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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1957-03-01 · 3 (Marzo, 1957) · p. Seite 3

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XIX (1957)
Issue
3 (Marzo, 1957)
Date
1957-03-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Marzo 1957 BOLETIN INFORMATIVO 3 /fot? 0eH€6é**u¿e¿e6eH. UNSERE MITGLIEDER V Die vorliegende Ausgabe unseres Boletin Informativo enthaelt die Einladung zur Ordentlichen General — Versammlung unserer S. C. I. fuer den 28. April dieses Jahres. In dieser General - Versammlung werden die Mitglieder der Repraesentanz und damit auch die Vorstandsmitglieder gewaehlt, die die Geschicke unserer Gemeinde fuer die naechsten zwei Jahre leiten sollen. Soll diese General - Versammlung wieder nichts anderers sein als eine formale Erfuellung von Satzungsvorschriften? In dieser fuer unser juedisches Leben in Israel und der Diaspora so schicksalsschweren Zelt muss das gemeinsame Interesse an den Aufgaben unserer Gemeinde, die heute weit ueber einen reinen Verwaltungscharakter hinausragen, von den Mitgliedern bewiesen werden. Nicht nur dadurch, dass man seine Pflichten erfuellt, bekundet man sein Interesse fuer den grossen Aufgabenkreis der Gemeinde, sondern indem man von seinen Rechten Gebrauch macht. Eins der Hauptrechte eines Mitglieds ist das Wahlrecht. Wahlrecht sollte jetzt mehr denn je Wahlpflicht bedeuten. Nach unserer Wahlordnung koennen je 25 Mitglieder einen Wahlvorschlag einreichen, der mindestens 5 Namen waehlbarer Mitglieder enthalten muss. Sollten sich wirklich nicht einige Gruppen von 25 am Gemeindeleben Interessierter Mitglieder finden, die Wahlvorschlaege von je 5 zu waehlenden Kandidaten einreichen? So — und nur so — kann es zu einer wirklichen Wahl kommen, die den Willen der Majoritaet unserer Gemeinde - Mitglieder widerspiegelt und es ermoeglicht, dass neue Maenner und “insbesondere junger Nachwuchs” in die Verwaltungskoerperschaften gewaehlt werden . Die Maenner, die schon jahrelang ihre besten Kraefte fuer die Gemeindearbeit zur Verlegung gestellt haben—sie werden immer der Gemeinde mit ihrem Rate helfen, auch wenn sie nicht Mitglieder des Direktoriums oder der Repraesentanz sind. Sie sind mit unserer S. C. I. so verbunden, dass dies fuer sie eine Selbstverstaendlichkeit ist. Aber neue Kraefte, juengere Menschen muessen sich endlich einmal zur Verfuegung stellen, um sich einzuarbeiten, um in kurzer Zeit an verantwortlicher Stelle fuer die Entwicklung unserer S. C. I. zu wirken. So — und nur so — sorgen wir fuer die Zukunft unserer Gemeinde. So — und nur so — kann Ihr Bestand gesichert sein. Darum ergeht an Sie alle die Bitte: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Reichen Sie moeglichst zahlreiche Wahlvor- (schlaege ein! Stellen Sie sich freiwillig als Kandidat fuer die Neuwahl zur Verfuegung! So erwerben Sie sich ein Verdienst um das Fortbestehen des juedischen Lebens in unserer Gemeinde. r * Maerz Adar den Ordentlichen Generalver¬ Sonntag 3 30 1. Tag Rosch Chodesch sammlung hervorgeht, wird in Adar II dieser Versammlung das Re- Montag 4 1 2. Tag Rosch Chodesch oraesentanten - Kollegium neu Sonnabend 9 6 Wajikra gewaehlt. Donnerstag 14 11 Taanit Ester (Fasten Es Damit unsere Mitglieder sich ter) abermals ueber die Wahlord¬ Sonnabend 16 13 Zaw Sachor nung unterrichten koennen, Sonntag 17 14 Purim bringen wir im Nachstehenden Montag 18 15 Schuschan Purim die einschlaegigen Bestimmun¬ Sonnabend 23 20 Schemini Para gen zum Abdruck. Wir weisen Sonnabend 30 27 Tasria Neumondweihe dabei daraufhin, dass Wahllis¬ April Nissan ten bis spaetestens Sonntag Dienstag 2 1 1. Tag Rosch Chodesch Mezora * 14. April 1957, 12 Uhr mittags. Sonnaend 6 5 dem Sekretariat der Gemeinde Beginn des Abendgottesdienstes am 16/3. mit Verlesung der eingereicht werden muessen, Megilla 19,30. Beginn des Morgengottesdienstes am 17/3. mit Verlesung der Schabbat 9|3. 16|3. 23|3. 30 3. 6|4. Mincha 7,15 7,00 6,45 6,45 6,30 Ausgang s 7,45 7,34 7,24 7,14 7.05 Morgengottesdienst Werktags 7,30 Sonnabend 9,00 Sonn—u. Feiertage 8,00 Abendgottesdienst bis 7|3. 7.15 ab 10|3. 7.00 Wir geben hierdurch bekannt, dass im Anschluss an den Sonnabendmorgengottesdienst ein Oneg Schabbat mit Lehrvor- Fuer die anlaesslich des Hinscheidens meines geliebten Mannes, unseres guten Bruders, Schwagers, Onkel und Grossonkel ALFREDO PERELES in so reichem Masse erwiesene Anteilnahme, sage ich allen, insbesondere meinen Freunden, die mir in so aufopfernder Weise zit Seite standen, auch im Namen meiner Geschwister, meinen innigsten Dank Santiago, Februar 1957 SOFIA PERELES **■ WAHLEN ZUM REPRAESENTANTEN - KOLLEGIUM Wie aus Punkt 7 der an anderer Stelle dieses Blattes abgedruckten Einladung zu der am 28. April 1957 stattfinden- STATT KARTEN Fuer das uns anlaesslich des Hinscheidens unserer geliebten und unvergesslichen Mutter, Schwiegermutter und Grossmutter FRAU CILLY FISCHER geb. FALIKMÄNN von allen Seiten zum Ausdruck gebrachte Mitempfinden und Beileid, danken wir allen Verwandten, Freunden und Bekannten herzlichsL Einen ganz besonderen Dank Herrn Rabbiner Lubliner fuer die zu Herzen gehenden, persoenlichen Worte, mit denen er das Andenken unserer Mutter geehrt hat. BENNO ^FISCHER und FRAU EDUARDO JACOBI und FRAU ERNESTO HIRSCH und FRAU SAMUEL KLEINMAN und FRAU (Abschn. III Abs. 1 der Wahlordnung). Wahlrecht 1. Aktives Wahlrecht. Wahlberechtigt ist jedes Hauptmitglied, das der Gemeinschaft mindesten 3 Monate angehoert und mit seinen Mitgliedsbeitraegen gegenueber der Gemeinschaft nicht laenger als 3 Monate im Rueckstand ist. Waehlen kann nur, wer in der Generalversammlung per- 'oenlich anwesend ist. 2. Passives Wahlrecht. Waehlbar ist, wer mindes-! tens 25 Jahre alt, mindestens i 6 Monate Mitglied der Gemein-! de mit seinen finanziellen Verpflichtungen gesenueber de*- Gemeinschaft nicht laenger als 3 Monate im Rueckstand ist und auf einem Wahlvorschlag als Kandidat erscheint. Wahlvorschlaege Die Wahlen finden nach Wahlvorschlaegen statt. Jeder einger eichte Wahlvorschlag muss mindestens 5 und darf hoechstens 38 Namen waehlbarer Mitglieder enthalten und muss mindestens von 25 wahlberechtigten Mitgliedern unterschrieben werden. Jedes wahlberechtigte Mitglied darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. Jeder Kandidat darf nur a"' einem Wahlvorschlag erscheinen und muss seine schriftliche Zustimmung geben, dass er bereit ist zu kandidieren und dass er nur auf einem Wahlvorschlag erscheint. Fehlt die schriftliche Erklaerung des Kandidaten, so wird sein Name auf dem Wahlvorschlag gestrichen. Weist der eingereichte Wahlvorschlag infolge Streichung von Kandidaten nicht mehr die Mindestzahl von 5 wahlfaehigen Mitgliedern auf, so ist er ungueltig. Vorbereitung der Wahl Die Wahlvorschlaege muessen bis spaetestens zwei Wochen vor der zum Zwecke der (Fortsetzung Seite 4). ZUM GEDENKEN AN ALFRED PERELES Am 25. Januar verstarb unser Gemeindemitglied Herr Alfred Pereies nach monatelanaem schweren, mit groesster Geduld ertragenem Krankenlager. Gross war die Zahl der Freunde, die diesen aufrechten Juden auf dem Wege zur letzten Ruhestäette begleiteten. Viele Jahre hindurch gehoerte der Verstorbene unserem Direktorium an und genoss Hochachtung im Kreise seiner Kollegen. Seine besondere Liebe und Hingabe war dem Kultus gewidmet. Hier hat er in den ersten Jahren der Existenz unserer Gemeinde wertvolle Aufbauarbeit geleistet. Einer seiner wesentlichsten Charakterzuege war die Ehrfurcht und der Respekt vor unserem alten Gesetz. Und so darf man auf ihn das alte Psalmwort anwenden, das die Devise seines Lebens gewesen ist. “Auf dem Wege der Gerechtigkeit gehe ich inmitten der Pfade des Gesetzes”. Fuer die Erhaltung dieses Gesetzes hat er sich mit seiner ganzen Energie eingesetzt. Insbesondere war die Aufrechterhaltung des taeglichen Minjans seine stete Sorge. Aus diesem Grunde ist er selbst die ganzen Jahre hindurch und In den letzten Zeiten bevor er auf das Krankenlager fiel, an einem bestimmten Morgen der Woche zum taeglichen Minjan gekommen, um so zu bekunden, dass das Amt eines Gabbe nicht nur mit Kowet sondern auch mit Pflichterfuellung verbunden ist. Ausserdem gehoerte er zu den wenigen, die ehrlich bestrebt gewesen sind, in ihrem Leben das hoechste juedische Ideal zu verwirklichen, ein Talmid, ein Schueler und Lernender, zu bleiben. Die Mitgliedschaft in der Kultuskommission verstand er nicht nur als ein Ehrenamt, sondern ihm war es ernst, alte Kenntnisse zu vertiefen und neue hinzuzufuegen, d.h. ein ewig Lernender zu bleiben. Neben seiner sozialen und religioesen Taetigkeit bekundete er auch starkes Interesse fuer Israel und erfuellte als Mitglied der Misraji gewissenhaft alle An forderungen, die an ihn gestellt wurden. Zusammen mit der Gattin, die ihm mehr als drei Jahrzehnte eine treue und glueckliche Lebenskameradin gewesen und ob des Verlustes von tiefer Trauer erfuellt ist, betrauert auch unsere Gemeinde das Dahinscheiden dieses wertvollen Mitarbeiters, der insbesondere in den ersten Aufbaujahren der S. C. I. seine besten Kraefte zum Wohle unserer Gemeinde und des juedischen Volkes gegeben hat. Auch ueber das Grab hinaus werden wir ihm die Treue bewahren und nicht vergessen, was er als aufrechter Jude im Religioesen und Nationalen ge- 'eistet hat. 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