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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1971-12-01 · 12 (Diciembre, 1971) · p. Seite 14

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XXXIII (1971)
Issue
12 (Diciembre, 1971)
Date
1971-12-01
Page
Seite 14 (sequence 14)
Language
German
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14 BOLETIN INFORMATIVO DICIEMBRE In der nachslehenden Abhandlung, die wir der Juedischen Wochenzei t u n g, Duessel d o r f, entnehmen, analysiert der bekannte israelische Schriftsteller das schwierige Problem des Jerusalemer Oberrabbina t e s und plaediert fuer die Trennung der Gewalten. PLAEDOYER FUER DAS OberrabMnat Von Schalom Ben-Chorin, Jerusalem Das Oberrabbinat Israels ist in der letzten Zeit einer ueberaus heftigen Kritik ausgesetzt gewesen. Diesmal kam die Kritik nicht von unten, nicht von Oppositionellen in der Knesseth, nicht allein von der Presse, sondern aus hoeehsten und allerhoechsten P.aengen. Ministerpraesidentin Golda Meir, Sicherheitsminister Mosche Dajan, die Minister der Mapam Victor Schem-Tov und Nathan Peled, aber auch der unabhaengige liberale Minister Mosche Kol griffen in der Regierungssitzung das Oberrabbinat an, das die Zeichen der Zeit nicht verstehe, das die so heiss erkaempfte Ali j ah aus der Sowjetunion stoere, das einen Armeeoffizier und seine Schwester als Bastarde diffamiere, das kurzum nicht den Aufgaben gewachsen sei, die ihm im Staate zugeteilt wurden. Die Minister der RNP, voran Relig'ionsm i n i s t e r Dr. Wahrhaftig, hatten einen schweren Stand um sozusagen wenigstens noch eine Gnadenfrist bei der Knesseth fuer das Oberrabbinat zu erreichen, dessen Amtszeit am 1. April abgelaufen war. Jeder weiss in Israel, dass mit dieser Verlaengerung der Kadenz nichts geschehen ist. Der Religionsminister, der sich ex officio als der Fuersprecher des Oberrabbinats in Kabinett und Knesseth betaetigen muss, steht in Wirklichkeit auf aeusserst gespanntem Fuss mit dem Oberrabbinat, wird von Oberrabbiner Nissim wie ein kleiner Angestellter behandelt und zum Schweigen verurteilt. Der Religionsminister erklaert, dass er einen Gesetzesentwurf fuer die Wahlen zum Oberrabbinat, die bisher allen demokratischen Grundsaetzen ins Gesicht schlugen, da das Oberrabbinat selbst fuenfzig Prozent der Wahlmae n n e r stellte, seit ueber einem Jahr fertig vorliegen habe. Die Regierung kann sich aber nicht einigen, und so wird der Gesetzentwurf der Knesseth immer wieder vorenthalten. Aber auch das Oberrabbinat selbst ist nicht bereit, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. WUERDIGE GREISE Der erste Punkt ist das Dienstalter der Oberrabbiner. Die Oberrabbiner haben hier oberrichterliche Funktio n e n und sind daher den Altersvorschriften unterworfen, die fuer Richter im Staate gelten. Sie haben aber das Dienstalter laengst ueberschritten. Oberrabbiner Untermann ist Jaeute 85 Jahre alt, sein junger Kollege Oberrabbiner Nissim ist erst 75. Wir wuenschen ihnen einen gesegneten Lebensabend bis hundertzwanzig, aber die Frage ist, ob sie dieses biblische Hoechstalter im Amte oder im Ruhestand erreichen sollen. In der modernen Demokratie werden Beamte mit 65 Jahren pensioniert. In Ausnahmefaellen koennen noch fuenf Jahre zugelegt werden. Aber ist das ein Gesichtspunkt fuer die Oberrabbiner? Sagt die Thora nicht ausdruecklich, dass die Entscheidungen durch die „Aeltesten des Volkes“ gefaellt werden sollen? War unser Lehrer Mose nicht bereits achzig, als er seine Karriere begann? Erzaehlt der Talmud nicht ausdruecklich, dass Elasar Ben-Asarja zum Praesidenten des Synhedrions gewaehlt wurde, aber zu jung erschien. Da geschah ein Wunder, und er ergraute ueber Nacht, bot den passenden Anblick eines wuerdigen Greises. Unser Oberrabbinat hat wuerdige Greise aufzuweisen, und das wird nicht gewuerdigt. Oberrabbiner Nissim KWm$$ 1 -lv» i f „KOMOEDIE DER IRRUNGEN" Der zweite Streitpunkt geht um die Doppelbeselzung. Muss man wirklich einen aschkenasischen und einen sefardischen Oberrabbiner haben, fragt Mosche Dajan erbittert und will militaerisch lorsch seinen Armeeoberrabbiner Aluf Goren aus der Tel Aviver Reservestellung auf dem Stuhle des Oberrabbiners placieren. Fuer Mosche Dajan ist die Vorstellungswelt des Oberrabbiners Nissim ebenso fern wie die des Oberrabbiners Untermann, und er kann sich daher nicht vorstellen, dass sich diese eine einheitliche Vertretung nicht vorstellen koennen. So kommt es zu einer Vorstellung, die man als „Komoedie der Irrungen“ bezeich n e n koennte. Nun zu den aktuellen Vorwuerfen. Frau Golda Meir ist erbittert, dass das israelische Oberrabbinat die Konversionen, die in Wien unter der Aegide des dortigen orthodoxen Oberrabbiners Dr. Akiba Eisenberg vor sich gingen, nicht voll anerkennen will. Statt sich, wie es die Staatsraeson erfordert, mit den nackten Tatsachen der Mikwa abzufinden, entsa n d t e das Oberrabbinat die Rabbiner Külitz und Werner, um die Konversionen der Neueinwanderer aus dem Ostblock zu ueberpruefen. Da stellte sich heraus, dass der Mohel, der die Beschneidungen vorgenommen hat, der Arzt Dr. Stern in Wien, oeffentlich den Schabbat entweiht, offenbar mit seinem Auto faehrt, da stellte sich heraus, dass Oberrabbiner Dr. Eisenberg jeweils nur ein paar Minuten mit den Proselyten gesprochen hat, ohne sie wirklich zu pruefen, oder gar Beschneidung und Tauchbad persoenlich zu ueberwachen. Dies geschah alles durch einen Beamten der Jewish Agency, der kein Rabbinatsdiplom aufzuweisen hat. Dr. Eisenberg erklaerte Frau Golda Meir in Jerusalem, dass er seinen Amtsstempel unter die Konversionen nur setzte, um den Neueinwanderern in Israel keine Schwierigkeiten zu machen; aber ist das ein religionsgesetzliches Argument, das auf die Oberrabbiner in Jerusalem Eindruck machen kann? Sie sind Schriftgelehrte, die sich ausschliesslich an das kodifizierte rabbinische Recht zu halten haben und keine politischen Erwaegungen kennen duerfen. Wie unberechtigt war es auch, dass manche Israelis den Oberrabbiner Untermann der Hartherzigkeit ziehen als er einem jungen Juden aus der Sowjetunion die Ferntrauung mit seiner Braut in Russland verweigerte. Das Maedchen sitzt im Gefaengnis. Waere sie verheiratet, koennte der Mann sie besuchen. Oberrabbiner Untermann lehnte ab. Ferntrauungen sind in Mexiko moeglich, nicht in Jerusalem. Oberrabbiner Untermann. PHÜ Hü mmm BASTARDE Sicherheitsminister Mosche Dajan ist empoert, weil das Ortsrabbinat in Petach-Tikwa einen Offizier und seine Schwester, die ebenfalls als Soldatin in der Armee dient, zu Mamsarim (Bastarden) erklaert hat, da ihre Mutter in zweiter Ehe mit dem Vater dieser beiden jungen Menschen lebte, ohne von ihrem ersten Mann, einem Konvertiten, religionsgesetzlich geschieden zu sein. Ein untadeliger Offizer und seine hochanstaendige Schwester sollen ploetzlich als Bastarde diffamiert werden? Sie duerfen nicht heiraten, wenigstens keinen Juden, obwohl sie doch voellig unschudig sind — klagt Dajan. Herr Minister, jeder Mamser ist daran unschuldig, dass er ein Bastard ist. Es ist hier die Schuld der Vaeter, oder, besser gesagt, der Muetter, die nicht nur bis in das dritte und vierte Geschlecht, sondern bis in das zehnte heimgesucht wird (5. Mose 23, 3): „Ein Mamser komme nicht in die Gemeinde des Herrn, auch nicht im zehnten Geschlecht komme er in die Gemeinde des Herrn“. Raschi erklaert, gestuetzt auf Siphre, dass dies bedeute: Ein Mamser darf keine Israelitin heiraten. Wer oder was ist ein Mamser? Ein in Blutschande oder Ehebruch gezeugtes Kind, wie wir im Talmud im Traktat Jebamoth 49a ff. lesen. Die Vorschriften bezueglich des Mamser sind im allgemeinen sehr streng und wollen die Reinheit der Ehe sichern, was sich bis in das Scheidungsrecht erstreckt, worueber man im Jerusalemischen Talmud, Traktat Gittin 45, Naeheres findet. Obwohl spaeter gewisse Erleichterungen eintraten, ist ohne Frage ein im Ehebruch gezeugtes Kind, also das Kind einer Mutter, die mit einem anderen Mann verheiratet ist, ein Mamser. Es gibt auch Zweifelsfaelle, den Mamser-Saphek, das Kind einer Frau, deren fruehere Ehescheidung oder deren weitere Verheiratung in rechtlicher Hinsicht unklar ist. Ein solcher Mamser darf bis zur Klaerung der Rechtslage ueberhaupt nicht heiraten, auch nicht einen anderen Mamser. Erst der Messias kann die Unreinheit von den Mamserim nehmen, wie im Talmud Kidduschin 72b ausdruecklich vermerkt wird. Ist Oberrabbiner Nissim der Messias, dass er dieses Wunderwerk vollbringen koennte? Ist er damit nicht ueberfordert? Doch Nissim ist ein ehrenwerter Mann, das sind sie alle, ehrenwerte Maenner. Der ehrenwerteste ist natuerlich Militaeroberrabbiner und Tel Aviver Reserveoberrabbi n e r Goren, der fast messianisch auf Befehl der Obersten Heeresleitung auch die Mamserim rehabilitieren will. Oberrabbiner Nissim sucht wie einst Diogenes mit der Lampe, Menschen, in diesem Falle Rabbiner, die einen Gerichtshof bilden, der das Urteil von Petach-Tikwa revidiert und aus den, natuerlich unschuldigen, Mamserim wieder koschere Juden macht. Tel Aviv und Jerusalem haben bereits abgelehnt. Untermann erweist sich als Philosoph und... schweigt. Oberrabbiner Nissim selbst will die Kastanien nicht aus dem Feuer, die Mamserim nicht aus den Matrikeln holen. WIDERSPRUECHE Wir aber schliessen uns dem Religionsminister Dr. Wahrhaftig an, der erbittert in der Regierung erklaert hat, dass das Oberrabbinat in Jerusalem keine „Rabbanuth Mita’am“, kein Rabbinat von Gnaden anderer, sein duerfe, so wie der arme Oberrabbiner von Moskau I. L. Lewin nur ein gefuegiges Werkzeug in der Hand des Obersten Sowjet war. Gut gesprochen. Das Rabbinat muss frei sein von Regierung und Knesseth. Es ist laecherlich und widersinnig, dass Golda Meir, die als Frau noch nicht einmal als vollwertige Zeugin vor dem Rabbinatsgericht auftreten kann, niemals das Amt eines Dajan, eines Richters im Gerichtshof des Oberrabbinates oder eines Unterrabbinates, erlangen koennte, das letzte Wort ueber die Bestaetigung von Nissim und Untermann und der gesamten Synode zu sprechen hat. Es ist widersinnig, dass Maenner wie Dajan, Peres, Peled, Schem-Tov, fuer die die Halacha in ihrem eigenen Leben nichts bedeutet, ueber Einsetzung und Absetzung von Oberrabbinern, Verlaengerung und Verkuerzung ihrer Amtszeit zu bestimmen haben. In volle n d e t e m Unverstaendnis tragen sie Begriffe und Gesichtspunkte an das Oberrabbinat heran, die diesem nicht nur fremd sind, sondern fremd sein muessen. Wenn das Oberrabbinat auf die Wuerde der Thora und der Halacha bedacht waere und nicht auf Wuerde und Pfruende der Oberrabbiner, muesste es laengst diesem unwuerdigen Zustand von sich aus ein Ende gemacht haben. Das Oberrabbinat als Amt eines keineswegs nach der Halacha gefuehrten Staates, die Oberrabbiner als hochbeza h 11 e Funktionaere einer mehrheitssozialistischen Regierung ist ein Widerspruch in sich selbst. Ein Rabbinat, das auf sich haelt, muesste von sich aus die radikale Trennung von Religion und Staat Vorschlägen, denn es ist zutiefst unwuerdig, dass das Rabbinat Diener des Staates ist, und es ist ganz unrealistisch anzunehmen, dass das Rabbinat Diener des Staates ist, und es ist ganz unrealistisch anzunehmen, dass der Staat Diener des Rabbinats wüerde. (Fortsetzung auf Seite 15) Max Wetzstein! 6c Sahn Ar. M Montt MH Fono 41171 Heubeaiehen und Umarbeitungen Modernste importiert« Bungiiioffi u. Inletts Pirkas Acolckadas da Nylon Schlafsiocki Komme einmal im Uomi! nach Vlfia u. naiuae | Auftraege talmea Stefan Laskowitz Joyero Ahumada 254 - Local 10 Fono 69464

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