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Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel · 1950-06-01 · 6 (Junio, 1950) · p. Seite 8

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Journal
Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
Volume
XII (1950)
Issue
6 (Junio, 1950)
Date
1950-06-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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Die gesetzgebende Koerperschaft des juediscben Staates wird in Kuerze vor der Frage stehen, ob sie in ihren Strafgesetzen die Todesstrafe beibehalten soll. Ein junger Staat hat den Ehrgeiz, sich das Modernste zu eigen zu machen, und weil in den in der Gesittung zu hoechst stehenden Staaten die Frage der Abschaffung der Todesstrafe wiederholt zur Diskussion gestellt wird, glauben viele auch bei uns, mit gutem Beispiel vorangehen zu muessen. Zum Glueck ist die Frage der Todesstrafe keine Parteisache, es sei denn, dass der Block der Religioesen sich auf die Bibel beruft. Aber die Abneigung gegen den Vollzug der Todesstrafe war schon im alten Judaea so stark, dass ein — uebrigens selten vorgekommener — Vollzug eines Todesurteils dem synhedrionalen Gerichtshof den wenig ehrenden Ruf eines “Blutgerichtes” eintrug. Warum straeubt sich unser Gewissen gegen den Vollzug eines voll und ganz rechtsgueltigen Todesurteiles? Weil der Vollzug grausam 'erscheint. Nicht ohne Grund schreibt jede Prozessordnung vor, dass vor der Hinrichtung das Todesurteil samt Begruendung vorgelesen wird. Die lebendige Erinnerung an das vom Verurteilten begangene Verbrechen soll als Suehne erscheinen lassen, was nunmehr geschieht. Suehne bedeutet Vergeltung und nimmt der Hinrichtung den Charakter eines kalten Mordes, der in feierlichen Formen vollzogen wird. Unsere Strafreohtsgelehrten in aller Welt haben sich daher gruendlich mit der Frage der Todesstrafe befasst, und sie ist trotz allem in den Gesetzgebungen fast aller Kulturstaaten kodifiziert. Fuer die Todesstrafe sprechen bekanntlich zwei Theorien: Vergeltung und Abschreckung. Die Theorie der Vergeltung traegt dem allgemeinen Rechtsempfinden Rechnung. “Wer Blut vergiesst, des Blut soll vergossen werden.” Dieser Gesichtspunkt der Talion kommt auch in dem biblischen “Aug um Aug, Zahn um Zahn” usw. zum Ausdruck, und es ehrt unsere juedischen Bibelglaeubigen, dass sie schon in uralter Zeit — also noch vor Jahrtausenden— von der Strenge der Talion abgesehen und an deren Stelle den Schadenersatz gesetzt haben. Aber diese Einsicht und Milde durfte und darf nicht zum Verzeihen des Boesen und zur Erklaerung der Straflosigkeit von Verbrechen fuehren. So schoen und erhebend das Wort des Evangelisten vom “Liebet Eure Feinde” und “W6hret nicht dem Uebel” klingen mag — kein christlicher Staat hat diese uebermenschliche Guete zur Grundlage seiner Existenz gemacht, und sicherlich war der paepstliche Kirchenstaat — heute auch nicht der Vatikan — kein Zufluchtsort fuer Verbrecher. Im Gegenteil: Die Kirche war streng, auch in Straftaten gegen den Glauben —siehe die Inquisition unseligen Angedenkens. Die Kirche spricht von einen “kirchlichen” und einem “weltlichen” Arm, dem sie den Vollzug der peinlichen Strafen ueberlaesst. Aber gestraft muss werden. Ohne drohende Strafe keine Ordnung in der Welt. Die Furcht vor der Hoelle schreckt den Boesewicht nicht ab, ebenso wie die Belohnung in einem jenseitigen Paradies nicht genuegend verlockend ist, um ihn zu einem frommen Leben zu bekehren. Sicherlich hat die Religion eine veredelnde Wirkung. Eine Statistik der durch sie verhinderten Verbrechen gibt es aber ebensowenig wie eine solche der Erfolge der Strafgesetze. Aber ueber jeden Zweifel erhaben ist die Tatsache, dass Glaube und Strafgesetz noch fuer unabsehbare Zeiten die Grundlage jeder gesellschaftlichen Ordnung bleiben wird. Strittig ist die Frage, ob die Todesstrafe nicht ausgeschaltet werden koennte. Manche meinen, dass ewiges, d. h. lebenslanges Gefaengnis die Todesstrafe entbehrlich macht. Diese dauernde Freiheitsentziehung sei wie jene der leiblichen Vernichtung abschreckend und mache den Verbrecher unschaedlich. Dieser Glaube ist irrig — selbst in Laendern mit hoechstentwickelter Ordnung im Gefaengniswesen. Auch dort brechen Schwerverbrecher aus und gefaehrden das Leben und Eigentum Dritter, und es fraegt sich, ob das Dasein von Raubmoerdern es wert ist, dass Unschuldige ihretwegen in Gefahr geraten. Das Menschenleben ist kostbar, es ist einmalig und kann nicht ersetzt werd«n. Es Raubtieren in Menschengestalt auszuliefern, ist suendige Leichtfertigkeit. JDie Koenigin aller Einwendungen gügen die Todesstrafe ist die Furcht vor Justizmorden. Die Kriminalgeschichte aller Zeiten und aller Laender weiss von solchen zu erzaehlen, und es ist sehr verstaendlich, wie peinigend der Gedanke der Hinrichtung eines Unschuldigen sein muss. Lieber 99 Schuldige laufen lassen, als einen einzigen Unschuldigen an den Galgen oder aufs Schafott zu bringen, sagt die alte Volksweisheit. Diese aber denkt nicht daran, was die auf die Menschheit losgelassenen 99 Verbrecher an Unheil anzurichten vermoegen. Die Strafrechtswissenschaft verschliesst sich nicht der Moeglichkeit von Justizmorden, und sie fuehlt sich von dieser Moeglichkeit sejir bedrueckt. Aber die wenigsten Rechtsgelehrten ziehen den Schluss, dass auf die Todesstrafe ueberhaupt zu verzichten waere. Ihr Bestreben geht dahin, Kautelen zu schaffen, dass ein so schwerwiegender Justizirrtum vermieden wird. Die Todesstrafe wird in vielen Laendern auf vorbedachten Mord eingeschraenkt. Hoehere Instanzen ueberpruefen mit hoechstmoeglicher Genauigkeit von Amts wegen jedes Todesurteil. Das Begnadigungsrecht jedes Staatspraesidenten korrigiert, wenn auch nur ein Schatten von Zweifel an der todeswuerdigen Schuld des Verurteilten besteht, oder wenn menschlich verstaendliche Leidenschaft d i e Triebfeder fuer die nachgewiesene Mordtat war. Utra posse neme tenetur — mehr als man kann, kann Von MAYER EBNER, Tel Aviv man eben nicht. Nichts auf dieser Welt ist vollkommen — auch die Natur ist es nicht, und im Kampfe ums Dasein gehen auch edle, hoffnungsvolle Wesen zugrunde. Wieviel unschuldiges Blut wird im Kriege verbrecherisch vergossen! Manche wollen die Todesstrafe nur auf Faelle von Staatsverrat und Spionage angewendet wissen. Gerade in solchen Faellen lauert die Gefahr des Justizirrtums. Da sind die Leidenschaften besonders heftig,, und was heute als Verrat gilt, kann morgen als patriotische Tat gefeiert, werden... Wer also Justizmorde fuerchtet, soll die Todesstrafe gerade in derartigen Faellen ebenso ausschliessen wie in allen andern Faellen von Kapitalverbrechen. * Die Todesstrafe steht in Israel zur Diskussion. Noch ist der Staat unfertig. Es fehlt noch vieles zu seiner voraussichtlichen Entwicklung. Die laesst noch sehr viel zu wuenschen Sicherheit von Person und Eigentum uebrig. Eine Masseneinwanderung, wie wir sie erleben, erinnert an die bewegten Zeiten der Voelkerwanderungen. Es eruebrigt sich, das Bild des weiten und breiten auszumalen. Der Staat Israel ist noch lange nicht reif fuer derartige Strafrechtsreformen. Wir haben eine rassen- und klassenmaessig sehr gemischte Bevoelkerung. Rechtsgleichheit aller muss heilig gehaltenes Prinzip bleiben. Die Gefahr von Bluturteilen und Blutgerichten wird nicht _ zu vermeiden sein. Israel muss diese Gefahr auf sich nehmen, wie es den Krieg mit schier uebermaechtigen Massen auf sich hat nehmen muessen. Gar lange wird diese Zeit des lieberganges nicht dauern. Auf den bewaffneten Frieden folgt der Segen eines wahren und dauerhaften Friedens und dann wird auch die Streitfrage der Todesstrafe im Geiste der dereinstigen Zeit geloest werden. . (“Das Neue Israel”, Zuench> DIE UNION SIONISTAi veranstaltet am Sonntag, den 16. Juli, im Hause der S.C.I. “B’ne Jisroel” fuer ihre Mitglieder ein Treffen (Moazah), auf dem waehrend des ganzen Tages ueber 1) Die Lage in Israel *- 2) Aufgaben der Zionistischen Organisation. 3) Die Situation der Union Sionista referiert und diskutiert werde® soll. Naehere Informationen werden unseren Mitgliedern noch zugehen. Der Vorstand der Unión Sionista HALTEN SIE SICH FREI: Sonntag, den 25. Juni 1950 fuer den um 6 Uhr ln den neuen Gastraeumen der Sociedad Cultural Israelila "B'ne Jisroel" PORTUGAL 810, stattfindenden BRIDGE - CANASTA - SKAT - etc. Nachmittag zu Gunsten des Kinderheims der Liga de Damas Israelitas “Caridad” Eintritt incl. Cocktail $ 60. — Keine Tombola Anmeldungen bei: Frau Ilse Hirsch, Tel 46494 — Frau Nora Rafael, Tel. 491806 — Frau Sonja Zahler, Tel. Golf 599 ANZEIGENPREISE Familienanzeigen, 2cm. hoch, 2 spaltig .AAA/tAAA/MMWr :se Nlcht- Mltglieder Mitglieder 80,— $ 64,— 160.— 128.— 270,— 216,— 200,— 160,— BIST DU SCHON MITGLIED DES CISR0C0? Der Cisroco ist das Wohlfahrtsamt der Juden Chiles. Der Cisroco unterstuetzt die Kranken und Hilfsbeduerftigen Der Cisroco betreut die neu eingewanderten Glaubensbrueder. ES IST DEINE ERSTE PFLICHT, MITGLIED DIESER ORGANI¬ SATION ZU WERDEN. Rufe sofort das Sekretariat N? 33095 an und lasse Dich als Mitglied eintragen Anmeldungen fuer Valparaiso: Carampangue 65. Telefon: 4159.

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