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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1969-02-01 · 2 (Febrero, 1969) · p. Seite 4

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XXXI (1969)
Issue
2 (Febrero, 1969)
Date
1969-02-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 BOLETIN INFORMATIVO FEBRERO 1969 GESPRAECH MIT MARTIN HIRSCH WIEDERGUTMACHUNGS - WERK NICHT BEENDET Von Kurt R. Grossmenn In dem beruehmten Roman des deutschen Schriftstellers Albrecht Gose, “Das Brandopfer” wird eine Szene beschrieben, in der ein Rabbiner an einem Freitagabend in einem fuer Juden reservierten Fleischerladen zu beten beginnt. Alle, die auf Bedienung warten, auch der christliche Eigentuemer des Ladens, beten mit dem Rabbiner. Ploetzlich stuerzen einige SS-Leute in den Laden. Einer ruettelt den Rabbiner und fragt ihn: Wofuer betest du? Etwa fuer die Wuerste?” “Nein”, erwidert der Rabbiner, “ich bete fuer den menschlichen Geist”. Als ich nach vielen Stunden von Martin Hirsch Abschied nahm, der vor kurzem New York einen privaten Besuch abstattete, erinnerte ich mich jener Szene; denn in unseren stundenlangen Unterhaltungen ueber die Probleme der Verjaehrungsfrist, der Bedeutung der NPD, der Wiedergutmachung, der Wertung des Widerstandes in der Hitlerzeit und vor allem der Haltung deutscher Menschen waehrend dieser Zeit, hatten wir beide in gewissem Sinne fuer den menschlichen Geist gebetet. Martin Hirsch ist kein Unbekannter. Die Verfolgten Hitlers kennen und schaetzen ihn und stimmen mit der Charakterisierung des verstorbenen Erich Olnhauser ueberein; “Er ist ein guter Mann”. Martin Hirsch, in Breslau geboren, ist gerade in diesen Tagen 56 Jahre alt geworden; er ist ein Protestant, studierte Rechtswissenschaften in Breslau, Innsbruck und in Berlin war kein anderer sein Repetitor als der jetzige Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger. Im Jahre 1941 wurde er eingezogen und nach dem Ende des Krieges ging er nach Marktradiwitz in Bayern, wo er sich als Anwalt niederliess. Dann begann seine politische Laufbahn als Stadtrat, bayrischer Landtagsabgeordneter, bis er 1961 das erste Mal in den Bundestag gewaehlt wurde. Man betraute ihn mit dem parlamentarischen Kommandoposten, von dem aus er eine Reihe wichtiger Gesetze fuer die Verfolgten dirigieren sollte. Diese Gesetzgebung steuerte er wahrlich zwischen Skylla und Charybdis zum Ziel. Im Bundestag hat er sich gewehrt, die letzte Aenderungs-Novelle zum BEG vom 18. September 1965 als “Schlussgesetz” zu bezeichnen. Daher ergibt sich sehr natuerlich, dass ich diesen Optimisten ueber irgendwelche positiven Aspekte auf dem Gebiete der Wiedergutmachungs-Gesetzgebung, befrage. “Ist eine zusaetzliche Gesetzgebung Ihrer Ansicht nach ueberhaupt noch moeglich?” Martin Hirsch antwortet mit “Ja” und greift als Beispiel das Gesetz ueber die Behandlung der Sozialversicherten aus dem Jahre 1949 heraus, das er ein “Sondergesetz” nennt, welches damals eine Anzahl von T.Tnff°r,v’htigkeiten und Ungereimtheiten te. Ein neuer Referenten-Entwurf laege nun vor, der eine Nachzeichnung der Beitragshoehen im Auge hat, ein Gesetz, welches eine allgemeine wesentliche Verbesserung fuer alle Versicherungstraeger noch in diesem Jahre bringen wird. Es soll, so sagte mir Hirsch, noch von diesem Bundestag verabschiedet werden. DIE ANHAKLER Die zweite Novelle, wenn man so will, eine Muss-Novelle, betrifft den Par. 30 des Rueckerstattungsgesetzes in seiner Fassung vom 2.X.1964. Am 6. Juli 1964 hatte mir Martin Hirsch geschrieben: “Die Probleme des Par.30 werden ja ohnehin im Endergebnis durch das Verfassungsgericht entschieden werden muessen”. Das ist zugunsten jener Antragssteller geschehen, die ihren Eigentumsschaden nicht substantiiert hatten (sondern nur angehakt) und die nun durch den Art.30 des BRüG um ihre Rückerstattung gebracht worden waeren, wenn es nicht ein Bundesgericht in Karlsruhe gegeben haette. Martin Hirsch sagte mir, dass die Ansprueche der sogenannten Anhakler voll befriedigt werden wuerden. Dieser Kampf begann im Jahre 1964 und endet mit einem vollen Erfolg in diesem Jahre, wenn das Gesetz entsprechend der Entscheidung des BGH vom Bundestag verabschiedet sein wird. Dank dafuer gebuehrt Dr. Adolf Arndt und Martin Hirsch auf der einen und auf juedischer Seite vor allem dem “Wiedergutmachungs-Botschafter” Dr. Ernst Katzenstein in Bonn. Im Rahmen der Verbesserungen des Lastenausgleich- Gesetzes, so sagt Martin Hirsch, werden alle Zonenfluechtlinge auch fuer Vermoegensverluste in der DDR entschaedigt werden. Die Verfolgten werden, so fuehrt Hirsch aus, so gestellt, als ob sie am 8.Mai 1945 noch ihr Eigentum besessen haetten. Er sieht in dieser Formulierung eine wenn auch verspaetete, aber wichtige Rehabilitierung der Zonenfluechtlinge und der Verfolgten. DIE FALSCHEN RENTENTABELLEN Wir unterhalten uns dann ueber das Kapitel der falsch berechneten Rententabellen, ueber das Martin Hirsch selbst im “AUFBAU” einen Artikel veroeffentlieht hat. Die Verfassungsklage schwebt und die Entscheidung des Bundesgerichts ist sicherlich nicht vor 1970zu erwarten. Hirsch sagt, dass hiermit sehr komplizierte Rechtsfragen verbunden seien und man nichts weiter tun koenne als abzuwarten. Ohne die Rolle eines Propheten uebernehmen zu wollen, gewinne ich den Eindruck, dass in diesem juristischen Krieg scheinbar die Verfolgten nicht alle berechtigten Forderungen erfuellt sehen werden. Es ist eben komplizierter als die selbstverstaendliche Korrektur einer falsch ausgestellten Rechnung von Macy oder Gimbels. Dagegen weist Martin Hirsch auf Rentenerhoehungen in Anpassung an die Erhoehung der Beamtengehaelter im Durchschnitt von 4% vom 1. Juli 1968 und eine zweite Erhoehung vom l.Juli 1969 hin. Die entsprechende Durchfuehrungsverordnung fuer 1968 muss vom Finanzminister zum Kabinett und dann zum Bundesrat gehen, um von den Entschaedigungsaemtern dann durchgefuehrt zu werden. Als positiv bezeichnet Martin Hirsch, dass der 4.Senat des Bundesgerichts (Entschaedigungssenat) neu besetzt worden ist. Er sei aufgelockerter, besser und die Herren haben den festen Vorsatz, der ihnen zugewiesenen historischen Aufgabe gerecht zu werden. NUR STUECKWERK Schliesslich sagt Martin Hirsch, dass das Bundesfinanzministerium Mittel fuer eine Dokumentation des gesamten Wiedergutmachungs- Werkes zur Verfuegung gestellt hat, deren Herausgeber der bekannte Anwalt Walter Schwartz sein wird. Dieser habe sich von seiner Tagesberufsarbeit zurueckgezogen und koenne sich nun der wissenschaftlichen Aufgabe widmen, die bei dem ungeheuren Umfang einige Jahre in Anspruch nehmen wird. Der Bundestagsabgeordnete Martin Hirsch ist ein viel zu ehrlicher, gradliniger Mensch, um nicht auch das Negative eingehend zu erlaeutern. Er philosophiert zunaechst: “Der Versuch eines Perfektionismus, den man in dieser Gesetzgebung gemacht hat, war letzten Endes ein Nachteil”. Er bezeichnet sie als “Stueckwerk”, als unvollkommen, sozusagen ein Gesetzeswerk ohne grossen Wurf. Dann wird Hirsch konkret: "Sie koennen keine wie immer geartete Novelle zum BEG erwarten”. Selbstverstaendlich, wenn der Bundesgerichtshof eine prinzipielle Entscheidung, wie zum Par. 30 des BRüG faellt, dann haetten Regierung und Parlament keine Wahl. Wir unterhalten uns dann ueber die Situation der Naziopfer aus Oesterreich. “Sie kennen meinen Standpunkt. Die Oesterreicher sind verpflichtet, hier etwas zu tun, und ich habe das deutlich gemacht, als ich von einem meiner Freunde deswegen angefragt wurde”. Jede moralische Unterstuetzung will Hirsch gerne geben, aber die Oesterreicher “muessen sich besinnen”. Zur Beruhigung sagt Hirsch, auch keine andere Gruppe koenne eine Aenderungsnovelle erreichen. Was an Verbesserungen in der Durchfuehrung des BEG notwendig ist, muss durch Laenderkonferenzen oder Gerichtsentscheidungen, wie im Falle der Fluechtlingo nach Par. 160 erreicht werden. Noch immer macht der Begriff der Verfolgungsbedingtheit bei Gusundheitsschaeden Sorge und Kopfschmerzen. “Sie wissen, dass der Nachweis dafuer nach so vielen Jahren fast unmoeglich ist”. Hie muessen Reformen kommen, denn sehr oft stehen die Ausgaben fuer Aerztehonorare, Anwalts-, Gerichts- und Verwaltungskosten in keinem Verhaeltnis zur moeglich en Einsparung. BUEROKRATISCHE VORSTELLUNGEN Der letzte Punkt, den Hirsch beruehrt, ist die 2. Konzentrationslager-Liste in Verbindung mit dem Par. 31 des BEG. Gemaesb Par. 42 BEG wird die Bundesregierung ermaechtigt, “durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welche Haftstaetten als Konzentrationslager im Sinne des Par. 31 Abs. 2 anzusehen sind”. Die erste Liste enthielt 902 Lager, aber es hat im ganzen wahrscheinlich ueber 4.200 gegeben und die 2. Lagerverordnung laesst auf sich warten, weil die sie bearbeitenden Herren dem falschen Grundsatz folgen, die Lager haetten sich den buerokratischen Vorstellungen anzupassen, statt dass sich die buerokratischen Vorstellungen der wahren Situation in den Lagern anpassen muessten. Dabei kommt es nicht darauf an, welches zufaellige Tuerschild von dem Lager hing: ob Arbeitslager, Konzentrationslager oder Ghetto, sondern einzig und allein was in dem Der Konventionsentwurf der Vereinten Nationen zur Frage der Verjaehrung der Kriegs-und Menschlichkeitsverbrechen, zu denen auch nach der Konvention die Rassentrennung Südafrikas (Apartheid) gehört, wurde mit den Stimmen folgender Laender angenommen: Algerien, Bulgarien, Burma, Weissrussische Sozialistische Sowjetrepublik, Republik Zentralafrika, Ceylon, Tschad, Chile, China, Kuba, Zypern, Tschechoslowakei, Dahomey, Aethiopien, Gabun, Ghana, Guinea, Ungarn, Indien, Indonesien, Iran, Irak, Israel, Elfenbeinküste, Kenia, Kuweit, Libanon, Liberia, Malaysia, Malediven, Mauretanien, Mexiko, Mongolei, Marokko, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Philippinen, Polen, Rumaenien, Ruanda, Saudi-Arabien, Senegal, Singapur, Süd-Jemen, Sudan, Syrien, Togo, Tune- Lager vorging und nicht, was haette Vorgehen sollen. Zu den umstrittenen Lagern gehoert Lodz, “nur ein Ghetto”, aber in Wirklichkeit einem KZ gleich. Die “Buerokraten” jedoch interessieren sich mehr fuer Tuerschilder, Bezeichnungen und Lagerordnungen als fuer die Schrecken und Schmerzen im Lager Lodz. Martin Hirsch ist fuer eine Einbeziehung des “Ghettos Lodz” in die 2.Liste - und dies schnellstens. Am Ende der vielen Stunden versucht Martin Hirsch, versuche ich nicht ungleich jenem Rabbi im Fleischerladen - den “menschlichen Geist” zu finden. Immerhin, so philosophiert Hirsch, ist die materielle Wiedergutmachung trotz aller Maengel der erste umfassende Versuch in der Weltgeschichte, Unrecht in der einzig noch moeglichen Form zu reparieren. Darueber hinaus ist die Wiedergutmachungs - Gesetzgebung bestimmt Neuland im internationalen Recht, ein vorbildlicher Beweis moralischer Verpflichtung und damit eine positive Leistung des neuen Deutschlands, der weder Ostdeutschland noch Oesterreich irgendetwas Gleichwertiges zur Seite stellen koennen. Es ist tiefe Nacht, als ich von Martin Hirsch Abschied nehme, dem Freunde, dem Streiter fuer das Recht und dem Sucher nach der Wahrheit. sien, Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik, Union der Sozialistischen Sowjetrepublik, Vereinigte Arabische Republik, Vereinigte Republik von Tansania, Upper Volta, Jugoslawien und Sambia. Westliche Grossstaaten wie die Vereinigten Staaten von Amerika und Grossbritanien haben dagegen gestimmt, die westeuropaeischen Laend e r, auch solche, die einst durch das Dritte Reich besetzt waren, wie Belgien, Daenemark, Frankreich, Holland, Norwegen, Luxemburg, haben sich der Stimme enthalten. Die Staaten werden aufgefordert, gesetzliche Vor ke Irrungen zu treffen, die die Anwendung der VerjaeiirungsVorschriften auf Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen ausschliesst. "Juedischer Presse Dienst". Lederw ar enfahrikaiion langjaehrig bestehend, bestens eingefuehrt, Produktion leicht verkaeuflich, gesundheitshalber xu verkaufen Kaeufer wird eingearbeitet. Zuschriften an: "G 22" Clasificador 567 ZUR FRAGE DER VERJAEHRUNG Konventionsentwurf der Vereinten laten

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