Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Journal
- Boletín informativo de la Sociedad Cultural Israelita B'ne Jisroel
- Volume
- XII (1950)
- Issue
- 5 (Mayo, 1950)
- Date
- 1950-05-01
- Page
- Seite 17 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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BOLETIN1 INFORMATIVO 17 Ley Número 9,588 Crea el Registro Nacional de Viajantes "Dlficile est satirani non scribere”. HORAZ. Am 1. April ist vom Arbeits- Ministerium 'im Diario Oficial ein Gesetz veroeffentlicht worden, das fuer einen Teil unserer Leser von besonderer Bedeutung ist. ausstellen), und auf eigene Rechnung taetig wird, wenn auch teilweise nach Weisungen seines Verkaeuiers, der nach Art einer Delkredere Versicherung eventuell fuer einen Teil der Ausfaelle genehmigter R'iesiken gegen Praemie das Ausfallrisiko ueberdustrie - Unternehmen ausgeuebt haben. c) diejenigen Personen, die Handels— und Industrie-Kreise fuer den Beruf des Viajanten fuer geeignet erachten und deren Auftraggeber die Eintragung in das Register beantragen. Auslaender koennen in das Register eingetragen werden, wenn sie sich mehr als 10 Jahre im Land aufhalten und wenn ihre Zahl nicht ueber 15 o|o der Gesamtheit der eingetragenen Via- Jantes hinausgeht”. Nach der textlichen Passung des Gesetzes muesste man glauben, dass die Prozentnorm nur fuer die Zukunft gilt. Da der Gesetzgeber aber unter Umstaenden einen Standpunkt einnimmt, Mit der im Gesetz vorgesehenen nimmt. Inwieweit eine Umgestal- Sehaffung eines Registers der | tung der bisherigen Vertragsver- Viajantes wird —mit Wirkung haeltnisse moeglich und fuer beide vom 1. Juni— nicht nur ein Zu- Teile (insbesondere fuer den bishelassungs— und Registrierungs- I rigen /Auftraggeber des Viajanzwang fuer einen grossen Teil der! ten) zweckmaessig ist, ist eine vulgaer als Vertreter bezelchneten , Präge, die in diesem Zusammen-! anderen Personen elngefuehrt und diese hang nicht erschoepfend behanhiuss zunaechst von der gegenden fuer Angestellte geltenden! delt werden kann. Es ist eine | teiligen, unguenstigeren Moeglich- Vorschrlften unterworfen (Grati-! sorgfältige Pruefungauch unteri kalt ausgegangen werden. Es ist fikationen, Einzahlungspflicht an steuerrechtlichen Gesichtspunkten die Caja), sondern auch einem!—erforderlich! dieser Personen wird durch | Ebenso sollte man glauben, eines Numerus Clausus das Gesetz, das ein rein (beschraenkte Zulassung) fuer arbeitsrechtl'iches Gesetz ist, und , H t. - - , . Ä1H , Auslaender —Schaffungeiner nur nhvsischp Personen /Per “et das Datum der Anmeldung? n 15 olo aller zu-! .^en^Äleh also zunaechst etwa vernicht geklaert —das 'wird sich vielleicht aus den Auffuehrungsvorschriften ergeben— wie bei der Durchfuehrung der Prozentnorm verfahren werden wird. Entschei- Prozentnorm von gelassenen Viajantesstaenden in Zukunft die Aushebung ihres Berufes zumindesten erschwert. Es rechtfertigt sich daher, dass wir uns mit diesem Gesetz auch an dieser Stelle etwas naeher beschaeftigen. Vorlaeufig soll von den —auch schon im Senat vorgebrachten—• konstitutionellen Bedenken (Schaffung |o aller zu-! Sonen mit Fleisch und Blut) anunter Umi wendbar erscheint (vergl. die I Leistungspflicht zur Caja de Empleados usw.) von vorne herein auf juristische Personen d.h. auf Handelsgesellschaften (Sociedades Limitadas usw.) keine Anwen- ' düng finden kann. Dies gilt nicht nur fuer die zahlreichen schon bestehenden -Eilstribuldbr-Pirmen laeufig eingetragen und spaeter etwa gestrichen oder wird —nach welchen Prinzipien?— spaeter wenn sich herausstellt, dass der Prozentsatz ueberschritten ist, ein Teil der eingetragenen Vertreter wieder geloescht? Steht die Auswahl etwa im “billigen Ermessen” der Kommissionen? Ich hoffe, dass die Leser das Wort “billig” nicht missverstehen, es ist .._. ... .- , - a la Duncan Pox, Agencias Gra- ^lUCS ÄlOHOpOiS fuer eine gewisse linin uäw ^onripm lYiiiPcfitA Gruppe von Personen), von den ebenso Seiten wenn ^ich mehrere i EpanlECh natuerllch nlcht ’‘baravolksWirtschaftlichen Schaeden Agenten8 oder Agenten mR ihren t0” sondern mit 3ust'°- equitativo, en muss. UnteraSenten oder mit einem! <xler razonable zu uebersetzen! 0 Ain. Es kann daher den Persohfr ei? hH«nrtel*firmer,AUi^«m * “®, dle aUi dle Eintragung —ZUößr zu liäncieißiirmeu zus&m* . ,».iMHoe+aw __iv»noeNet wnr+ in menschloessen, die dann selbst-1 mlnd€Sten zunaechst Wert leverstaendllch ein Handelspatent als Agenturen u. ev. fuer Propergeschaefte erwerben muessten die es im Gefolge haben muss, und manchem anderen nicht die Rede sein, sondern nur von denjenigen Punkten, die im Augenblick fuer die Beteiligten besonders vordringlich sind. I. Welches ist der Kreis der Personen, auf die sich das Gesetz bezieht? Es sind nicht alle “ Viajantes” ( “Reisende”) und nicht nur “Viajantes”, d.h. Personen die ausserhalb ihres Wohnsitzes taetig werden. Das Gesetz stellt selbst tet waeren II. Wer, obwohl er an sich unter das Gesetz fiele, sich nicht eintragen laesst, aber trotzdem ln seinem Artikel 1 eine Begriffsbestimmune auf die wie folgt strafbar (Artikel 18). Inwiegen murssen, nur folgendes empfohlen werden: a) rechtzeitig die Nachweise zu und zur Buchfuehrung verpflich- . trSifnln’v,^in<.4LoniUer dl® Eln' tet waeren , tragung benoet gen. bestimmung auf, lautet: “Viajantes (im Sinne Gesetzes) sind alle Personen, die auf Rechnung einer Casa Mayorista oder einer industriellen Unternehmung Waren ausserhalb des Guschaeftslokals (ihres Auftraggebers zum Verkauf anbieten, und zwar gleichgueltig, ob dies am Ort der Niederlassung oder auf Re'lsen geschieht. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um eine persoenliche und fortgesetzte (a'so nicht nur um eine gelegentliche) Betaetlgung handelt”. Aus Artikel 2 ergibt sich, dass auch die Einzelpersonen, welche bisher Agenten im Sprachgebrauch des deutschen Handelsgesetzbuches d.h. selbstaendige Kaufleute waren — sie waren Wie die sonstigen Reisenden in fremden Namen auf fremde Rechnung taetig, mussten aber ein gewerbliches Patent besitzen — in Zukunft als Angestellte im Sinne der arbeitsrechtlichen Bestimmungen und damit als Viajantes im Sinne des Gesetzes anzusehen sind, auch wenn sie eine eigene Oficina besitzen. Aus spaeteren Bestimmungen geht hervor, dass es dabei keinen Unterschied macht, ob ein solcher Viajante —Agente— fuer eine oder mehrere Firmen taetig wird. i Aus dem Gesagten ergibt sich, dass also auch die sogenannten Platevertreter unter das Gesetz fallen. Nicht unter dieses Gesetz fallen dagegen die Vertreter von Minoristen (Detallisten). Wie es mit den Vertretern sich verhaelt die Firmen vertreten, die sich sowohl als Mayoristen als auch als Minoristen betaetigen, ist zweifelhaft. Man wird aber annehmen muessen, dass Sich die zur Auslegung berufenen Behoerden auf den Standpunkt stellen werden, dass die an sich gegebene Registrierungspflicht nicht dadurch in Wegfall kommen kann, wenn der Auftraggeber, der an Wiederkaeufer oder Hersteller verkauft, sich auch als Minorist betaetigt, es sei denn, dass seine Betaetigung als Grosshaendler erheblich geringer ist als seine Betaetlgung als Minorist. Nicht unter das Gesetz fallen auch diejenigen Personen. die bisher oder in Zukunft im Rahmen ihrer Empleado- Taetigkeit gelegentlich ausserhalb des O“schaeftslokals verkaufen. Es kann ferner keinem Zweifel unterliegen, dass die Anwendbarkeit des Gesetzes nicht gegeben ist, wenn Jemand als Properhaendler im eigenen Namen (er muss dann selbstverstaendlich Fakturen fuer seine Verkaeufe 1. Beweis ihres 10-Jaehrigen Aufenthaltes im Lande. Wahrscheinlich wird ein Zeugnis von Investigaciones verlangt werden. 2. Zeugnisse von den ln Frage ,, , ,, kommenden Firmen, dass der weit Auslaender die fortgesetzt ¡ Antragsteller den Beruf des Verdem Gesetz zuwiderhandeln, auch treters mehr als 5 Jahre fuer Bie dieses «»Bewiesen werden koennen. mag ■ ausgeuebt hat. zunaechst dahingestellt bleiben. Es ist daher von groesster Bedeutung festzustellen, wer ein Recht auf Eintragung besitzt. Darueber sagt der Artikel 6 des Gesetzes —unter Weglassung einiger unwesentlicher Punkte— folgendes: “Die Eintragung in das Viajanten-Reglster kann von folgenden Gruppen von Personen nicht zurueckgewiesen werden: a) die den Titel eines Viajanten vorweisen koennen, der ihnen durch ein gesetzlich entsprechend ermaechtlgtes Lehrinstitut (Unlversitaet) verliehen worden ist. (Vorlaeufig gegenstandslos, da entsprechende Einrichtungen noch nicht getroffen worden sind. Bisher war man im uebrigen geneigt auf die Vertreter das Wort anzuwenden, das Horaz fuer den Dichter gepraegt hat “poeta nascitur non fit”. Man ist von Geburt (d. h. durch natuerliche Veranlagung) Dichter; durch Unterricht kann man es nicht werden.— d. Veri.). b) diejenigen Personen, die in schluessiger Weise den Nachweis fuehren koennen, dass sie am 1. April 1950 mindestens 5 Jahre lang die Taetigkeit eines Viajanten fuer ein Handels— oder In- 9. Soweit der Nachweis zu 2. niGht gefuehrt werden kann, Antraege der Auftraggeber, dass sie die Eintragung beantragen und die Eignung bestaetigen. b) Sobald veroeffentlicht wird, dass die Eintragung ln das Register angenommen wird, unverzuegliche Anmeldung, auch wenn wegen nichtvorliegender Belege, —in der Form wie sie beansprucht werden— evtl, eine nachtraegliche Beibringung Vorbehalten werden muss. z. b. wegen der Certificados im Sinn des Art. 7. c) Mitteilung aller fuer die Eintragung ln Frage kommenden Personen an das Comité Representativo — es genuegt ein Blatt das lediglich Name und Adresse enthaelt, Dauer des Aufenthalts im Lande und Dauer der Ausuebung des Viajanten-Berufs (also kein Begleitschreiben). Die Beteiligten koennen sicher sein, dass Ihnen die Allgemeinheit energisch zur Seite steht. Sie muessen aber auch selbst alles nur moegliche tun, um die sich neu ergebenden Probleme loesen zu helfen. “Ein rechter Schuetze hilft sich selbst”. TELL. PRESSE - UMSCHAU. (Von Seite 15) UNSER KOLLEGE “MUN¬ DO JUDIO’’ brachte anlaessiich des Jom Haatzmauth eine Ausgabe von 44 Seiten heraus, die dank ihrer ausgezeichneten Anordnung, der Qualitaet ihrer Aufsaetze und der Leistung, die eine solche Grossausgabe an und fuer sich darstellt, ein neuer Beweis fuer die stete Aufwärtsentwicklung dieses Organs ist. UNSER MITARBEITER TELL besprach in der Januar - Ausgabe d'es “B. I.” das damals neue antisemitische und nazistische Hetzblatt “Mas” und fuehrte dabei woertlich aus: “Sie (die Zeitschrift) hat es bisher auf zwei Nummern gebracht und wir geben ihr bis zu ihrem Verscheiden nicht viel mehr als noch weitere zwei Nummern” Wir freuen uns, heute die Prophezeiung Teils a posteriori nicht nur bestaetigen, sondern erweitern zu koennen: Die von ihm kommentierte Nummer war bereits die letzte und der besagte Schundfetzen ist ueberhaupt nicht mehr erschienen. DIE SPALTEN DES “B. I.” stehen jedem Propheten offen, der gleich Teil bereit waere, den Todestag des italienisch-faschistischen Blattes “Le Campane di San Giusto”, das wir in unserer Maerz. Nummer (“Die Glocke des Heiligen Justus”) besprachen, annaehernd auszurechnen. Zu seiner Information koennen wir vorausschicken, dass die Monatsschrift keinen Vertrieb unter der zahlreichen italienischen Kolonie in Argentinien hat, da diese ihre eigene Zeitung (“Risorgimento”) herausgibt und also ihren Lebensunterhalt hier fristen muss. DAS SANG- UND KLANG¬ LOSE HINSCHEIDEN des von den Herren Kottow und Lang herausgegebenen “Digest” der israelischen Presse, “Kol Israel”, ist bedauerlich. Die IN MEMORIAM STEPHEN WISE MDOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOqj ESTACION DE SERVICIO Y GARAGE FRANC O—A MERICANO REPARACIONES — AJUSTES — DESABOLLADURAS — PIN¬ TURAS — LUBRICANTES — MOBILOIL' — CARGA BATERIAS 3400 AV. IRARRAZAVAL TELEFONO 493818 3 4 0 0 Am ersten Jahrestage des Todes des Praesidenten des Juedischen Weltkongress und Vorkaempfers fuer die Sache Israels. Helft den GEMEINDEBAU vollenden! Nummer 6 scheint die letzte gewesen zu sein. Wieso konnte sich eine solch gesunde Initiative nicht durchsetzen? An Mangel an Interesse kann es doch nur schwerlich gelegen haben. Unserer Meinung nach ist unser Sektor ausgesprochen wissbegierig, was Nachrichten und Berichte aus Israel anbetrifft. K. j LEON G0MBER0FF I. j! GERARDO PREMINGER S. ° OOOOOOOOCOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOß OOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO00000000000000000 IN M A E N T E L FUER DAMEN & KINDER JEDEN ALTERS, FERTIG & NACH MASS FEINSTER VERARBEITUNG, ZU FABRIKPREISEN. Bandera «20, II. St., Of. 23. MARGARITA PH (MARFI LTDA.) 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