen zu haben, jedoch nicht verurteilt wurden? Einer der Zeugen der Anklage führte zwei krasse Beispiele an: es gelang dem Verdaechtigen, alle Zeugen zu beseitigen oder zum Schweigen zu bringen, oder er konnte deshalb nicht verurteilt werden, weil er sich der Strafverfolgung recht zeitig durch die Flucht entzogen hatte. Mit der Frage, was unter krimineller Vergangenheit zu verstehen, seit, befasste sich auch der Oberste Gerichtshof des Staates Israel. Im Falle Jovanovici (1958) wurde erkannt, das unter Umstaenden bereits eine einzige Verurteilung genügt, und im Falle Gold (1962) sagte Oberrichter Sussman: Der Staat Israel wurde nicht gegründet, um Elemente anzuziehen oder einzusammeln, welche mit dem Gesetz ihres Wohnlandes in Konflikt geraten sind und vor der Gerechtigkeit fliehen wollen —auch wenn sie Juden sind. Er bemerkte auch, dass die Pflicht des Innenministers, die Einreise von Delinquenten zu verhindern, keineswegs hinter seiner Pflicht, das Gesetz der Rückkehr durchzuführen, zurücksteht. Andere Richter allerdings Waren weniger radikal, und die Frage, ob jemand aufgrund eines Verdachtes als kriminell bezeichnet werden kann, wurde in jenem Prozess nicht endgültig entschieden, da Gold nicht wegen seiner amerikanischen V e r g a n genheit, sondern wegen eines in Israel begangenen Deliktes —Benützung eines gefaelschten Passes — ausgewiesen wurde. Um zur Verhandlung im Radio zurückzukommen: Der sonst so radikale und gegen das “Establishment” eingestellte Knessetabgeordnete Uri Avneri trat dort für "Gesetz und Ordnung" ein und verlangte, dass zwar nicht bei einem blossen Verdacht, aber beim Vorliegen gewichtiger Beweise einer kriminellen Betaetigung die Alija nicht zu gestatten, sei, waehrend sein Kollege Eridor (Gachal) den Standpunkt einnahm, dass das Recht auf Einwanderung so grundlegend ist, dass es nur infolge einer rechtskraeftigen Verurteilung entzogen werden dürfe. Nach den “Plaedoyers” kam es zur Abstimmung der “Geschworenen”. Die grosse Mehrheit (53 gegen 11) war der Ansicht, dass ein blosser Verdacht kein Alijahindernis sein darf. Eine kleinere Majoritaet hingegen bestand nicht auf einer formellen Verurteilung, sondern glaubte, dass aus ein Verdacht schon dann genügt wenner sich auf schwerwiegende Beweise stützen kann. Schliesslich stimmte ein Grossteil für die These dass nicht wie bisher eine Verwaltungsbeh oerde, sondern eine gerichtliche Instanz über die Verweigerung der Alija entscheiden solle. Drei wichtige Gesichtspunkte wurden aber in dem “Mischpat Ziburi” kaum erwaehnt: das “Image” Israels in den Augen der Welt, die Gefahr, dass der Staat nicht nur als Heimstaette des Volkes und Zuflucht verfolgter, sondern auch als Asyl strafverfolgter Juden angesehen werden koenne, darunter auch solcher, die sich ihres Judentums erst dann erinnern, wenn sie die Polizei sucht. Zweitens darf man nicht vergessen, dass eine zu grosse Liberalitaet bei der Aufnahme unerwünschter Elemente gerade Olim der wertvollsten Kategorie abzuschrecken geeignet ist, naemlich solche, die nach Israel gehen wollen, weil sie hier nicht nur in einer jüdischen, sondern auch in einer besseren, gerechteren, moralischeren Gesellschaft leben moechten. Schliesslich ist der heutige Wortlaut des Gesetzes der Rückkehr ja nicht sakrosankt. Wenn er sich als zu weitmaschig erweist, kann ihn die Knesset —mit einfacher Mehrheit— aendern. Auch die Klausel über die kriminelle Vergangenheit stand nicht im ursprünglichen Text, sondern wurde erst 1954 —gegen eine O p p o s i tion— hinzugefügt. Heute erscheint sie allen als selbstverstaendlich. Nach den Artikeln und Leserbriefen in den Zeitungen zu schliessen, scheint heute die Mehrheit der oeffentlichen Meinung für eine schaerfere Kontrolle zu sein. HERZL WAR DEUTLICH Manche Befürworter einer moeglichst uneingeschränkten Zulassung glauben wohl, bessere Zionisten zu sein als ihre Gegner, und wissen nicht, dass sie sich da keineswegs auf den Verkünder des Judenstaates berufen können. Herzl, der ja wollte, dass “der Judenstaat anstaendig gegründet sein soll”, entwickelte über unser Thema im Kapitel “F-eziprozitaet und Auslieferungsvertraege” —A b s chnitt “Society of Jews”— im “Judenstaat” sehr dezidierte Ansichten. “Wir werden jüdische Verbrecher leichter ausliefern als jeder andere Staat”, heisst es dort, und besonders bezeichnend und aktuell: “Wir werden unsere Verbrecher erst nach verbüsster Strafe aufnehmen”. Nach Herzl sollten sich also diverse problematische Gaeste zuerst den Gerichten ihrer bisherigen Wohnlaender stellen. Nachher würden ihnen dann die Tore des Landes offenstehen: nach einem Freispruch sofort, sonst aber nach ihrer Verurteilung und Bestrafung, denn “haben sie aber gebüsst, werden sie ohne Restriktion aufgenommen; es soll auch für die Verbrecher unter uns ein neues Leben beginnen”. Der Gedanke, dass sich jemand der Gerechtigkeit durch Flucht in den Judenstaat entziehen koennte, waere für Herzl sicher unfassbar und unertraeglich gewesen. Es wäre also ganz angebracht, das Gesetz über die Rückkehr in den Judenstaat im Sinne des Verfassers des “Judenstaates” zu reformieren. Max WatxsteU» & Sohn Ar. M Montt MM Fono 4117• Naubtclahan un4 Umarbeitungen Uodmuti importierte Baiagntoifa a. ¡alalia Park«* Acolchadas da Nylon Schlaisaacka Komme einmal im Monet nach Viña u. mIm« Auftraece entgecea. ELISA stets grösste Auswahl in Uniformen San Antonio 65 Fono 381900 FRANKREICH Rund 300 Delegierte wurden zum Kongress des CRIF (Conseil Représentatif des Juifs de France), der in Paris zusammengetreten ist, erwartet. Die Konferenz wird sich mit nationalen jüdischen Fragen, aber auch mit solchen, die Israel und die Diasporagemeinden, vor allem der Sowjetunion, betreffen, zu befassen, haben. Es wird der erste Kongress sein, der seit der Reorganisation des CRIF als Dachorganisation und Sprachrohr aller Gruppierungen abgehalten wird. Wie Pierre Kauffmann, der Generaldirektor des CRIF, erklaert hat, soll nach einer mehrmonatigen Vorbereitung unter der neuen Führerschaft ein langfristiges E n t w ic k 1 ungsprogramm in Gang gebracht werden. An der Spitze des Verbandes steht Professor Adolphe Steg, ein bedeutender Chirurg, mit den Vizepraesidenten Theo Klein und Jean-Paul Eikann zur Seite. Es wurde ein Exekutivkomitee gebildet und Subkomitees für Information für die Juden in Russland und für den Kampf gegen den Antisemitismus, sie stehen unter der Leitung von Theo Klein, Claude Kelman, dem Praesidenten Ady Steg, der dynamische Praesident des CRIF. des Europaeischen Rates jüdischer Gemeinden, sowie Jean-Pierre Bloch, einem ehemaligen französischen Innenminister. Obschon keine genauen Statistiken vorhanden sind, nimmt man allgemein an, dass in Frankreich 550 000 Juden wohnhaft sind, die damit die viertgrösste jüdische Gemeinschaft der Welt bilden. Von ihnen geben etwa 40 000 Personen ihren Beitrag an die Israel- Aktion, und dies wird als Grundlage für die Annahme betrachtet, dass es auch die Zahl der Familien — mit etwa 100 000 Angehörigen — ist, die ein “jüdisches Leben” führen, sei es nun religiöser Natur oder nicht. CRIF arbeitet an einer Studie über die Juden in Frankreich und rechnet damit, in etwa einem Jahr eine genaue demographische Publikation herausgeben zu können. GEDENKHALLE FÜR DEN DEPORTATIONSFRIEDHOF GURS Auf dem in Südfrankreich gelegenen zentralen Deportationsfriedhof Gurs ist mit dem Bau einer Gedenkhalle begonnen worden zum Andenken an die in Südfrankreich an vielen Orten beigesetzten Juden, die in Aussenlagern verstorben waren. Nach Gurs waren im Zweiten Weltkrieg Tausende von badischen Juden deportiert worden. Dem Bau der Gedenkhalle haben die badischen Staedte und Gemeinden ihre finanzielle Unterstützung zugesichert. Es ist vorgesehen, ein Gedenkbuch aufzulegen, in dem Personalien, Herkunftort und Grabstaette festgehalten werden. Die Einweihung ist für den 30. April 1972, den Deportierten - Erinnerungstag in Frankreich, vorgesehen. JIDDISCHER FILM I\ BERLIN Berlin (ADN).— Die Geschichte vom armen jüdischen Maedchen, das nach viel erlittenem Leid schliesslich doch noch reich und glücklich wird, ist das Thema eines in jiddischer Sprache gedrehten Films, der jetzt in Ost-Berlin ein enfolgreiches come-back hatte. “Jidl mit dem Fidl” wurde in den dreissiger Jahren in Polen gedreht. Der Film erzaehlt vom Leben der Juden in einer Kleinstadt im galizischen Polen, einer Welt, die durch die Schreckenstaten der Nazis für immer verschwunden ist. Der Streifen war der jüdischen Gemeinde von Gross- Berlin vom Staatlichen Filmarchiv der DDR zur Verfügung gestellt worden, und etwa 300 Personen nahmen an der Mâtiné teil. Dr. Kirchner, der neue Vorsitzende der Berliner jüdischen Gemeinde, sprach einleitend über Ursprung und Verbreitung der jiddischen Sprache. Er kündigte weitere Filmvorführungen an. Der jüdischen Gemeinde von Gross-Berlin als der grössten der acht in der DDR bestehenden Gemeinden gehören 500 Mitglieder an. Mittelpunkt des religiösen Lebens ist der 1953 mit staatlichen Mitteln wieder errichtete Friedenstempel in der Rykestrasse, in dem jede Woche Gottesdienste stattfinden. Zu den Einrichtungen der Gemeinde gehören ferner u.a. ein eigenes Altersheim sowie der mit 113 000 Grabstellen belegte Friedhof in Berlin-Weissensee. H0M0E0PATH1SCHE APOTHEKE Central de Homeopatía Hahnemann Santiago, Sto. Domingo 1822 - Tel. 88290 Voile taendigea Lager an Homoeopath! schen MedlkamenUn Bneehar nabar Hooaoaopathie. Import!erte und chileniache Hailkraauter

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