Mannheim
Compact Memory

Literarisches und homiletisches Beiblatt · 1838-07-07 · 19 (7.7.1838) · p. Seite 76

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Literarisches und homiletisches Beiblatt
Volume
I (1838)
Issue
19 (7.7.1838)
Date
1838-07-07
Page
Seite 76 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/8366961-8376900-8367009--090-8367013
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

von der Buße. m. Von der Pflichtenlehre, und IV. von I der Offenbarung und der Unsterblichkeit. Ein Jeder sieht leicht, wie unlogisch und gezwungen diese Folge ist, daher die Uebergange durchaus nur herbeigezogen sind. Bei der zweiten: A. Vom Dasein > Gottes und deffen Eigenschaften. B. Von dem Verhältnis in welchem wir zu Gott stehen, von derBuße und von der Unsterblichkeit. 6. Von den Pflichten und dem Gebete.-Der Vers, spricht die wahrhafteste Ueberzeugung, das wärmste Gefühl aus, er entwickelt oft glücklichen Scharfsinn, und ist jedenfalls ein geübter Lehrer. Wir haben es aber hier mit einem zu gewichtigen. Gegenstände zu thun, um nicht höchst aufmerksam zu sein, und große Ansprüche zu machen. Wenn eine Consi'rmations-Hapdlung 33 enggedruckte Seiten (ohne eine Predigt) einnimmt, so ist sie jedenfalls überladen. Rec. hat an einem andern Orte dargelegt, daß er die Prüfung bei der Consi'rmatkon nur in einem Auszuge nus dem gesammten Eonsirmationsunterrichte bestehen lasse, so daß diese Prüfung etwas langer als eine Viertelstunde dauert, und das ist wahrlich genug. Ferner halten wir es für unpassend, daß bei der öffentlichen Prüfung die sokratische Manier angewendet werde. Diese ist bei dem Eonsirmationsunterrichte durchaus anwendbar, aber bei der öffentlichen Prüfung, wo Alles als bestimmtes Wissen und Erkanntes hervortreten soll, und es auch als Memorandum vorausgesetzt wird, erscheint die sokratische Methode nur als hemmend, umschweift'g und gesucht. So können wir es weiterhin nicht loben, daß man dem Consi'rmanden über die Nothwendigkeit der Consi'rmation, die in ihm als durchdringendes Gefühl schon vorausgesetzt werden muß, Fragen vorlegt, und diese in einer drittehalb Seiten langen Antwort erörtern läßt; daß derselbe allein 11 Verse citirt, aus denen die Unsterblichkeit deducirt werden könne rc. Inwiefern (S. 13.) die Sünde des Menschen die Ordnung und Gesetzmäßigkeit der Natur unterbricht, könnte nur sehr metaphysisch gesagt werden, also hier wol nicht, ganz angemessen. — Der Verf. läßt den Consirmanden, wie im Hamb. Tempel, mitten in der Handlung, von den Aeltern segnen. Diese Sitte ist jetzt sehr gewöhnlich. Rec. ist nicht dafür, denn sie kann, namentlich wo mehre oder gar viele Consi'rmanden sind, zu Jnconvenienzen Anlaß geben, und unterbricht jedenfalls die Handlung selbst, deren Charakter wesentlich die Religionsweihe sein soll. Auch wird dies oft zu allzuheftigen Gefühlsausbrüchen Gelegenheit geben, und so den Sinn für die der Einsegnung vorausgehendennochmaligenMahnungen weniger offenerhalten. No. 6. enthält fünf Traupredigten/ Unter diesen sind die letzten drei wahrhaft gut gearbeitet, und machen gewiß einen sehr günstigen, wünschenswerthen Eindruck. Gegen die erste ist einzuwenden, daß sie sich viel zu sehr im Allgemeinen bewegt,' und zuerst eine Theorie der Gesellschaft gibt. Daß die meisten ohne Text sind, ist nicht nachahmungswerth. Lang dürfen Traupredigten nicht sein. Das längste Maß ist etwas über eine gute Viertelstunde. Auf dem Lande, wenn mqn irgend wohin berufen wird,'wo sonst nicht gepredigt wird, kann man sich allerdings schon etwas mehr erlauben. 7) 'N!T^"0 Erste Consi'rmationsfeker, gehalten in der Synagoge zu Hildburghausen am ersten Tage des Wochenfestes 5595 (3. Juni 1835) mit zwei Knaben und einem Mädchen von S. Steinhard, Religionslehrer. Schleusingen, bei Conrad Glaser. 1835. gr. 8. S. 20. Wir haben uns an dieser Consirmationspredkgt wahrhaft erbaut; sie ist in correcter, fließender, durchaus nicht überladener Sprache abgefaßt, ^ihre Form ist angemessen und regelrecht, und der Inhalt sehr passend. Thema: „Wie nothwendig und nützlich eine feierliche Religionsweihe unsrer Jugend ist." — Die Religionsweihe soll I. unsere Kinder bewahren vor der Sünde, II. für die Eltern eine Quelle der Beruhigung sein, Hl, auch den Zuhörern Segen bringen. Text: Spr. Sal. K. 22, V. 6. — Unter den alten Formen, die einen Anknüpfungspunkt für die Consi'rmation bieten, hätte der Verf. durchaus die übliche.Draschali des fähigeren Bar-mizwahsitnafcen nicht vergessen sollen. — Die Anreden bei der Prüfung und Einsegnung an die Consi'rmanden müssen nicht zu gehäuft und zu lang sein. 8) Rede, verfaßt und gehalten in Kempen von Samuel Hold heim. Berlin, 1836. 8. S. 31. 9) Religion, Gesetzmäßigkeit und Frieden in Israel wieder herrschend zu machen, ist der heilige Beruf des jüdischen Geistlichen. Rede (theilweise) gehalten am Sabbat Para sch at Schekalim des Jahres 5697 (4.März 1837) in der Synagoge zu Frankfurt an der Oder und herausgegeben von Samuel Holdheim, Rabbiner. Frankfurt a. d. O. In Comm. bei F. I. Tempel. 1837, S. X und 39. 8. (Fortsetzung folg^.) Redacteur: Dr. L. Philippfon. —■ Verlag von Baumgärtners Buchhandlung. — Druck von I» B. Hirfchfeld.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.