Mannheim
Compact Memory

Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1971-07-01 · 7 (Julio, 1971) · p. Seite 15

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XXXIII (1971)
Issue
7 (Julio, 1971)
Date
1971-07-01
Page
Seite 15 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/8553624-8554971-9195260--5990-8555070
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

JULIO 1971 BOLETIN INFORMATIVO 15 IST DAS ENTSGHAEDIGUNGSWERK NUN AM ENDE? von Kurt R. Grossmann In meiner Kurzgeschichte der Wiedergutmachung betonte ich, dass letztere die “species sui generis” geblieben ist und keine noch so imposanten Zahlen die moralischen und juristischen Komplexe der Vergangenheit beseitigen. Das ist notwendig zu betonten, weil die Zahlen groesser werden und vergessen wird, dass die wachsenden Ausgaben f u e r Entschaedigung und Rueckerstattung unentrinnbar mit der Immensitaet des begangenen Verbrechens verbunden sind, aber vor allem auch darum, weil die heranwachsende Jugend in Deutschland mit gewisser Berechtigung eine Schuld im zweiten oder dritten Geschlecht nicht anerkennen will. Dazu ist zu sagen, dass die Entschaedigungsgesetze in der Tat auslaufen und jedwede Antragsfrist — mit Ausnahme fuer Erholungsaufenthalt und medizinische Behandlung — am 31. Dezember 1969 beendet war. Die Totalausgaben von einst ueber DM 2,3 Milliarden, dann DM 1,9 Mrd, per Jahr haben sich im Hinblick auf die steigenden Todesfaelle reduziert. Vom 1. Juli 1969 bis 31. Dez. 1970 sind insgesamt DM 2,278 Milliarden fuer Entschaedigungsansprueche ausgegeben worden, waehrend selbst unter dem begrenzten Haushaltssicherun gsgesetz vom Dezember 1965 diese Summe DM 2,850 Milliarden haette betragen koennen. Es sind in diesen 18M onaten bereits nahezu DM 630 Millionen weniger fuer Entschaedigungen ausgegeben worden als in frueheren Haushaltsjahren. Gewiss, es besteht kein Zweifel darueber, dass verglichen zu Ostdeutschland und Oesterreich, die Wiedergutmachungsgesetze der Bundesrepublik die liberalsten sind. Aus der Tatsache aber, dass bis zum 31.11.1970 6,522,215 Ansprueche gestellt worden sind (davon etwa 70% aus dem Ausland) geht die Immensitaet der Verfolgungsschaeden hervor, die Professor Franz Böhm Verbrechensschaeden nannte und deren Ungeheuerlichkeit nicht in vollem Umfange bekannt war, als das erste Bundesentschaedigungsgesetz am 1. Oktober 1953 in Kraft trat. Fuer das Jahr 1970 waren nur noch 75,000 Rentenempfaenger am Leben und nach einer geschaetzten Projektion wird die letzte Rente unter dem BEG etwa im Jahre 2000 gezahlt werden. Jedes Jahr werden weniger Anspruchsberechtigte Renten erhalten. Bedeutet diese Zählenanalyse das langsame, aber sichere Ende des Entschaedigungswerkes? Auf diese Frage muss man mit einem vorsichtigen “Nein” antworten. Das ist zunaechst in der Tatsache begruendet, dass die gesetzlichen Entschaedigungsbestimmungen sich nicht auf die Ostlaender erstrecken. Kommt es zu einer Ratifizierung des deutsch-rus s i s c h e n bezw. deutsch-polnischen Vertrages, dann kann mit Sicherheit angenommen werden, dass die noch in diesen Laendern lebenden Verfolgten, nicht unberechtigt, aus ihrer Regierung die Entschaedigungsfrage aufwerfen werden. Das Problem ist bereits vor laengerer Zeit in der deutschen Presse diskutiert worden und die im Oktober v.Js. genannten Ziffern von 25 Milliarden DM als Entschaedigungsleistung an Verfolgte der osteuropaeischen Laender wurden als “weit ueber die Moeglichkeiten der Bundesrepublik und die Absichten der Bundesregierung hinaus” von deren autorisierten Sprechern charakterisiert. RUMAENIEN Im Februar 1970 besuchte Rabbiner Dr. Moses Rosen aus Bukarest Bonn, um fuer die verfolgten Juden Rumaeniens e i n Entschaedigungsabkommen zu erreichen. Rosen verhandelte mit den entscheidenden Maennern im Bundesfinazministerium, mit den Vertretern der juedischen Organisationen, aber war offensichtlich nicht erfolgreich. Vor kurzem erreichten 150,000 Antraege von verfolgten Juden aus Rumaenien,, als Folge der von der rumaenischen Regierung gestuetzten Rosen- Aktion, Bonn, wo sie bisher unbearbeitet in deutschen Ar EINIGE ZIFFERN Wenn wir uns eine Uebersicht ueber die finanziellen Leistungen der Bundesrepublik per 31.XII.1970 verschaffen wollen, so sieht diese wie folgt aus: Leistungen nach dem BRUEG (Bundesrueckerstattungsgesetz) . Leistungen aufgrund des Deutschland - Israel Abkommens. Uebergesetzli che Entschaedigungsleistungen der Laender . Globale Abkommen .. Wiedergutmachung an verfolgte Beamte (Schaetzung). Zahlungen nach verschiedenen Entschaedigungsgesetzen in den Zonen bis 30. Sept. 1953 . BEG ab 1. Oktober 1953 . Haertefonds gemaess Art. V BEG per 28.11.1971 . DM 3,414,393,892 DM 3,450,000,000 DM DM 133,005,800 1,100,000,000 DM 1,250,000,000 DM DM 738,183,145 28,583,863,000 DM 582,896,833 insgesamt DM 39,252,342,670 chiven ruhen. Gleichgueltig welcher Kanzler im Schaumburg Palais sitzt, es scheint mir geboten, diese Antraege — Zeugnisse von Leid, Blut und Traenen — nicht in einem Archiv verstauben zu lassen, sondern Rumaenien in der Entschaedigungsfrage mit dem Osten einzubeziehen. POLEN Im Hinblick auf die Situation der Juden in Polen sind inzwischen Tausende von ihnen in das westliche Entschaedigungsgebiet gekommen und damit ist das Problem der Post-1965iger entstanden. Es wurde mit Recht argumentiert, dass eine “Ehrenschuld” nicht von Stichtagen abhaengig sein duerfe, und dieser Gedanke hat sich, wenn auch nicht voll befriedigend, beim Schlussgesetz vom 18.IX. 1965 durchgesetzt, dessen Art. V gewisse bescheidene Haertezahlungen (Steigerungsbetraege sind moeglich) an die Entschaedigungsberechtigten bis DM 1,2 Milliarden vorsieht. Der Kreis der Post-1965iger ist sehr viel kleiner und bedeutet daher finanziell kein unueberwindlic h e s Problem. Die Bundesregierung glaubt jedoch, dass ein Junktim mit der Befriedigung der in den Ostlaendern lebenden Geschaedigten notwendig sei und daher sich das Kabinett mit diesem Komplex pro oder contra in seiner Gesamtheit in einiger Zeit zu befassen habe. JUGOSLAWIEN Die Bundesregierung hat vor Jahren eine globale Zahlung von etwa 8 Millionen DM an Jugoslawien fuer Entschaedigungszahlu n g e n gemacht, aber nunmehr praesentiert das Land Titos neue substantiierte Forderungen, die nach einer Informationsquelle nahezu 2 Milliarden DM betragen. Die Verhandlungen sind im Gange und die globale Summe, die schliesslich an Jugoslawien gezahlt werden wird, duerfte sehr viel geringer sein. Auch die Tschechoslowakei wird Entschaedigungsforderungen unterbreiten, sobald, ernsthafte Verhandlungen um die politischen Fragen beginnen. Soweit es sich um Juden handelt, ist das Problem minimal, da im ganzen nur noch 16,000 in der CSR leben, von denen natuerlich nur ein Teil als Verfolgte angesehen werden koennen. Kann die Bundesregierung sich von wesentlichen neuen Entschaedigungsleistungen befreien, wenn sie nicht weiter darauf besteht, die Alleinvertretung das deutschen Volkes zu sein? Wuerde die Deutsche Demokratische Republik willens und fähig sein, einen Teil der Entschaedigungslasten zu uebernehmen? An ihrer Faehigkeit zweifle ich nicht. Bereits bei dem globalen deutschisraelischen Vertrag, bei dem man von DM 1,5 Milliarden ausging, entfiel theoretisch ein Drittel, gleich DM 500 Millionen auf die DDR (siehe Brief ACHTUNG: Unsere n sechste Kulturveranstaltung: Samstag, 14- August, 18,so Uhr. von Dr. Konrad Adenauer an Dr. Nahum Goldmann vom 6. XII. 51). Die Deutsche Demokratische Republik aber trat in keinerlei Verhandlungen ein und polemisierte gegen den Vertrag. Sie zahlt keine Entschaedigung fuer Verfolgte ausserhalb des Landes und nur beschraenkte fuer die, welche in der DDR leben. Die Theorie, einen Teil der Buerde auf Ostdeutschland abzuwalzen, bedeutet daher de facto: . keine Zahlungen fuer einen ’ bestimmten Schadenssektor zu leisten. Um das Bild abzurunden, muss darauf hingewiesen werden, dass es nach Art. VII BEG vom 18. Sept. 1965 eine Anzahl Nationalgeschaedigte gibt, die einen “Anspruch auf Entschaedigung fuer einen dauernden Schaden an Koerper oder Gesundheit” haben. Sollte der deutschrussische bzw. deutsch-polnische Vertrag ratifiziert werden, muss man daher erwarten, dass die Regierung fuer die Ueberlebenden der groessten und tragischsten Katastrophe unserer geschichtli c h e n Gegenwert Entschaedigungsforderun gen stellen werden. DIE EWIGEN STIEFKINDER DER WIEDERGUTMACHUNG Von einer Gruppe Naziverfolgter ist jedoch leider nicht die Rede, die als die “Stiefkinder der Wiedergutmachung” in die Geschichte dieser Periode eingehen werden; es sei denn, das Gewissen entscheidet. Das sind die Naziopfer aus Oesterreich, die fuer gleiche Leiden eine ungleiche Entschaedigung erhalten haben. Nicht nur, dass Naziopfer aus Oesterreich kein paralie 1 e s Entschaedigungsgesetz, wie das vom 18.IX. 1965 der Deutschen Bundesrepublik kennen, sondern auch die wenigen Entschaedigungszahlungen, die Naziopfer aus Oesterreich ueberhaupt erhalten haben, erfolgten auf das deutsch — oesterreichische Kreuznacher Abkommen (1961), gemaess dem die Deutsche Bundesrepublik an Oesterreich 101 Mill. DMark zahlte. Seit Jahren bemuehen sich die Naziopfer aus Oesterreich um eine halbwegs faire Verbesserung der oesterreichischen Entschaedigungsgesetzgebung, aber trotz aller Versicherungen des Bundeskanzlers Josef Klaus und des jetzigen Bundeskanzlers Bruno Kreisky in seiner Eigenschaft als Parteifuehrer, weigert sich die oesterreichische Bundesregierung, fuer unsaegliche Verfolgungen eine gerechte Entschaedigung zu leisten; es sei denn, dass gemaess Art. 5 des Kreuznacher Abkommens die Westdeutsche Bundesrepublik erneut helfend singreift. Im Hinblick auf die Tatsache, dass die~Naziop£er aus Oesterreich “im Stich gelassen” worden sind, plaediere ich dafuer, ihnen vor allem Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, bevor das letzte Grab fuer sie geschaufelt wird. Kein Rechtdenkender kann sich dagegen wenden, wenn Verfolgte in oder aus den Ostlaendern gleich so vielen anderen Millionen Verfolgter Entschaed i g u n g fuer die durchgemachten unsaeglichen Leiden verlangen und erhalten. Ich bin durchaus dafuer, diese im Rahmen der finanziellen Moeglichkeiten und nach sorgfaeltiger Pruefung jedes einzelnen Falles zu gewaehren. Man vergesse nicht, dass die Deutsche Bundesrepublik keinerlei Reparationen nach dem verlorenen Kriege zu zahlen hatte, ja der Sieger mit dem Marschall-Plan den “Besiegten” half, wirtschaftlich den Boden unter den Fuessen zurueckzugewinnen. Einige Verfolgtengrup p e n haben entweder die Unterstuetzung ihrer Laender, das Bestreben der Westdeutschen Bundesrepublik, ihren guten Willen zu zeigen, oder die Unterstuetzung der grossen juedischen Organisationen (Post-1965iger). Die “Stiefkinder der Wiedergutmachung”, die Naziopfer aus Oesterreich aber kaempfen mit Unterstuetzung gerecht denkender Maenner und Frauen um ihr Recht und die Anerkennung des fundamentalen Grundsatzes: Fuer gleiche Leiden — gleiche Entschaedigung. Die Bundesregierung sollte von sich aus alles unternehmen, diesem Appell ihr Gehoer nicht zu versagen. Ich habe die Fiambreria “Suiza55 (Ex Picket) Pasaje Matte 953 Tel. 33913 uebernommen und werde bemueht sein, meine geehrte Kundschaft in alter Weise zur Zufriedenreit zu bedienen. Fritz Knopflmacher [ Wir beraten Sie unverbindlich bei der Zusam-! i menstellung Ihrer Reisen im In- und Ausland. \ \ Hotel Reaerven-Ausfluege-Paasagen! | Guenstige Zahlungsbedingungen { SPORTSTOUR! Teatinos 304. Tel. 68832-83058-63100 \

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.